Wo? – Wie viele? – Wie hell? – Wie lange? Diese Fragen sind für unsere Planer zentral, wenn sie Lübeck bei Dunkelheit ins sichere Licht rücken. Denn wie sicher Sie sich auf öffentlichen Straßen und Wegen fühlen, hängt maßgeblich von deren Beleuchtung ab. Deshalb ist sie ein wichtiges Aufgabenfeld des Bereichs Stadtgrün und Verkehr. Aber auch dekorative Zwecke spielen für uns zunehmend eine Rolle. In Lübeck sind viele historische Gebäude und Kirchen ganzjährig illuminiert. Das bringt den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur mehr Sicherheit und Wohlgefühl, sondern lässt auch die Augen vieler Touristen leuchten.
Licht für Sicherheit und Ambiente
Aufgabe des Bereichs Stadtgrün und Verkehr ist es die Verkehrssicherheit für den Fahrzeug- und Personenverkehr in den Dunkelstunden zu verbessern. Wir unterstützen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gegen kriminelle Übergriffe und wir verschönern die Stadt, indem wir historische Gebäude anstrahlen. Jede Kommune kann im Detail selbst ausgestalten, wie sie die einschlägigen Normen und Richtlinien zur sicheren Beleuchtung ihrer Straßen und Wege umsetzt.
Bei der Entscheidung über dieses »Wie?« müssen wir die bindenden Sicherheitsvorschriften mit wirtschaftlichen Überlegungen und den Belangen des Umweltschutzes maßvoll abwägen. Die öffentliche Sicherheit und die Verkehrssicherheit für den Fahrzeug- und Personenverkehr stehen dabei an vorderster Stelle. Seit 2011 existiert außerdem eine gesamteuropäische DIN-Norm, in der Gütekriterien für die Strombeleuchtung definiert sind.
21.000 Lichter erhellen Lübeck
Insgesamt betreibt die Hansestadt Lübeck etwa 21.000 Leuchten – darunter auch 350 Gasleuchten in der historischen Altstadt. Insgesamt 13 Mitarbeiter kümmern sich um die Gewährleistung eines einwandfreien Betriebs der Straßenbeleuchtung, davon sind drei Mitarbeiter ausschließlich für die Gasbeleuchtung zuständig.
Mangel entdeckt?
Falls Sie Schäden oder Mängel entdecken - herzlichen Dank für eine kurze Meldung per Kontaktformular damit wir uns schnellstmöglich um die Behebung kümmern können!
Strombeleuchtung
Licht fördert die Lebensart
Die Menschen zieht es zu allen Jahreszeiten in die Stadt. Immer häufiger beleben sie den öffentlichen Raum dabei mit einer »Draußen-Kultur«, die einen Vergleich mit der Lebensart des Südens nicht scheuen muss. Doch auch an einem noch so schönen Tag geht am Himmel irgendwann das Licht aus. Damit urbanes Leben auch außerhalb der Tagesstunden in Lübeck pulsiert, erhellen wir die Straßen und Plätze mit einer umfassenden Strombeleuchtung. Sie dient der Sicherheit und dem Wohlgefühl und leistet einen wichtigen Beitrag zur Begegnungskultur im öffentlichen Raum.
Menschen brauchen Licht für ihr Sicherheitsempfinden – Leuchten brauchen Energie. Bei der Planung unserer Beleuchtungsanlagen beziehen wir deshalb verstärkt die Belange des Umweltschutzes ein. Denn neben dem diffusen Licht, das allein durch die Menge der Leuchtmittel in einer Stadt entsteht, können überflüssige oder unsachgemäß abgeschirmte Straßenlaternen auch die Nachtruhe von Bewohnern beeinträchtigen. Außerdem sind sie gefährliche Fallen für Insekten und Falter. Zum Schutz der Umwelt ist außerdem die Auswahl der Leuchtmittel selbst wichtig – Stichpunkte sind hier die Energieeinsparung und das Thema »LED-Technik« .
Wie dicht die Leuchten stehen, wie hell sie strahlen und zu welchen Zeiten sie aktiv sind, hat auch wirtschaftliche Folgen. Deshalb brennt an verantwortbaren Bereichen während der Nacht nur jede zweite Laterne. Einige Straßenzüge bleiben auch Nachts ganz unbeleuchtet. Ob eine Laterne die ganze Nacht über aktiv ist, erkennen Sie übrigens an einem Aufkleber mit einem breiten, roten Streifen – das Verkehrszeichen 394.
