Jugendhilfeplanung
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"
(§ 1 SGB VIII)
Diesem einleitenden Kernsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) entspricht die gesetzliche Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung. Sie soll gewährleisten, dass "die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen" (§ 79). Die Hansestadt Lübeck als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Jugendhilfeplanung sicher zu stellen.
Berichterstattung im Rahmen der Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung
Jugendhilfeplanung Jugendarbeit
Bildungsberichte
![]() |
|
1. Bildungsbericht der Hansestadt Lübeck 2012 |
2. Bildungsbericht der Hansestadt Lübeck "Vielfalt und Inklusion" 2014 |
PDF-Download | PDF-Download |
Den 3. Bildungsbericht 2019 finden Sie auf der Themenseite Bildungsberichte.
Armuts- und Sozialbericht
Armuts- und Sozialbericht - Sozialbericht 2022
Kontakt
Sie erreichen die Jugendhilfeplanung unter der Mailadresse jugendhilfeplanung@luebeck.de