Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen, Bedenken und Hinweise vorzubringen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“.
Informationen zu aktuellen Beteiligungsverfahren mit Angaben zu Fristen und Ansprechpartnern sowie mit der Möglichkeit zum Download der ausliegenden Unterlagen finden sie unten an.
Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Schlutup, Stadtbezirk Schlutup. Es umfasst ehemalige Betriebsflächen östlich des Palinger Weges.
Begrenzt wird das ca. 1,4 ha große Plangebiet durch:
- den Palinger Weg im Westen,
- den Lauer Weg und Tannenschlag im Osten,
- die Mecklenburger Straße im Norden und
- die Grundstücke des Palinger Weges Nr. 7 sowie die Grundstücke Tannenschlag Nr. 2, 2a, 4 und 6.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 27.09.2023 um 18.00 Uhr
in der Aula der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter (siehe untenstehende Downloads)
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ihre Stellungnahme
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
- per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122-6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Bebauungsplan 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Holstentor Nord.
Begrenzt wird das ca. 8,0 ha große Plangebiet
- im Norden durch das Schulgelände der Schulen an der Georg-Kerschensteiner-Straße und die Wohnbebauung an der Schwartauer Allee 139, 139 b-c,
- im Osten durch die Schwartauer Allee,
- im Süden durch die Straße Bei der Lohmühle sowie
- im Westen durch die Straße An der Hansehalle.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan. (Downloads weiter unten)
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung des Areals. Planerisches Ziel ist es, durch eine Neubebauung der Flächen mit Wohn- und Gewerbebauten einen städtebaulichen Übergang zwischen den Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Süden und der Wohnbebauung im Nordosten zu schaffen. Es soll dem Bedarf nach Wohnungen im Geschosswohnungsbau entsprochen und zudem die vorhandenen Grünflächen im nördlichen Teil des Bebauungsplans zu einer breiteren Grünverbindung mit Aufenthaltsqualität entwickelt werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer
Öffentlichen Veranstaltung am 29.08.2023 um 18:00 Uhr
im Hotel Viva, Bei der Lohmühle 25, 23554 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6136 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt.
Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (148. Änderung).
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark liegt im Stadtteil Travemünde, Ortsteil Ivendorf. Begrenzt wird das ca. 2,7 ha große Plangebiet:
- Im Norden durch ein angelegtes Feldgehölz,
- im Osten durch die Bahnlinie Lübeck – Travemünde,
- im Süden durch eine Grünlandfläche mit Wanderweg,
- im Westen durch die Ivendorfer Landstraße,
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Realisierung eines Solarparks zur Energieversorgung.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Beteiligungsverfahren der letzten Monate
Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling –
Für die im nachfolgenden Übersichtplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden.
Übersichtsplan

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das künftige Zentrum des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges von der Niendorfer Straße bis zur südlich angrenzenden Bahnstrecke Hamburg-Lübeck.
Das ca.7,6 ha große Plangebiet wird
- im Nordwesten durch die Niendorfer Straße zwischen Sterntaler Weg und dem Oberbüssauer Weg sowie die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Andersenring 39-49;
- im Nordwesten durch den Sterntalerweg;
- im Nordwesten durch die westliche Grundstücksgrenze des Blockheizkraftwerks Niendorfer Straße;
- im Süden durch den Sterntalerweg, die Bahnlinie Lübeck – Hamburg und den Bahnhaltepunkt Moisling sowie den Moislinger Mühlenweg;
- im Osten durch die Straße Kiewittredder und das Schulgelände der Schule Moislinger Mühlenweg;
- im Westen durch den Oberbüssauer Weg.
begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Dienstleistungen, einem Senior:innenwohnheim und neuen attraktiven und nachfragegerechten Geschosswohnungen rund um den „Moislinger Markt“ geschaffen werden.
Die Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums Moisling wird durch ein auf alle Verkehrsträger ausgerichtetes Mobilitätskonzept unterstützt, durch das zusammen mit dem neuen Bahnhaltepunkt Moisling, neben dem KfZ-Verkehr, dem ÖPNV, dem Rad- und Fußgänger:innenverkehr eine wachsende Bedeutung zukommen wird.
