Das Naturdenkmal ist zur Sicherung und Erhaltung eines naturnahen, ca. 10 m breiten Altmäanders der „Alten Stecknitz“ mit seiner Umgebung unter Schutz gestellt worden. Dieser Mäander hat sich, einzigartig in Lübeck, in seinem historischen Gewässerbett innerhalb einer Überflutungsmulde der alten Bachniederung erhalten, als Ende des 14. Jahrhunderts der Stecknitzkanal gebaut wurde, dessen Verlauf der Elbe-Lübeck-Kanal im 20. Jahrhundert weitgehend übernahm. Der Großteil des jetzigen Talraumes wird durch Niedermoorböden eingenommen. Sie beherbergen auf den nicht bewirtschafteten Bereichen eine Schilf- und Hochstaudenflur, die dem gesetzlichen Schutz nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Teile des bewirtschafteten Grünlandes sind aufgrund ihres Artenreichtums ebenfalls gesetzlich geschütztes seggen- und binsenreiches Nassgrünland. Sie weisen Arten auf wie Sumpfdotterblumen, Sumpfsegge, Wasserminze und Sumpfhaarstrang. Im nördlichen Teilbereich des Naturdenkmals werden regelmäßig streng geschützte Schachblumen nachgewiesen, die in Schleswig-Holstein vom Aussterben bedroht ist.