Eine der Aufgaben des Bereichs Stadtgrün und Verkehr ist auch die Erneuerung der Strombeleuchtung. Dabei arbeiten wir eng mit den Stadtwerken Lübeck zusammen. Verlegen diese ihre Versorgungsleitungen neu, erneuern wir zur selben Zeit unsere Beleuchtungsanlagen. Dadurch reduzieren wir nicht nur die Kosten, sondern auch die Verkehrsbeeinträchtigung und den Baulärm für die Anwohner. Müssen wir Beleuchtungsanlagen erneuern, ist das für anliegende Grundstückseigentümer oder Erbberechtigte nicht kostenlos. Sie werden mit bis zu 75 Prozent an den Baukosten beteiligt. In die Berechnung fließen die Grundstücksgröße sowie die Art und die Intensität der Nutzung ein. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck legte diese Praxis in der Straßenausbaubeitragssatzung fest. Er folgt mit dieser Satzung den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
Gasbeleuchtung
... und sie leuchten immer noch
Am Abend des 20. Dezember 1854 erstrahlte die historische Altstadtinsel Lübecks in festlichem Licht. Der Grund war so einleuchtend wie spektakulär: in den Straßen der Hansestadt brannten die ersten Gaslaternen. 338 von ihnen funktionieren immer noch. Sie sind Teil des historischen Erbes und haben mit dazu beigetragen, dass Lübeck den Titel als UNESCO Weltkulturerbe tragen darf. Abend für Abend tauchen sie die Straßen der Altstadtinsel in ihr typisch warmes, sanftes Licht. Dass das so bleiben kann – dafür sorgt der Bereich Stadtgrün und Verkehr.
1854 hatte in Lübeck das erste Gaswerk eröffnet und die Stadt an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen. Binnen zehn Monaten waren zuvor sowohl das Rohrleitungsnetz als auch die Hausanschlüsse verlegt worden. So standen die Gaslaternen in der Innenstadt auch als leuchtende Sinnbilder für einen Aufbruch in moderne Zeiten. Mittlerweile ist es genau anders herum: heute bewahren die Mitarbeiter im Bereich Stadtgrün und Verkehr mit dem Erhalt und dem Betrieb der Gaslaternen ein Stück Technikgeschichte der Stadt.
Der allererste Versuch, die Lübecker Straßen zu beleuchten, geht bereits auf das Jahr 1704 zurück. In einer historischen Quelle heißt es dazu: »Der Anfang wurde mit hölzernen Pfählen gemacht, an deren Spitzen sich blecherne Laternen mit grünen Gläsern und Thranlampen befanden. Die Freude war allerdings nur von kurzer Dauer. Der Unternehmer, dem die Sache übertragen worden war, hatte gegen mancherlei Unannehmlichkeiten zu kämpfen – die Pfähle wurden ihm böswillig umgeworfen, die Anwohner widersetzen sich der Bezahlung der Beiträge – er legte deshalb sein schweres Amt schon nach 2 Jahren nieder.« 1731 nahm die Stadt Lübeck die Beleuchtung zunächst in die eigene Hand und übergab den Betrieb später an einen Pächter. Statt Tranlampen kamen Öllampen zum Einsatz und das grüne Lampenglas wurde durch helle Glasscheiben ersetzt. Zur Finanzierung wurde kurzerhand eine Leuchtsteuer erhoben.
Um 1820 kam deutschlandweit Bewegung in die Beleuchtungsfrage. Öffentliches Licht galt als fortschrittlich und modern, das Energiemittel der Wahl war jetzt Gas - überwiegend gewonnen aus Steinkohle. Amsterdam, Brüssel, Paris oder London machten bereits vor, welche Vorteile man erwarten konnte, wenn Straßen und Plätze auch abends illuminiert waren: mehr Repräsentativität, mehr Mobilität am Abend, weniger Verletzungs- und Unfallgefahr, weniger Kriminalität. Weder die traditionellen Öllampen noch Stearinkerzen konnten diese Vorteile leisten - erst recht nicht, was die Anforderungen der aufstrebenden Industrialisierung betraf: dort waren mittlerweile Arbeitszeiten erforderlich, die über die hellen Tagesstunden hinausgingen. Als es Mitte des 19. Jahrhunderts zu einer wahren Gründungswellen städtischer Gasanstalten kam, war auch Lübeck dabei.