Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV)

Ein vielfältiges Aufgabengebiet zum Schutz allen Lebens in Lübeck

Von A wie Abfall bis Z wie Zerkarien im Badegewässer: Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz umfasst eine Vielfalt an Themen.
Übergeordnete Themenfelder sind Abfall und Altlasten, Arten- und Biotopschutz, Boden- und Gewässerschutz, umweltbezogenen Gesundheitsschutz, Klima- und Immissionsschutz, Landschaftsplanung und Naturerholung, sowie Verbraucherschutz und Tiergesundheit.

Aktuelles zum Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

 

Schutzmaßnahmen für heimische Pflanzen- und Tierarten in Eichholz

Die Flächen im Bereich des Teufelsmoores und der Herrnburger Dünen im Stadtteil Eichholz zeichnen sich besonders durch seltene Tier- und Pflanzenarten aus. Diese Trockenrasen und Heiden sind deshalb durch das Naturschutzrecht geschützt. Durch die starke Ausbreitung eingeschleppter, nicht heimischer Pflanzen sind diese Flächen nun jedoch in Gefahr. Aus diesem Grund lässt die Untere Naturschutzbehörde der Hansestadt ab Herbst dieses Jahres die problematischen Gehölze entfernen.

Warme und lichtdurchflutete Räume für Schmetterlinge

Aufmerksame Besucher:innen werden sie im Eichholzer Naturschutzgebiet bereits gesichtet haben: Rotklee-Bläulinge und Kleine Feuerfalter. Diese Schmetterlinge lieben warme und offene Lebensräume. Deshalb sind sie besonders auf Heiden, Mooren und Binnendünen zu finden. Ihre Eier legen Feuerfalter-Weibchen an verschiedenen Ampfer-Arten ab, am liebsten am Kleinen Sauerampfer. Diese Pflanze benötigt für ihr Wachstum nährstoffarme und lockere Böden. Am häufigsten gedeiht sie deshalb in Heiden, auf sandigen Wiesen, Schotterflächen oder auch Mauerritzen.

Gebietsfremde Gehölze breiten sich rasant aus

Zunehmend vermehren sich auf den Flächen Teufelsmoor und Herrnburger Dünen jedoch invasive Bäume aus, die die seltenen Pflanzen verdrängen und somit auch die Tiere, die auf diese Pflanzen angewiesen sind. Die eingeschleppte Spätblühende Traubenkirsche stellt ein besonders großes Problem dar. Durch Inhaltsstoffe in ihren Zweigen und Blättern, die zu giftiger Blausäure umgewandelt werden, hat sie keine natürlichen Fraßfeinde.

Es mag zunächst drastisch erscheinen, wenn in einigen Monaten eine großflächige Entbuschung in diesem Naturschutzgebiet stattfindet. Dies ist aber bewährte naturschutzfachliche Praxis und vor dem Hintergrund der Rettung dieser Biotope und heimischer Pflanzen- und Tierarten unbedingt notwendig. Große und die Landschaft prägende Bäume bleiben unversehrt.

 

 

Deponie Ihlenberg – Eine Gefahr für das Grundwasser?

Die in Mecklenburg-Vorpommern gelegene Deponie Ihlenberg, früher auch bekannt unter dem Namen Deponie Schönberg, wurde 1979 in Betrieb genommen. Es wurde dort Giftmüll aus ganz Europa abgelagert. Für die Altdeponie inkl. der Erweiterungsflächen besteht seit der Wiedervereinigung 1990 Bestandsschutz. Der Standort wurde nach DDR-Recht genehmigt und 1990 gemäß § 9a AbfG a.F. in gesamtdeutsches Recht überführt. Die Deponie ist zugelassen für die Ablagerung von „gefährlichen Abfällen“ gemäß Deponieklasse III (DepV).

Die Teilbereiche der Deponie, die zu DDR-Zeiten errichtet wurden, verfügen nicht über eine Basisabdichtung, die dem heutigen Stand der Technik entspricht. Ein Eintrag von Schadstoffen aus der Deponie über Sickerwässer in das Grundwasser kann daher nicht ausgeschlossen werden. Lokal wurden bereits Verunreinigungen des oberflächennahen Grundwassers im direkten Umfeld der Deponie nachgewiesen. Das Grund- und Oberflächenwasser im Nahbereich der Deponie wird durch die Betreiberin regelmäßig auf mögliche Verschlechterungen der Gewässereigenschaften überprüft. Weitere Verunreinigungen, die auf den Deponiebetrieb zurückzuführen sind, wurden bisher nicht festgestellt.

