Straßenverkehrsbehörde
Zuständig für die Ausführung der Straßenverkehrsordnung

Die Straßenverkehrsbehörde innerhalb des Bereichs Stadtgrün und Verkehr im Fachbereich 5 ist gemäß § 44 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sachlich zuständig für die Ausführung der StVO innerhalb der Hansestadt Lübeck. Sie nimmt damit die Aufgabe als untere Landesbehörde wahr.
Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus in Kiel als oberste Landesbehörde für Fragen und Aufgaben zur StVO ist in Schleswig-Holstein auch der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein als Landesober- und Fachaufsichtsbehörde berechtigt, der Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Lübeck Weisungen auch im Einzelfall zu erteilen oder erforderliche Maßnahmen selbst zu treffen.
Da die Straßenverkehrsbehörde auch für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zuständig ist, gehört zu ihren Aufgaben neben Sachentscheidungen zu Fragen der StVO u.a. das Anordnen von Verkehrszeichen, von Lichtsignalanlagen, die Durchführung von Verkehrsschauen und die Leitung der Unfallkommission.