Am 23. Mai 2019 hat die Lübecker Bürgerschaft den Klimanotstand festgestellt (VO/2019/07727). In der Folge hat die Verwaltung zwei Maßnahmenpakete zum Klimaschutz geschnürt, die von der Bürgerschaft beschlossen worden sind: ein kurzfristiges Maßnahmenpaket (VO/2019/07727-01) und ein mittelfristiges Maßnahmenpaket (VO/2020/08920). Nun wird wunschgemäß der Masterplan Klimaschutz (MAKS) vorgelegt.
Die Maßnahmen und Aktivitäten des MAKS sind als Werkzeugkasten zu verstehen, aus dem die Politik sukzessive Aktivitäten beschließen soll. Der MAKS ist damit ein sich stetig fortentwickelndes lebendes Dokument, das nach und nach ergänzt bzw. modifiziert werden muss. Je besser es in Zukunft gelingt, den Klimaschutz in alle Bereiche und Gesellschaften zu integrieren, desto mehr Aktivitäten und Pläne werden von dort als neue Bausteine hinzukommen.
Treibhausgasneutralität kann in Lübeck erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen passen. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes kann eine Kommune aus eigener Kraft etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen beeinflussen. Dies bedeutet, dass es auch zu den Aufgaben der Hansestadt Lübeck gehört, als Vorbild auf die Gesellschaft und die anderen politischen Ebenen zu wirken und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Insbesondere ist die politische Einflussnahme der Bürgerschaft auf die übergeordneten Ebenen erforderlich. Eine weitere Abhängigkeit besteht aktuell zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei den Lieferketten können auf absehbare Zeit die Umsetzung vieler im MAKS als prioritär eingestufter Aktivitäten erschweren.
Um die Klimaneutralität 2040 oder sogar 2035 zu erreichen, müssen nicht nur die Aktivitäten des MAKS unmittelbar in Umsetzung gehen, sondern der Klimaschutz auch in allen anderen Planwerken wie z.B. im Flächennutzungsplan (FNP) und im Verkehrsentwicklungsplan (VEP - ; VO/2021/10558) unmittelbar und mit Priorität berücksichtigt werden. Der zum Beispiel im Grundlagenbeschluss für den Entwurf des FNP selbst angelegte Widerspruch zwischen dem Ziel der Klimaneutralität einerseits und dem Verbrauch von Freiflächen andererseits gehört in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand.
Der Masterplan wird der Bürgerschaft, die auch den Klimanotstand festgestellt hat, ohne abschließendes Lektorat zur Kenntnis gegeben, um sich noch in der laufenden Legislaturperiode damit auseinander setzen zu können. Das Lektorat und eine Überarbeitung der Grafiken läuft parallel. Die von der Klimaleitstelle in Zusammenarbeit mit der gesamten Verwaltung priorisierten ca. 100 Aktivitäten sollen möglichst zeitnah beschlossen werden.
Seit Oktober 2019 nimmt die Hansestadt Lübeck am Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsprogramm European-Energy-Award (eea) teil (VO/2019/08082-27-1) und strebt die Gold-Zertifizierung an. Die Kurzbewertung des MAKS durch den externen Berater war sehr positiv: „Die seit 01.2023 gültigen neuen Bewertungskriterien werden durch die entsprechenden Handlungsfelder und Maßnahmenblätter des MAKS sehr gut abgebildet. Auch hat das im eea-Prozess wichtige Teilprojekt Vorbildfunktion einer treibhausgasneutralen Stadtverwaltung im MAKS seinen Platz gefunden.“ Dieses Urteil wird unter anderem unterstützt durch bereits umgesetzte oder gerade in Umsetzung befindliche Aktivitäten, wie der Bau von Photovoltaikanlagen auf der Deponie Niemark und vielen Schuldächern. Fortschritte und Vorzeigeprojekte für E-Mobilität und Wasserstoff sind durch die Stadtwerke mobil und die Entsorgungsbetriebe vorangetrieben worden.
Der Masterplan soll für die Stadtverwaltung und gleichzeitig für die Beteiligungen und Eigenbetriebe gelten. Anlage 1 beinhaltet den MAKS als Hauptdokument: Hier wird nach der Beschreibung der Ausgangslage der Weg der Hansestadt zur Treibhausgasneutralität vorgestellt. Weiterhin werden die Handlungsfelder erläutert und der Prozess beschrieben. In Anlage 2 „Gesamtübersicht Maßnahmenblätter“ sind die Maßnahmen und Aktivitäten zu den entsprechenden Handlungsfeldern zu finden. Im Hauptdokument (Anlage 1) wird an den entsprechenden Stellen auf die passenden Maßnahmen im Anhang verwiesen.