Eine Gefährdung des ca. 5 km weit entfernten Grundwasserkörpers aus dem Lübeck sein Trinkwasser gewinnt, ist sehr unwahrscheinlich, aber kann auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund führt die Hansestadt Lübeck seit 1996 eigenständige Untersuchungen im Bereich zwischen der Deponie und der Landesgrenze durch. Hierzu wurden südöstlich der Traverinne mehrere Grundwassermessstellen errichtet und in mehreren Kampagnen untersucht.

Da auch ein Einfluss der Deponie auf die angrenzenden Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen werden kann und diese u. a. mit der Wakenitz in Verbindung stehen, werden zusätzlich auch Oberflächengewässerproben analysiert.

Bisher konnte weder im Grundwasser noch in den Oberflächengewässern ein Deponieeinfluss nachgewiesen werden. Vereinzelte auffällige Befunde sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf andere Ursachen zurückzuführen.

Die Monitoringkampagne 2021 wurden von der Technischen Hochschule Lübeck wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Der vollständige Untersuchungsbericht kann hier eingesehen werden:

Grundwasserqualität im Abstrom der Deponie Ihlenberg – Technische Hochschule Lübeck (04.2024)

Die nächste Untersuchung wird voraussichtlich 2026 durchgeführt.

 

 

BVD-Impfverbot für Rinder

Die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) ist eine in Deutschland seit 2004 anzeigepflichtige und seit 2011 im Rahmen der BVDV-Verordnung bekämpfungspflichtige Rinderseuche, die weltweit verbreitet ist und zu den verlustreichsten und wirtschaftlich bedeutendsten Virusinfektionen bei Rindern zählt. In diesem Zuge hat das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium (MLLEV) gemeinsam mit anderen Bundesländern den Status „frei von Boviner Virus Diarrhoe (BVD)“ bei der Europäischen Kommission beantragt. Voraussetzung für die Statuserlangung ist unter anderem ein Impfverbot gegen das BVD-Virus, welches durch eine Allgemeinverfügung des Bereiches Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Hansestadt Lübeck seit dem 06.04.2023 in Kraft getreten ist.

Kontakt für Rückfragen:
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Carl-Gauß-Str. 9
23562 Lübeck
0451/122-3969
veterinaerwesen@luebeck.de

 

 

Lübecker Stadtverwaltung legt Masterplan Klimaschutz vor

Erste Maßnahmen in der Umsetzung – Ziele nur gemeinsam, mit Unterstützung aller Bürger:innen erreichbar

Die Lübecker Bürgerschaft hatte im Jahr 2019 den Klimanotstand festgestellt und verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Treibhausgasneutralität der Stadt bis spätestens zum Jahr 2040. Der nun fertiggestellte Masterplan Klimaschutz (MAKS) der Stadtverwaltung zeigt auf, welche großen und kleinen Hebel dafür in Bewegung gesetzt werden müssen.

Weitere Informationen zum Prozess rund um den MAKS finden Sie hier

Unter dem folgenden Link kann der Masterplan Klimaschutz heruntergeladen werden: www.luebeck.de/masterplan

 

 

Mehrweg statt Wegwerfverpackungen

„Zum Mitnehmen bitte!“, das ist bis heute meist mit Wegwerfverpackungen und Ressourcenverschwendung verbunden. In Lübeck zeichnet sich schon seit längerer Zeit eine Trendwende ab, die durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG2), frischen Aufwind bekommt. Mit der ab Januar 2023 bundesweit geltenden Gesetzesänderung werden Anbieter:innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen dazu verpflichtet, ihren Kund:innen Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Ausgenommen davon sind nur Betriebe, die weniger als fünf Mitarbeiter:innen beschäftigen und deren Verkaufsfläche kleiner als 80 Quadratmeter ist. Auch diese müssen jedoch, falls gewünscht, von den Kund:innen selbst mitgebrachte Behälter befüllen. Außerdem müssen sie sichtbar im Verkaufsraum auf die neuen Regelungen hinweisen.

Umfangreiche Informationen für Verbraucher:innen und Gastronomiebetriebe stehen unter www.luebeck.de/mehrweg zur Verfügung. So auch zu den Anforderungen aus Sicht der Lebensmittelüberwachung.

   

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