Gebäude und Grundstücke

Wie können Sie zur Überflutungsvorsorge beitragen?

Zur Überflutungsvorsorge können Sie Maßnahmen ergreifen, die Überflutungen verhindern oder Wasserströme lenken. Ziel ist es, Schäden zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Starkregen kann zu einem Rück- und Überstau des unterirdischen Kanalnetzes führen sowie zu Überflutungen entlang von Gewässern, in die der Regenabfluss eingeleitet wird. Dementsprechend fließt das Wasser ungehindert in die tieferliegenden Bereiche, wie Geländesenken, Keller, Straßenunterführungen oder Straßentunnel, wo es sich sammelt und Überflutungen verursacht. Mit Blick auf die außergewöhnlichen Wassermassen der Starkregenereignisse, die über dem Aufnahmevolumen des Kanalnetzes liegen, müssen zukünftig neue Wege der Ableitung und Rückhaltung verfolgt und der private Objektschutz stärker in den Vordergrund gestellt werden.

Mit Hilfe dieser Checklisten können Sie die Gefährdung Ihrer Immobilie überprüfen.

Oberflächenwasser

durch alle Öffnungen, wie Fenster, Türen, Kellerfenster / Lichtschächte und schadhafte Dächer

CHECKLISTE

Rückstau aus dem Kanal

durch ungesicherte Abwasserleitungen im Gebäude

CHECKLISTE

Sickerwasser

d.h. sich am Haus im Boden ansammelndes Wasser: durch Kellerfenster/ Lichtschächte oder durch das Mauerwerk

CHECKLISTE

 

Schutz vor Starkregen: Die Broschüre Regen/Sicher/Lübeck gibt Tipps für Hauseigentümer:innen und Bauwillige. Grafik: ecolo im Auftrag des Umweltbundesamts (FKZ 3716481030)

Eigenvorsorge ist notwendig

Weder der Bund noch die Länder, Gemeinden oder Städte haften für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Starkregen, Hochwasser oder Sturmfluten hervorgerufen werden. Laut Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person, die von Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen (vgl. WHG § 5 Abs. 2). Dementsprechend haben Eigentümer:innen auch keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel. Umso wichtiger ist es für Sie, vorzusorgen und sich zu schützen – über bauliche Maßnahmen und Nachbesserungen, angepasste Verhaltensweisen oder auch den Abschluss entsprechender Versicherungen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz informiert mit der Broschüre „Die unterschätzten Risiken Starkregen und Sturzfluten“ und der Video-Reihe „Baulicher Bevölkerungsschutz für alle Wetterlagen“ über Maßnahmen zur Vorsorge gegen Starkregen und Sturzfluten.

Eine StandortanalyseBewertung und Maßnahmen-Empfehlung Ihres Hauses zu Ihrem individuellen Überschwemmungsrisiko bekommen Sie mit dem Hochwasser-Pass.

Versicherung zur Eigenvorsorge

In Deutschland sind sich laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) viele Hauseigentümer:innen nicht über das Risiko durch Naturgefahren bewusst und schätzen dieses für sich als gering ein. Folglich sind nur rund 54 Prozent der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert, in Schleswig-Holstein sogar nur 41 Prozent.

Eine Elementarschadenversicherung kann ratsam sein, denn Wohngebäude- und Hausratsversicherungen umfassen neben Feuer und Leitungswasser, nur die Naturgefahren Sturm und Hagel. Wird zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, deckt sie beispielsweise Schäden durch Überschwemmung, Rückstau (bei funktionierender Rückstausicherung), Starkregen, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben oder auch Schneedruck ab. Weitere Informationen zu der Elementarschadenversicherung stellt der Bund der Versicherten bereit und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet eine Orientierung zum passenden Versicherungsschutz. Außerdem informiert das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der Kampagne „Elementarschäden durch Naturgefahren“.

In Überschwemmungs- und Risikogebieten gelten besondere Sicherheitsanforderungen an die Heizöllagerung, um bei Hochwasser mögliche Schäden zu verhindern. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten

Gründachförderung

Eine mögliche Vorsorgemaßnahme ist die Dachbegrünung. Sie bietet die Möglichkeit, einen Ausgleich zur fortschreitenden Flächenversiegelung und dadurch einen Raum für die Rückhaltung von Niederschlagswasser zu schaffen. Je nach Ausgestaltung können Gründächer das Niederschlagswasser zurückhalten und/oder es zeitverzögert ableiten. Dadurch kann eine Überflutung mit ihren Auswirkungen wirkungsvoll reduziert werden. Mit dem Förderprogramm zur Dachbegrünung unterstützt die Hansestadt Lübeck die Zunahme von Gründächern, um die Folgen des Klimawandels abzumildern.

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