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Lebensmittelüberwachung

Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren

Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Kleidung) sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. In der Hansestadt Lübeck wird diese Aufgabe vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) wahrgenommen: Verbraucherschutz

Es werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Produktions- und Handelsstufen durchgeführt.

Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. müssen sich registrieren lassen. Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kontakt zur Lebensmittelüberwachung

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