Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Bebauungspläne im Verfahren

Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Bei Abgabe einer Stellungnahme erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen und Unterlagen zu Bebauungsplanentwürfen, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Darüber hinaus können Sie auch in Unterlagen zu bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren Einsicht nehmen, sofern der betreffende Bebauungsplan noch nicht als Satzung beschlossen wurde.

Hinweis zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB:
Der zu den Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils abgedruckte Text entspricht inhaltlich weitgehend der Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten sowie in den Bekanntmachungen der Hansestadt Lübeck. Maßgeblich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bekanntmachung ist allein die Bekanntmachung in den beiden vorgenannten Medien.