Der Pflegestützpunkt in der Hansestadt Lübeck
Wir beraten Sie individuell, unabhängig und kostenfrei.
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Ihr Kontakt zum Pflegestützpunkt
Bereich Soziale Sicherung
Verwaltungszentrum Mühlentor
Haus Trave im Erdgeschoß
Kronsforder Allee 2–6
23560 Lübeck
pflegestuetzpunkt@luebeck.de
Infoflyer des Pflegestützpunktes
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden. Akute oder chronische Erkrankungen können zu Verlust von Selbständigkeit sowohl bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen führen. Im Pflegestützpunkt erhalten Sie Informationen zu Pflege und Betreuung sowie zur Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung und anderen Sozialleistungsträgern. Die Mitarbeiter:innen beraten Sie zu den für Sie individuell in Frage kommenden Hilfs- und Unterstützungsangeboten und helfen Ihnen bei der Organisation der benötigten Leistungen.
Sie haben die Möglichkeit sich telefonisch, per Videocall oder persönlich im Pflegestützpunkt beraten zu lassen. Die Mitarbeiter:innen kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause.
Die Mitarbeiter:innen im Pflegestützpunkt bieten:
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individuelle Beratung für
- pflegende Angehörige und andere Bezugspersonen
- pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen
- Menschen mit Demenz
- Menschen mit Behinderung
- rechtliche Betreuer:innen
- haupt- und ehrenamtlich Tätige aus dem Pflege- und Sozialbereich
- Organisationen und Institutionen im Pflege- und Sozialbereich
- alle, die sich mit dem Älterwerden beschäftigen und das Altern gezielt gestalten möchten
Der Pflegestützpunkt informiert über
- unterstützende Angebote wie z. B. Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste oder Hausnotrufsysteme
- Hilfsmittelversorgung
- ambulante Pflege
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege
- Finanzierungsmöglichkeiten der Hilfsangebote
- Antragsstellung (z.B. Pflegeversicherung)
- Freizeit- und Urlaubsgestaltung in der Pflegesituation
- Wohnen im Alter
Die Mitarbeiter:innen haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Gedanken und Sorgen und ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf und geben Tipps zur Umsetzung.
Der Pflegestützpunkt
Ihr Pflegestützpunkt wurde nach § 7c SGB XI eingerichtet. Er wird von den Pflege- und Krankenkassen, dem zuständigen Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt und dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein finanziert, um eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Information und Beratung zu gewährleisten.