Hitze am Arbeitsplatz

Allgemeine Maßnahmen am Arbeitsplatz

Heiße Sommertage erfordern umfassende Maßnahmen, um die Arbeitnehmer:innen und ihre Gesundheit zu schützen. Sinkende Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsschwäche bis hin zu Herz-Kreislaufbelastungen können als Folgen auftreten. Zudem ist ein erhöhtes Unfallrisiko durch Studien bereits belegt.

Allgemeine Tipps und Hinweise

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte (siehe rechtliche Rahmenbedingungen).
  • Treten Sie in Kommunikation mit Ihrer Führungskraft, wenn der Schutz vor Hitze (rechtlich oder auch persönlich/subjektiv) nicht ausreicht.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern.
  • Trinken Sie ausreichend und nehmen Sie möglichst leichte Kost zu sich.
  • Geben Sie auf sich selbst und andere Acht. Wenn Sie spüren, dass etwas nicht in Ordnung ist, unterbrechen Sie Ihre Arbeit.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Hitzefrei am Arbeitsplatz - Ist das möglich? Eine klare Antwort bietet die gesetzliche Grundlage der Arbeitsstättenschutzverordnung (ArbStättV) dazu leider nicht. Diese fordert lediglich, gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen am Arbeitsplatz und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung.
Als gesundheitlich zuträglich gilt eine maximale Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen von +26 °C. Bei einer Temperatur über diesem Wert beschreibt die ArbStättV stufenweise Randbedingungen und notwendige Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen (siehe Abb. unten).
Auch bei weiter steigenden Temperaturen von +30 °C und von +35 °C und mehr können Arbeitnehmer:innen weiter tätig sein, vorausgesetzt Arbeitgeber:innen ergreifen geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz der Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei". Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

 

Maßnahmen bei Hitze in Innenräumen

  • Nachtauskühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen (am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen) und zwar in den Nachtstunden oder - falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen - in den frühen Morgenstunden.
  • Innere Wärmequellen reduzieren/vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen, wie Lampen, PC, Drucker, Kopierer.
  • Ein Tischventilator fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, jedoch verträgt nicht jeder die dabei mögliche Zugluft.
  • Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks".
  • Zum Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung ist eine störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz zu vermeiden (siehe auch "Gebäude und Grundstück" )

 

 

Maßnahmen bei Hitze im Freien

Bei der Arbeit im Freien sind - neben den für Arbeitsstätten in Gebäuden genannten Hinweisen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung und die erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon etc.) zu beachten.

Darauf reagieren Sie am besten, indem Sie:

  • unnötige Sonnenstrahlung auf Haut und Augen vermeiden
  • möglichst im Schatten arbeiten
  • Kleidung tragen, die vor der Sonne schützt (Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten!)
  • sich besonders vor der intensiven Sonnenstrahlung zwischen 11 Uhr und 15 Uhr (Sommerzeit in Deutschland) schützen
  • Sonnenbrillen tragen (achten Sie auf das CE-Kennzeichen und eine Filterkategorie 2 oder 3)
  • schwere Arbeiten – wenn möglich – eingrenzen
  • die Empfehlungen der Umweltbehörden befolgen bezüglich der Überschreitungen der Ozonwerte bzw. Sommersmog (aktuelle Messdaten und Verhaltenshinweise sind abrufbar beim Umweltbundesamt)

Insbesondere auf Baustellen sind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten (z. B. Sonnensegel, Sonnenschirme etc.)!

 

 

Empfehlungen für Führungskräfte

Mitarbeiter:innen besser vor Hitze und ihren Auswirkungen zu schützen, sollte allen Führungskräften ein wichtiges Anliegen sein.
Tragen Sie dafür Sorge, dass über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus erforderliche technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Schutz vor Hitzebelastungen geplant werden und die Flexibilität bereits bestehender Regeln genutzt wird.

  • Wenn Gleitzeit möglich ist, können Tätigkeiten bei Bedarf in die kühleren Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.
  • Nehmen Sie besondere Rücksicht auf Arbeitnehmer:innen aus den Risikogruppen  
  • Lockern Sie ggf. bestehende Bekleidungsvorschriften.
  • Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeiter:innen darüber, ob die bereits bestehenden Hitzemaßnahmen ausreichen und seien Sie offen für Vorschläge und Kritik.

 

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