Vorlage - VO/2023/11957  

Betreff: Masterplan Klimaschutz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.03.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
03.04.2023 
84. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
MAKSBericht2023_A4_DS
2023_03_13_Maßnahmenblätter_MAKS
Anlage3_Beteiligung_MAKS

Beschlussvorschlag

Der rgermeister wird beauftragt, den Masterplan Klimaschutz gem. Anlage 1 und 2 umzusetzen und fortzuschreiben. Hierzu werden zur Umsetzung der Maßnahmen den zuständigen Gremien notwendige Beschlussvorlagen entgegengebracht. Der Bürgerschaft und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ist regelmäßig über die Umsetzung des Masterplans zu berichten.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Siehe Anlage 3: Beteiligung_MAKS

Zustimmend; Anmerkungen wurden bearbeitet; keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

rger:innen-Workshop am 13. Mai 2022 in der MUK

Klimaschutz-Aktionstag am 22. Juni 2022 im Johanneum

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Ziel der Vorlage ist Treibhausgasneutralität 2040

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Am 23. Mai 2019 hat die Lübecker Bürgerschaft den Klimanotstand festgestellt (VO/2019/07727). In der Folge hat die Verwaltung zwei Maßnahmenpakete zum Klimaschutz geschnürt, die von der Bürgerschaft beschlossen worden sind: ein kurzfristiges Maßnahmenpaket (VO/2019/07727-01) und ein mittelfristiges Maßnahmenpaket (VO/2020/08920). Nun wird wunschgemäß der Masterplan Klimaschutz (MAKS) vorgelegt.

 

Die Maßnahmen und Aktivitäten des MAKS sind als Werkzeugkasten zu verstehen, aus dem die Politik sukzessive Aktivitäten beschließen soll. Der MAKS ist damit ein sich stetig fortentwickelndes lebendes Dokument, das nach und nach ergänzt bzw. modifiziert werden muss. Je besser es in Zukunft gelingt, den Klimaschutz in alle Bereiche und Gesellschaften zu integrieren, desto mehr Aktivitäten und Pläne werden von dort als neue Bausteine hinzukommen.

 

Treibhausgasneutralität kann in Lübeck erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen passen. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes kann eine Kommune aus eigener Kraft etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen beeinflussen. Dies bedeutet, dass es auch zu den Aufgaben der Hansestadt Lübeck gehört, als Vorbild auf die Gesellschaft und die anderen politischen Ebenen zu wirken und für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Insbesondere ist die politische Einflussnahme der Bürgerschaft auf die übergeordneten Ebenen erforderlich. Eine weitere Abhängigkeit besteht aktuell zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei den Lieferketten nnen auf absehbare Zeit die Umsetzung vieler im MAKS als prioritär eingestufter Aktivitäten erschweren.

 

Um die Klimaneutralität 2040 oder sogar 2035 zu erreichen, müssen nicht nur die Aktivitäten des MAKS unmittelbar in Umsetzung gehen, sondern der Klimaschutz auch in allen anderen Planwerken wie z.B. im Flächennutzungsplan (FNP) und im Verkehrsentwicklungsplan (VEP - ; VO/2021/10558) unmittelbar und mit Priorität berücksichtigt werden. Der zum Beispiel im Grundlagenbeschluss für den Entwurf des FNP selbst angelegte Widerspruch zwischen dem Ziel der Klimaneutralität einerseits und dem Verbrauch von Freiflächen andererseits gehört in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand.

 

Der Masterplan wird der Bürgerschaft, die auch den Klimanotstand festgestellt hat, ohne abschließendes Lektorat zur Kenntnis gegeben, um sich noch in der laufenden Legislaturperiode damit auseinander setzen zu können. Das Lektorat und eine Überarbeitung der Grafiken läuft parallel. Die von der Klimaleitstelle in Zusammenarbeit mit der gesamten Verwaltung priorisierten ca. 100 Aktivitäten sollen möglichst zeitnah beschlossen werden.

 

Seit Oktober 2019 nimmt die Hansestadt Lübeck am Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsprogramm European-Energy-Award (eea) teil (VO/2019/08082-27-1) und strebt die Gold-Zertifizierung an. Die Kurzbewertung des MAKS durch den externen Berater war sehr positiv: „Die seit 01.2023 gültigen neuen Bewertungskriterien werden durch die entsprechenden Handlungsfelder und Maßnahmenblätter des MAKS sehr gut abgebildet. Auch hat das im eea-Prozess wichtige Teilprojekt Vorbildfunktion einer treibhausgasneutralen Stadtverwaltung im MAKS seinen Platz gefunden.“ Dieses Urteil wird unter anderem unterstützt durch bereits umgesetzte oder gerade in Umsetzung befindliche Aktivitäten, wie der Bau von Photovoltaikanlagen auf der Deponie Niemark und vielen Schuldächern. Fortschritte und Vorzeigeprojekte für E-Mobilität und Wasserstoff sind durch die Stadtwerke mobil und die Entsorgungsbetriebe vorangetrieben worden.

 

Der Masterplan soll für die Stadtverwaltung und gleichzeitig für die Beteiligungen und Eigenbetriebe gelten. Anlage 1 beinhaltet den MAKS als Hauptdokument: Hier wird nach der Beschreibung der Ausgangslage der Weg der Hansestadt zur Treibhausgasneutralität vorgestellt. Weiterhin werden die Handlungsfelder erläutert und der Prozess beschrieben. In Anlage 2 Gesamtübersicht Maßnahmenblätter sind die Maßnahmen und Aktivitäten zu den entsprechenden Handlungsfeldern zu finden. Im Hauptdokument (Anlage 1) wird an den entsprechenden Stellen auf die passenden Maßnahmen im Anhang verwiesen.
 


Anlagen

Anlage 1: MAKS-Hauptdokument

Anlage 2: Maßnahmen und Aktivitäten

Anlage 3: Beteiligung_MAKS
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich MAKSBericht2023_A4_DS (4048 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2023_03_13_Maßnahmenblätter_MAKS (3866 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_Beteiligung_MAKS (430 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/11957   Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/11957-01   Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
2023/11957-01-01   Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-02   FDP: ÄA zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
2023/11957-01-03   ÄA des AM Patrik Milleville (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-04   Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
3/11957-01-04-01   CDU, Bü90/Grünen, FDP: Änderungsantrag zu: Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11957-02   CDU, Bü90/Grüne, FDP: Austauschvorlage zu Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11957-03   Unabhängige Volt-PARTEI: Masterplan Klimaschutz: Änderungsantrag zum Masterplan Klimaschutz   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion Unabhängige-Volt-PARTEI
VO/2023/11957-04   Empfehlung des Bauausschusses zur Maßnahme MO_OEPNV_06 der Beschlussvorlage "Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten" (VO/2023/11957-01-04)   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses