Bebauungsplan 15.04.00 Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und 128. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 06.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 128. Änderung des FNP beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – sowie der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen in den Stadtbezirken Niederbüssau und Vorrade. Begrenzt wird das 50 ha große Plangebiet
- im Nordosten durch die Feldflur südwestlich der Bundesautobahn A20,
- im Osten durch den Glindbruchgraben,
- im Süden und Südwesten durch die Straße Raabrede und die Feldflur nördlich der Straße Raabrede sowie
- im Nordwesten durch die Kronsforder Landstraße.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 15.04.00 – Kronsforder Landstraße südl. BAB 20 – und der 128. Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines ca. 35 ha großen Gewerbegebietes südlich der Bundesautobahn A20 geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 04.12.2019 um 19:00 Uhr im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Download:
Bekanntmachung Bebauungsplan 15.04.00
Luftbild
Bebauungsplanentwurf, Stand 11/2019
Begründung zum Bebauungsplan, Stand 11/2019
Städtebaulicher Entwurf, Stand 11/2019
Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan
Entwurf zur 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 06/2019
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 10/2019
Gutachten:
Bestand Fauna/Biotoptypen, Stand 23.05.2019
Bestandsplan Biotop- und Nutzungstypen, Stand 04.06.2019
Baumgutachten zur Kontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit der Pappelreihe, Stand 22.12.2017
Wasserwirtschaftliches Gutachten, Regenbewirtschaftungskonzept, Stand 26.06.2019
Verkehrsuntersuchung zum Gewerbegebiet Lübeck Süd Ost, Stand 19.07.2019
Erschließungsplanung zum B-Plan 15.04.00, Stand 18.03.2019
Schalltechnische Untersuchung, Stand 18.09.2019
Bebauungsplan 32.61.00 – Neue Teutendorfer Siedlung / Am Dreilingsberg – und 134. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde. Er umfasst Flächen zwischen der Bundesstraße 75, der Teutendorfer Siedlung und dem Gewerbegebiet Am Dreilingsberg.
Der Geltungsbereich wird im Süden durch das Wohngebiet der sogenannten Teutendorfer Siedlung, im Westen und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen östlich und südlich der Bundesstraße 75 und im Osten durch das Gewerbegebiet Am Dreilingsberg sowie das südlich daran anschließende Wohngebiet „Ringstraße“ begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung attraktiver und zeitgemäßer Wohnbauflächen sowohl für Geschoßwohnungsbau als auch für verschiedene Formen des Einfamilienhausbaus im Stadtteil Travemünde geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 27.11.2019 um 18:30 Uhr im Gesellschaftshaus Travemünde, Torstraße 1 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6118 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Download:
Übersichtsplan
Luftbild
Entwurf des Bebauungsplans 32.61.00 (Planoriginal), Stand 11/2019
Begründung zum Bebauungsplan 32.61.00, Stand 11/2019
Städtebaulicher Entwurf
Auszug aus dem geltenden Flächennutzungsplan
Entwurf zur 134. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stand 07/2019
Gutachten:
Geotechnischer Untersuchungsbericht Lübeck-Travemünde, Neue Teutendorfer Siedlung, Stand 10/2017
Teutendorfer Siedlung, Prüfung Natura-2000, Stand 06/2016
Biotop- und Nutzungstypenplan zum B-Plan 32.61.00, Stand 07/2019
Verkehrsuntersuchung Erschließung Neue Teutendorfer Siedlung, 12/2018
Aktualisierung zur Verkehrsuntersuchung Erschließung Neue Teutendorfer Siedlung, 11/2019
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 04.11.2019 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.56.00 – Ratzeburger Landstraße / Polarisweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst das Flurstück 157, aus Flur 3, St. Jürgen der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 0,55 ha große Plangebiet westlich zur Siedlung St. Hubertus/ Tannenkoppel und nordwestlich zur Planetensiedlung durch die angrenzenden Wälle; im Osten durch die Ratzeburger Landstraße und im Süden durch den Polarisweg.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen durch die geplante Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Anlagen für soziale Zwecke“ auf der Fläche des P&R-Parkplatzes im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und für eine erneute Genehmigung der zzt. bereits vor Ort ansässigen Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 18.11.2019 bis einschließlich 03.12.2019 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder gewünschter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Zeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im weiteren Verfahren ist eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Unterlagen zum Download:
Entwurf Bebauungsplan
Begründung Bebauungsplan
Luftbild Übersicht 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2016
Luftbild Flüchtlingsunterkunft 2019
Plan Flüchtlingsunterkunft
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.08.2019 den Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt und die zugehörige Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gebiet der Lübecker Altstadtinsel zwischen den Wasserläufen der Kanal-Trave im Osten und der Stadt-Trave im Westen.
Ziel der Erhaltungssatzung ist vor allem die Sicherung der Wohnfunktion der Lübecker Altstadt. Zu diesem Zweck sollen die in der Altstadt vorhandenen Wohnnutzungen vor der Verdrängung durch Ferienwohnungen und andere gewerbliche Nutzungen geschützt werden.
Informationsveranstaltung und öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Erhaltungssatzung und die zugehörige Begründung werden in einer öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch, dem 18.09.2019, um 19:00 Uhr in der Aula der Oberschule zum Dom, Domkirchhof 1-3 vorgestellt und erläutert. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 28.08.2019 bis einschließlich 27.09.2019 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang Gelegenheit zu Information sowie zur Stellungnahme gegeben. Die ausliegenden Unterlagen können Sie auch auf dieser Seite herunterladen (siehe unten).
Stellungnahmen zu den Entwürfen der ausliegenden Satzung und der zugehörigen Begründung können Sie uns innerhalb des Auslegungsfrist per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de oder auf dem Postweg (an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) zukommen lassen.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter (Tel.: 0451-122 6134) oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Entwurf der Erhaltungssatzung
Begründung zur Satzung
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.05.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – beschlossen.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 23.19.00 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – liegt im Stadtteil Buntekuh in der Gemarkung St. Lorenz, Flur 19, zwischen den Straßen Pinassenweg, Moislinger Allee und Buntekuhweg.
Begrenzt wird das Plangebiet nördlich durch die Sport- und Freiflächen des Sportclubs Buntekuh e.V.. Östlich schließt an das Plangebiet der Pinassenweg sowie das ehemalige Sellschopp-Gelände an. Im Süden grenzt die Moislinger Allee B75 an das Plangebiet und im Westen der Buntekuhweg K13.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 25/26, 25/21, 25/22 sowie 25/24 aus Flur 19 der Gemarkung St. Lorenz. Die Größe des Plangebiets beträgt knapp 4 ha.
Die detaillierten Abgrenzungen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zeigt der Übersichtsplan der Bekanntmachung (siehe Dateien zum Download).
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines bedarfsangepassten Wohnquartieres mit verdichtetem Reihenhausbau sowie Geschosswohnungsbau und einem zentralen Grünzug geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 03.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00, die dazugehörige Begründung sowie die zum Bebauungsplanentwurf vorliegenden Gutachten im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr (während der gesetzlichen Feiertage geschlossen).
Umweltbezogene Informationen sind als Fachgutachten zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
- Baumgutachterliche Stellungnahme
- Faunistische Potenzialabschätzung
- Baumbilanzierung
- Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser
- Nachanalytik von Bodenproben
- Stellungnahme zur Altlastensituation
- Entwässerungskonzept
- Historische Erkundung/Orientierende Bodenuntersuchung
- Verkehrsuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6118 (vertretungsweise 6110) oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Download:
Bekanntmachung Bebauungsplan 22.04.00
Entwurf des Bebauungsplans 22.04.00 (Planoriginal), Stand 05/2019
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes (A3-Druckfassung), Stand 05/2019
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes (A4-Druckfassung), Stand 05/2019
Begründung zum Bebauungsplan 22.04.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang), Stand 05/2019
Umweltbezogenen Informationen:
Baumgutachterliche Stellungnahme, Stand 01/2018
Baumbilanzierung, Stand 11/2018
Faunistische Potenzialabschätzung und Artenschutzuntersuchung, Stand 01/2018
Historische Erkundung/Orientierende Bodenuntersuchung, Stand 02/2018
Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser, Stand 02/2018
Nachanalytik von Bodenproben, Stand 02/2019
Stellungnahme zur Altlastensituation, Stand 03/2019
Entwässerungskonzept, Stand 11/2018
Verkehrsuntersuchung, Stand 11/2018
Schalltechnische Untersuchung, Stand 07/2018
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt. Er wird begrenzt durch den altstadtseitigen Hansahafen, den zur Roddenkoppel gelegenen Wallhafen sowie im Süden durch die Willy-Brandt-Allee.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des von der Projektgruppe Initiative Hafenschuppen (PIH) erarbeiteten Konzeptes für die Entwicklung der Nördlichen Wallhalbinsel in Lübeck geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die für das Plangebiet erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 04.12.2018 um 18.00 Uhr im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 03.12.2018 bis einschließlich 14.12.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (Tel.: 0451-122 6114) oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Luftbild
Städtebaulicher Entwurf
Erläuterungsbericht
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Er umfasst Teile des Flurstücks 386 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz. Begrenzt wird das ca. 3,8 ha große Plangebiet durch die Bahnlinie Lübeck-Lüneburg mit dem zugehörigen Bahnhaltepunkt „Hochschulstadtteil“ im Osten, durch die Straße Bornkamp im Süden, die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 - 16 und Falstering 2 - 8a im Westen sowie durch die Straße Schärenweg im Norden.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen und Studentenwohnen) sowie ggf. ergänzt durch hochschulaffine Dienstleistungen geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die für die Fläche des Plangebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 27.03.2018 um 19.00 Uhr in der Paul-Klee-Schule, Alexander Fleming Straße 6-12 in 23562 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 26.03.2018 bis einschließlich 10.04.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6115 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Abgrenzung des Plangebiets
Übersichtsplan Luftbild
Übersichtsplan mit städtebaulichen Entwürfen
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante B
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innenstadtnah südwestlich des Lübecker Hauptbahnhofs im Stadtteil Lübeck - St. Lorenz-Süd und umfasst im Wesentlichen den Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die südöstlich angrenzenden Grundstücke mit den postalischen Adressen Hansering 56-66 und Schützenstraße 60-106 sowie Töpferweg 89-93. Im Geltungsbereich ebenfalls enthalten sind Teilflächen der bestehenden Erschließungsstraßen Hansering, Schützenstraße und Töpferweg.
Der räumliche Geltungsbereich der 129. Änderung des FNP entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00. Er schließt jedoch zusätzlich auch die Bebauung im Bereich nordwestlich der Schützenstraße zwischen Töpferweg und der Hermann-Lange-Straße mit ein. Die Erweiterung umfasst somit zusätzlich zum Geltungsbereich des Bebauungsplans die Flurstücke 240/10, 300, 301, 302, 305, 306, 308 und 1299/238 sowie die Grundstücke Schützenstraße 20 bis 58a. Ebenfalls im Geltungsbereich enthalten sind Teilflächen der Schützenstraße sowie der Meierstraße.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sowie zugehöriger Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen sowie für Flächen für die Naherholung im Sinne eines Stadtteilparks auf den ehemals durch die Bahn genutzten Flächen geschaffen werden
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 20.03.2018 um 18:00 Uhr, in der Aula des Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasiums, Ziegelstraße 38 in 23556 Lübeck gesondert dargelegt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Der Öffentlichkeit wird zudem in der Zeit vom 19.03.2018 bis einschließlich 30.03.2018 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6114 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Flächennutzungsplan Bestand ...»
Flächennutzungsplan 129. Änderung ...»
Bebauungskonzept 1 ...»
Bebauungskonzept 2 ...»
Städtebauliche Begründung ...»
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – sowie die Einleitung des Verfahrens zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum. Die Geltungsbereiche der beiden Verfahren sind identisch. Begrenzt wird das ca. 13,2 ha große Plangebiet im Norden durch den geschützten Landschaftsbestandteil Lauerhofer Feld sowie im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegenen Sportanlagen im Osten durch die Kleingartenanlage Lauerhof, im Süden durch die Gärten der Wohnbebauung an der Straße Am Pohl und im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem Grünzug zur Albert-Schweitzer-Schule und den Tennisplätzen des TUS Lübeck. Den Geltungsbereich zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Dateien zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.12.2017, um 19:30 Uhr in der St.-Philippus-Kirche, Schlutuper Straße 52, 23566 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.12.2017 bis einschließlich 20.12.2017 durch Aushang der Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, Gelegenheit zu Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben (Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartnerin: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin unter der Tel.: 122-6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Lageplan
Luftbild + Entwurf
Faltblatt mit Erläuterungen und Entwurf
Städtebaulicher Entwurf, Blatt 1
Städtebaulicher Entwurf, Blatt 2
Das rd. 7,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes 24.08.00 liegt im Nordwesten des Stadtteils St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Dornbreite / Krempelsdorf im Westen des Stadtgebiets. Begrenzt wird das Plangebiet im Nordosten und Nordwesten / Westen durch den Vorwerker Friedhof, im Osten durch die Friedhofsallee und im Süden / Südwesten durch das Grundstück Friedhofsallee 59a, das Gelände der Paul-Gerhardt-Schule sowie die Kleingartenanlage Flintenbreite.
Der räumliche Geltungsbereich der rd. 4,5 ha großen 126. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht i.W. dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 24.08.00. Lediglich im Bereich der Bestandsbebauung Friedhofsallee 61 – 77 und im Bereich Paul-Gerhardt-Schule bleibt die FNP-Änderung hinter der Abgrenzung des Bebauungsplans zurück.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 24.08.00 – Friedhofsallee / Ehemalige Stadtgärtnerei - und der zugehörigen 126. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie den nicht mehr benötigten Erweiterungsflächen des Vorwerker Friedhofs geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 15.07.2016 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebiets erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 06.07.2016, um 18:30 Uhr, in der Aula der Paul-Gerhardt-Schule, Paul-Gerhardt-Straße 4-8 gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den/die Sachbearbeiter/In unter der Tel.: 122-6117 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Dateien dienen der unverbindlichen Information der Öffentlichkeit durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Zweifelsfall maßgeblich sind allein die in den Räumen des Fachbereichs Planen und Bauen (s.o.) ausliegenden Plan- und Textoriginale.
Luftbild mit Geltungsbereich
Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich Friedhofsallee / Ehem. Stadtgärtnerei
126. Änderung des Flächennutzungsplans, 06/2016
Flyer zur Öffentlichkeitsbeteiligung, 07/2016
Erschließungsvarianten für das Plangebiet, 06/2016
Städtebauliches Konzept (beispielhaft zu Erschließungsvariante A)
Begründung zum Aufstellungsbeschluss, 12/2015