Lübecker Integrationsfonds
Antragsstellung ab sofort möglich

Die Lübecker Bürgerschaft beschloss in 2014 die Einrichtung des ‚Lübecker Integrationsfonds‘. Der Verwendungszweck soll der Umsetzung des ‚Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck‘ dienen. Zur Förderung von „kleineren“ Integrationsprojekten stehen jährlich 100.000 Euro zu Verfügung. Der ‚Lübecker Integrationsfonds‘ ist ein großartiges Instrument um sowohl zivilgesellschaftliche Kräfte als auch Vereine, Verbände und andere Träger für das Mitwirken an der Umsetzung des Integrationskonzeptes zu gewinnen.