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Elterngeld/Kindergeld
Elterngeld und Kindergeld
Familienleistungen
Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Familien alle wichtigen Informationen über sämtliche Familienleistungen. Mit einem Info-Tool des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie voraussichtlich Anspruch haben. Finanzielle Hilfen können außerdem mittels Online-Rechner wie den Elterngeldrechner ausgerechnet werden. Antragsformulare sind ebenfalls verlinkt. Es gibt Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Notfall-Kinderzuschlag
Mit dem Notfall-Kinderzuschlag regelt das Bundesfamilienministerium von April bis September den Zugang zum Kinderzuschlag neu. Die Regelungen sind Teil des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung.
Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) steht Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung in Höhe von maximal 185 Euro pro Monat und Kind zu, zusätzlich zum Kindergeld. Ob ein Einkommen klein ist beziehungsweise für die Familie ausreicht, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel: Wie viele Eltern und Kinder leben in der Familie, wie alt sind die Kinder, wie hoch sind die Wohnkosten?
Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern und Wohnkosten von 700 Euro ein Familieneinkommen von circa 1600 bis circa 3300 Euro gemeinsames Bruttoeinkommen (ungefähr 1300 bis 2400 Euro Nettoeinkommen). Bei höheren Wohnkosten kommen auch höhere Werte in Betracht. Liegt das Familieneinkommen in diesem Bereich, besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Elterngeld
Hier können Sie selbst die Höhe berechnen: Eine Online-Berechnung des Elterngeldes stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit.
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner
Zuständig für die Antragstellung und Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist in Lübeck die
Außenstelle des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck
Telefon: 0451 / 1 40 60
Telefax: 0451 / 1 40 64 99
E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für soziale Dienste sowie im Portal des Bundesministerums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kindergeld
Hier können Sie das Kindergeld beantragen:
Familienkasse Nord – Standort Bad Oldesloe
Besucheradresse:
Berliner Ring 8-10
23843 Bad Oldesloe
Postanschrift:
Familienkasse Nord
20069 Hamburg
Telefon zu Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800 4 5555 30
(Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Telefon zu Auszahlungsterminen: 0800 4 5555 33
(Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei.)
Fax: 045 31 / 89 48 80
E-Mail: Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de > Kindergeld
oder direkt hier.
Kinderzuschlag
Falls Sie Kindergeld bekommen und nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Kinderzuschlag erhalten. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) haben, finden Sie mit dem „KiZ-Lotsen“ heraus. Sie können Kinderzuschlag direkt online beantragen.