Die Inhalte der Bauleitplanung basieren auf den Inhalten des Rahmenplans „Neue Mitte Moisling“, der von der Lübecker Bürgerschaft am 23.02.2023 beschlossen wurde.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (0451) 122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Planzeichnung (DIN A3)
Planzeichnung (Original) BP 21.01.00
BP 21.01.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
Begründung BP 21.01.00
Übersichtsplan o.M.
Geotechnische Stellungnahme
Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a BauGB
Bestand Biotop- und Nutzungstypen
FNP-Bestand
FNP-Änderung - Planung
Städtebaulicher Rahmenplan - Entwurf
Erschließung Bahnhaltepunkt Moisling
Gesamterschließung Neue Mitte Moisling
Bebauungsplanverfahren-Ablauf
Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass der Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – aufgestellt wird und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk. Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet
- im Osten durch die Schwartauer Landstraße,
- im Süden durch den Müritzweg,
- im Westen durch die Wohnbebauung der Netzestraße Nr. 3 und Nr. 5 sowie
- im Norden durch die Bebauung der Schwartauer Landstraße Nr. 81a und Nr. 81.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Stellungnahmen können schriftlich (auch per E-Mail möglich) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben werden.
Die Unterlagen können auch über die unten stehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6135 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Unterlagen zu Download (PDF)
Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss
Übersichtsplan Luftbild
Ausschnitt Flächennutzungsplan (A3-Druckfassung)
Entwurf des Bebauungsplans 05.50.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Zeichenerklärung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Artenschutzrechtliche Stellungnahme
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Orientierende Altlastenerkundung Bericht
Orientierende Altlastenerkundung Anlage
Energiekonzept
Kampfmittelbelastung
Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)
Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.12.2022 den Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 für den Bebauungsplan – Niendorf / Holzkoppel – unter Bezugnahme auf § 13b BauGB in der seit dem 14.06.2021 geltenden Fassung erneuert und um Flächen für eine fußläufige Verbindung zur Straße Holzkoppel und einen Überplanungsbereich zur Aufhebung einer zusätzlichen Erschließung aus dem Bebauungsplan 19.01.00 erweitert. Für den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp sowie entlang der Grundstücke Hellkamp 29 bis 35 als Überplanungsbereich des Bebauungsplanes 19.01.00 – Niendorf -Hellkamp –.
Begrenzt wird das ca. 1,65 ha große Plangebiet wie folgt:
- im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
- im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a,
- im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp und der Niendorfer Hauptstraße sowie
- im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 19.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023. In dieser Zeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00, die dazugehörige Begründung sowie die zu dem Bauleitplan erarbeiteten Gutachten/Untersuchungen im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: 0451-122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zu öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download (PDF)
Übersichtsplan Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel
Übersichtsplan Luftbild
Entwurf des Bebauungsplans 19.03.00 (Planoriginal)
Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A3-Druckfassung)
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 19.03.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 19.03.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (PDF)
Umweltbezogene Stellungnahmen
Auswertungsbericht zu dem bisher durchgeführtem Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einschließlich der wesentliche, umweltbezogenen Stellungnahmen
Gutachten/Untersuchungen
Schalltechnische Untersuchung
Orientierende Baugrunderkundung
Untersuchungsbericht zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen
Artenschutzprüfung
Energiekonzept
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan
Altlastenprüfung
Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)
Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel / Holstentorplatz
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt.
Begrenzt wird das ca. 1,27 ha große Plangebiet im Norden durch eine Hotelliegenschaft, im Osten durch die Trave, im Süden durch den Holstentorplatz sowie im Westen durch die Willy-Brandt-Allee. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ihre Stellungnahme:
Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:
- per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
- per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
- oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Ansprechpartner:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download:
Bekanntmachung
Übersichtsplan Geltungsbereich
Begründung_B-Plan 01.70.00
Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 26.13.00 Schlutup / Lauer Weg liegt im Stadtteil Schlutup. Begrenzt wird das ca. 0,8 ha (8.270 m²) große Plangebiet:
- im Norden durch die Grundstücke Lauer Weg 22 und 25a sowie Selmsdorfer Weg 2,
- im Osten durch die Bebauung Lauer Weg 27 – 41,
- im Süden durch die Grundstücke Lauer Weg 36 und 43 sowie
- im Westen durch die Bebauung Lauer Weg 24 bis 34.
Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Nachverdichtung der Wohnbaugrundstücke Lauer Weg 27 bis 41 sowie 24 bis 34.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 15.03.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.
Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 08.03.2023 um 18.00 Uhr in der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck vorgestellt.
Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Unterlagen zum Download (PDF):
Luftbild Maßstab 1:5000
Luftbild Maßstab 1:1000
Katasterplan
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante C
Projektbeschreibung
Planauszug Schmutzwasserkanäle
Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd / Bahnhaltepunkt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, östlich des Oberbüsauer Weges und direkt südlich angrenzend an die Bahnlinie Hamburg–Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 2,8 ha große Plangebiet
- im Norden durch die Bahnlinie Hamburg-Lübeck,
- im Westen durch den Hundeübungsplatz auf der Westseite des Oberbüssauer Weges,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Flächen sowie durch vorhandene Knickstrukturen.
Übersichtsplan o.M. Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der südlich notwendigen Erschließungsanlagen und Infrastruktureinrichtungen am Bahnhaltepunkt Moisling geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu der Ausbau bzw. die Errichtung der Erschließungs-straßen und der Bushaltestellen, der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie der Fahrradabstellplätze sowie des Park&Ride-Platzes mit ca. 100 Parkplätzen im ersten Bauabschnitt (BA) und einer bei Bedarf optional möglichen Erweiterung durch einen zweiten BA mit ca. 50 Plätzen.
Auch die Erschließung über den Oberbüssauer Weg für alle Verkehrsträger wie Bus, Taxen, Hol- und Bringverkehr sowie für Fußgänger und Radfahrer sind wesentliche Inhalte der Planung. Die hier geplanten Verkehrserschließungs- und Infrastruktureinrichtungen südlich des Bahnhaltes sind ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung des Mobilitätskonzeptes für den Stadtteil Moisling.
Der Öffentlichkeit wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 17.01. bis einschließlich 28.01.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 06.01. bis einschließlich 06.02.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 und der zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begrün-dungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Der Öffentlichkeit wird montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de
Die Unterlagen können auch über den folgenden Link abgerufen werden:
www.luebeck.de/bebauungsplaene
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form:
- der Umweltberichte als gesonderte Teile der Begründungen zu den Bauleitplänen
(Kapitel 6 und 7 der Begründung),
- der Fachgutachten
Bestandskartierung Biotop- und Nutzungstypen,
Geotechnischer Bericht mit Baugrunderkundung, Chemische Analytik und Ausbau- und Gründungsempfehlung,
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Wasserwirtschaftlicher Begleitplan mit Entwässerungskonzept,
- sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verfügbar.
Unterlagen zum Download (PDF):
- Erläuterungstext
- Planzeichnung FNP- Bestand und
- Planzeichnung 141. FNP-Änderung und
- Begründung zur 141. FNP-Änderung
- Planzeichnung BP 21.08.00 (Planoriginal) und
- Planzeichnung BP 21.08.00 DIN-A3
- BP 21.08.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
- Begründung BP 21.08.00 mit den folgenden Anhängen
1. Biotoptypenkartierung Bestand und
2. Bodengutachten
3. Artenschutzgutachten
4. Wasserrechtlicher Fachbeitrag
- Zusammenstellung der Stellungnahmen mit umweltrelevanten Inhalten zum Aufstellungsbeschluss und aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB
- Abwägungsbericht zur Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Strecknitz / Rothebek. Es umfasst das Flurstück 93, Flur 6 der Gemarkung Strecknitz.
Begrenzt wird das ca. 775 m² große Plangebiet durch den Libellenweg und den Falkenhusener Weg sowie die Grundstücke Falkenhusener Weg 87 und Libellenweg 30.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:
- Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
- Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.
Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Beteiligungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Geltungsbereich
Luftbild mit Geltungsbereich
Städtebaulicher Entwurf
Projektbeschreibung