Winterlager

Der Passathafen verfügt über ein ca. 7000 m² großes Winterlager in der Mecklenburger Landstr. 49-67.
Je nach Bootsgröße besteht eine Lagermöglichkeit von bis zu 150 Booten im eingezäunten Freilager. Ein Zugang für Bootseigner während der Winterlagerzeit ist gewährt. Kleine Reparaturarbeiten können unter Einhaltung der vorgeschriebenen Umweltauflagen vorgenommen werden. Strom steht zur Verfügung.

Die Lagerung erfolgt auf Böcken, die kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. Der Transport vom Passathafen erfolgt durch fachkundiges Hafenpersonal mit modernen Transportmitteln. Auf eigener Trailern ist eine Lagerung möglich, sofern für den Trailer eine Straßenzulassung und eine TÜV Zulassung, die über eine Gültigkeit von mindestens 3 Monate über das Lagerdatum hinaus verfügt, vorgewiesen werden kann.

Aufgrund der Straßenverkehrsordnung können lediglich Boote bis zu einer max. Breite von 3,50 m über die öffentliche Straße befördert werden. Für Boote unter 3,50 m, die eine Transportgenehmigung benötigen, werden die Genehmigungen als Sammelgenehmigung von der Hafenverwaltung eingeholt.
Die Winterlagerzeit umfasst den Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres. Zeiten für das Ein- und Auskranen werden festgelegt und sind zu erfragen.

Antrag auf Winterlagerplatz
Nutzungsbedingungen Winterlager Passathafen

Anträge auf Winterlagerplätze senden Sie gern an: passathafen@luebeck.de

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