Hitze am Arbeitsplatz
Allgemeine Maßnahmen am Arbeitsplatz

Heiße Sommertage erfordern umfassende Maßnahmen, um die Arbeitnehmer:innen und ihre Gesundheit zu schützen. Sinkende Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsschwäche bis hin zu Herz-Kreislaufbelastungen können als Folgen auftreten. Zudem ist ein erhöhtes Unfallrisiko durch Studien bereits belegt.
Allgemeine Tipps und Hinweise
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte (siehe rechtliche Rahmenbedingungen).
- Treten Sie in Kommunikation mit Ihrer Führungskraft, wenn der Schutz vor Hitze (rechtlich oder auch persönlich/subjektiv) nicht ausreicht.
- Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern.
- Trinken Sie ausreichend und nehmen Sie möglichst leichte Kost zu sich.
- Geben Sie auf sich selbst und andere Acht. Wenn Sie spüren, dass etwas nicht in Ordnung ist, unterbrechen Sie Ihre Arbeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Hitzefrei am Arbeitsplatz - Ist das möglich? Eine klare Antwort bietet die gesetzliche Grundlage der Arbeitsstättenschutzverordnung (ArbStättV) dazu leider nicht. Diese fordert lediglich, gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen am Arbeitsplatz und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung.
Als gesundheitlich zuträglich gilt eine maximale Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen von +26 °C. Bei einer Temperatur über diesem Wert beschreibt die ArbStättV stufenweise Randbedingungen und notwendige Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden müssen (siehe Abb. unten).
Auch bei weiter steigenden Temperaturen von +30 °C und von +35 °C und mehr können Arbeitnehmer:innen weiter tätig sein, vorausgesetzt Arbeitgeber:innen ergreifen geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz der Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei". Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.