Vorlage - VO/2025/14626-01  

Betreff: Beantwortung von Fragen zum 1. Monitoringbericht des MAKS
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2025/14626
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.02.2026 
46. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Mündliche Fragen von AM Flasbarth und AM rter aus der 44. Sitzung des  Hauptausschusses (TOP 4.4) zu VO/2025/14626


Begründung

 

Die im Folgenden aufgelisteten Fragen 1, 2 und 5 sind wichtige Fragen für die Fortschreibung des MAKS, bei den Fragen 3 und 4 handelt es sich um fachliche Nachfragen zum Monitoringbericht. Deshalb wird für erstere an dieser Stelle ein kurzer Ausblick gegeben die ausführliche Auseinandersetzung wird im Rahmen der Fortschreibung des MAKS stattfinden.

 

  1. Was möchte die Verwaltung konkret tun, um die für die Zielerreichung bis 2035 erforderlichen stärkeren Emissionseinsparungen als bisher zu erreichen?

 

Der Masterplan Klimaschutz wird gemäß den Empfehlungen des Forschungsinstitutes für Energie- und & Umweltforschung Heidelberg gGmbH und des European Energy Award auf Grundlage des neuen Zieles der Klimaneutralität 2035 fortgeschrieben (siehe VO/2023/11957-01-04). Neben inhaltlichen Ergänzungen wird die Beschleunigung der Umsetzung und die Priorisierung des Klimaschutzes im städtischen Handeln im Fokus stehen.

Da die meisten Treibhausgasemissionen nicht im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung liegen, ist bereits absehbar, dass Haushalte, Gewerbe und Industrie für die Erreichung der Klimaneutralität in Lübeck weiterhin eine sehr wichtige Rolle spielen werden. Maßnahmen, die der Motivation dieser Akteure dienen, sind deshalb besonders wichtig (siehe MAKS, Kap. 5.2.2).

 

  1. Was sind die einzelnen Maßnahmen der zu priorisierenden Gesamtmaßnahme „Ü_Stadtverwaltung“? Wie sieht der dazugehörige Zeitplan aus?

 

Bei der Maßnahme Ü_Stadtverwaltung geht es in Abgrenzung zu den fachlichen Maßnahmenblättern um Governance, also die übergeordnete Steuerung des Klimaschutzes. Soll Klimaschutz priorisiert und beschleunigt werden (s.o.), ist die Umsetzung dieser Maßnahme zentral. Aus dem Monitoring-Bericht wird ersichtlich, dass die meisten Aktivitäten dieses Maßnahmenblattes noch nicht zur Umsetzung gekommen sind. Bei der Fortschreibung des MAKS wird deshalb ein besonderer Fokus auf diesem Maßnahmenblatt liegen, inklusive eines Zeitplans für die Umsetzung.

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Wärmeversorgung der Verwaltung?

 

Nach Informationen des GMHL basiert die Wärmeversorgung aktuell zu etwa 68% auf Erdgas und 30 % auf Fernwärme, 1% Heizöl und 1% aus erneuerbaren Energien. Der gesamte Endenergiebedarfr Wärme liegt bei etwa 42.000MWhhrlich.

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Elektrifizierung des Fuhrparks der HL? Wie geht die HL vor, um die Elektrifizierung des Fuhrparks voranzubringen?

 

Aktuell (Februar 2026) sind 58 E-Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark, was eine Elektrifizierungsquote von 23% über alle Fahrzeuge ergibt. Bezogen auf die kommunalen PKW (ohne Sonderfahrzeuge, LKW, Transporter, etc) liegt die Elektrifizierungsquote bei 64%. Fahrzeuge werden nach der Clean Vehicle Directive beschafft, die eine möglichst CO2-arme Antriebstechnik fordert. Lademöglichkeiten für E-Autos werden an vielen Stellen der HL vorbereitet oder sind schon installiert. (here Informationen siehe becker Treibhausgasbilanz von 2024: https://www.luebeck.de/files/stadtentwicklung/Klimaschutz/2025_10_02_THG-Bilanz_2024-2.pdf).

 

  1. Der Bericht zeige, dass ein großer Teil der Emissionen nicht in unmittelbarer Verantwortung der HL entstehe. Die HL habe auf viele Emissionen schlichtweg keinen Einfluss. Die HL habe für sich beschlossen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Im Rahmen anderslautender europa-, bundes- und landesrechtlicher Regelungen könne ein Emissionsausstoß aber auch länger erlaubt sein. Wie möchte die HL in konzeptioneller Hinsicht mit dieser Herausforderung von unterschiedlichen Klimazielen auf unterschiedlichen Handlungsebenen (EU, Bund, Land, Kommune) umgehen?

 

Wenn Treibhausgasemissionen nicht in unmittelbarer Verantwortung der HL stehen, kann in vielen Fällen trotzdem Einfluss genommen werden (siehe dazu MAKS; Kapitel 4.3: Handlungsmöglichkeiten der Hansestadt).  Die wichtigsten Instrumente sind hierbei: aktivieren, fördern und flankieren. Die Klimaleitstelle wird sich in konzeptioneller Hinsicht bei der Fortschreibung des MAKS dafür einsetzen, dass die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften/Eigenbetriebe alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um dem lokalen Klimaziel so nah wie möglich zu kommen.   


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2023/11957   Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2023/11957-01   Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
2023/11957-01-01   Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-02   FDP: ÄA zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag der FDP-Fraktion
2023/11957-01-03   ÄA des AM Patrik Milleville (FDP) zu VO/2023/11957-01 Austauschvorlage: Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
2023/11957-01-04   Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Beschlussvorlage öffentlich
3/11957-01-04-01   CDU, Bü90/Grünen, FDP: Änderungsantrag zu: Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2023/11957-02   CDU, Bü90/Grüne, FDP: Austauschvorlage zu Masterplan Klimaschutz   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2025/14626   Masterplan Klimaschutz (MAKS) - 1. Monitoringbericht   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Bericht öffentlich
VO/2025/14626-01   Beantwortung von Fragen zum 1. Monitoringbericht des MAKS   3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz   Antwort auf Anfrage öffentlich
VO/2023/11957-03   Unabhängige Volt-PARTEI: Masterplan Klimaschutz: Änderungsantrag zum Masterplan Klimaschutz   Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI   Antrag der Fraktion DIE FRAKTION
VO/2023/11957-04   Empfehlung des Bauausschusses zur Maßnahme MO_OEPNV_06 der Beschlussvorlage "Masterplan Klimaschutz - Umsetzung von prioritären Aktivitäten" (VO/2023/11957-01-04)   5.061 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses