Lebensmittelüberwachung
Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren

Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Kleidung) sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. In der Hansestadt Lübeck wird diese Aufgabe vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) wahrgenommen: Verbraucherschutz
Es werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Produktions- und Handelsstufen durchgeführt.
Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. müssen sich registrieren lassen. Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Hansestadt Lübeck
Lebensmittelüberwachung
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Ab dem 01.02.2024 gelten diese neuen Regelungen zur Fleischkennzeichnung