Lebensmittelüberwachung

Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren

Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Kleidung) sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. In der Hansestadt Lübeck wird diese Aufgabe vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) wahrgenommen: Verbraucherschutz

Es werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Produktions- und Handelsstufen durchgeführt.

Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. müssen sich registrieren lassen. Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

 

Hygiene im Umgang mit Mehrwegbehältnissen

Mehrweg wird Pflicht: Ab Januar 2023 gelten neue Regeln für Gastronomiebetriebe.

Nach dem neuen Verpackungsgesetz „VerpackG2“ müssen Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann. Dies gilt für Betriebe mit mehr als 80 m² Verkaufsfläche oder mehr als 5 Beschäftigten. Auch kleinere Betriebe müssen aber zumindest von den Kunden selbst mitgebrachte Gefäße befüllen. In beiden Fällen muss zudem die Kundschaft gut sichtbar in der Verkaufsstelle informiert werden.  Umfangreiche Informationen dazu bietet die Kampagne „Essen in Mehrweg“ mit vielen Erklärungen und Empfehlungen für Betriebe.

Außerdem gibt es eine Kurzübersicht von der IHK Karlsruhe und das Umweltbundesamt hat eine Infobroschüre erstellt.

Mehrwegverpackungen und Hygiene sind kein Widerspruch. Ein Hygienekonzept beschreibt die möglichen Hygienerisiken und legt fest, wie mögliche Gefahren minimiert werden sollen. Es ist situations- und ortsabhängig, bezieht sich auf die Räumlichkeiten und Betriebsabläufe.

Weiterführende Informationen zum Umgang mit Mehrweg-Bechern, -Behältnissen und –Geschirr in Form von Hinweisen für Servicekräfte, Leitlinien, Merkblätter und Lehrvideos finden Sie beim Lebensmittelverband Deutschland e.V.

In Lübeck gibt es seit 2017 eine Initiative zur Reduzierung des Verpackungsmülls durch Mehrweglösungen. Mehr dazu finden Sie auf der Themenseite Wir für Mehrweg

 

 

Lebensmittel – Belehrung über den Umgang (Gesundheitszeugnis)

Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen nach dem Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung teilnehmen, mehr dazu finden Sie unter diesem Link.

 

 

Lebensmittelwarnung.de – Das Portal der Bundesländer und des BVL

Die Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch die Unternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte sowie kosmetische Mittel, Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Endverbraucherinnen und -verbraucher abgegeben wurden. Zusätzlich können auf dem Portal weitere für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutsame Informationen veröffentlicht werden.

 

 

Die Verbraucherzentrale informiert und gibt Hilfestellung

Auf der Themenseite Lebensmittel informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. und hinterfragt: Was ist gesund? Wie verschleiern Hersteller auf den Verpackungen, was wirklich drin ist? und gibt praktische Tipps.

 

Kontakt zur Lebensmittelüberwachung

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