Wahlen

Informationen zur Bundestagswahl

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages (20/14400) hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt. 

Ursprünglich war als Termin der 28. September 2025 vorgesehen. Um nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Neuwahlen herbeizuführen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage gestellt – und wie beabsichtigt verloren. Im Anschluss schlug er dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. 

Der Bundespräsident hat 21 Tage Zeit zu entscheiden, ob er das Parlament auflöst. Entscheidet er sich dafür, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Diese Fristen legt das Grundgesetz fest. Der Bundespräsident bestimmt zudem das Wahldatum.

Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Der „alte“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Es gibt keine parlamentslose Zeit.

Quelle: Deutscher Bundestag - bundestag.de

Der Wahlkreis Lübeck (Wahlkreis 11) ist ein Bundestagswahlkreis in Schleswig-Holstein. Er umfasst die Hansestadt Lübeck sowie vom Kreis Herzogtum Lauenburg das Amt Berkenthin und die Gemeinden Grinau, Groß Boden, Groß Schenkenberg, Klinkrade, Labenz, Linau, Lüchow, Sandesneben, Schiphorst, Schönberg, Schürensöhlen, Siebenbäumen, Sirksfelde, Steinhorst, Stubben und Wentorf aus dem Amt Sandesneben-Nusse.

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Unsere FAQs zum Thema Wahlen:

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in der Regel mitwählen.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist jedoch gem. § 13 Bundeswahlgesetz nur, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 

 

Wahlbenachrichtigungen

Bis zum 1. Februar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen als Information für die Wähler:innen zugestellt. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.

 

 

Briefwahl

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich in der Wahl-Zentrale im Rathaus in der Großen Börse abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden ab 3. Februar 2025 bis zum Freitag vor der Wahl, 15 Uhr, ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen ab dem 13. Januar 2025 online beantragt werden.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich und nutzen hierfür die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens. Oder Sie schicken unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine E-Mail an wahlen@luebeck.de .

In den Bürgerservicebüros St. Lorenz, St. Gertrud (Meesenring) und Kücknitz (Kirchplatz) sind die Briefwahlunterlagen während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung an den Ticketschaltern erhältlich.

 

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Wahl-Zentrale in der Großen Börse im Lübecker Rathaus:

  • Vom 3. Februar bis 21. Februar von Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 12 Uhr
  • Sonderservice: Am Samstag, 15. Februar ist die Wahl-Zentrale ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
  • Hinweis: am Freitag, 21. Februar 2025, ist die Wahl-Zentrale von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

 

 

Wie kann ich am Wahltag wählen und was muss ich mitbringen?

Am Sonntag, 23. Februar 2025 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie zur Stimmenabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen.

Sollten Sie nicht im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigung sein, können Sie unter Vorlage eines gültigen Ausweises trotzdem wählen.

Wenn Sie einen Wahlschein beantragt und vorliegen haben, können sie am Wahltag unter Vorlage Ihres Wahlscheines auch in einem anderen Wahlbezirk wählen.

 

 

Wie wird gewählt?

Auf dem Stimmzettel (erhalten Sie vom Wahlvorstand im Wahllokal) kreuzen Sie in der dafür vorgesehenen Wahlkabine die Partei Ihrer Wahl an (Nutzen Sie hierfür bitte die in den Wahlkabinen vorhandenen Kugelschreiber). Muster-Stimmzettel (altes Muster) (PDF)

Im Anschluss falten Sie den Zettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die gekennzeichnete Wahlurne einwerfen.

Hinweis: In die Wahlkabine dürfen nur Sie alleine (Ausnahme: Babys). Den Aufforderungen des Wahlvorstandes ist Folge zu leisten.

 

 

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie Ihren Wahlraum im Internet in dem Wahllokalfinder  nachsehen oder beim Bereich Wahlen unter der Telefonnummer (0451) 122-4040 ab dem 3. Februar erfragen. (Ausschlaggebend ist Ihre Meldeadresse)

 

 

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Sie finden einen Hinweis darauf im Wahllokalfinder .

 

 

Stehe ich im Wählerverzeichnis?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.

Dazu wird das Wählerverzeichnis in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck vom 3. - 7. Februar 2025 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen spätestens bis zum 7. Februar 2025, innerhalb der Öffnungszeiten der Wahl-Zentrale, eingelegt werden.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Hansestadt Lübeck aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 

 

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie bis spätestens zum 2. Februar 2025. Hier sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. Auch einen Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist hier mit angegeben. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, wenden Sie sich bitte an das

Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck
Rathaus, Große Börse, Breite Straße 62
Tel.: (0451) 122-4040
E-Mail: wahlen@luebeck.de

 

 

Was ist, wenn ich umgezogen bin?

Bei An- oder Ummeldung in Lübeck erhalten Sie von der Meldebehörde entsprechende Informationen.

 

 

Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Verloren gegangene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

 

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Bei einer kurzfristig auftretenden Erkrankung, kann eine Person schriftlich bevollmächtigt werden, die Briefwahlunterlagen in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Große Börse, Breite Straße 62 abzuholen. Die Abholung der Unterlagen muss bis spätestens 15 Uhr am Wahltag erfolgen. Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag in der Wahl-Zentrale abgegeben werden.

 

 

Gibt es Hilfen für körperlich beinträchtigte sowie blinde und sehbehinderte Menschen?

Hinweise an Wählerinnen und Wähler mit Behinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung sowie an blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler:

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben. Somit können blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen.

Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0451) 1224040 oder im Wahlraumfinder, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer (0451) 4085080 (BSVSH, info@bsvsh.org).

Weitere Infos in Leichter Sprache, Gebärdensprache und anderen Sprachen erhalten Sie unter www.wahlen.sh oder (0431) 9887766

 

 

Wo sehe ich die Wahlergebnisse?

Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die Einzelergebnisse aus Lübeck sehen Sie fortlaufend am Wahlabend in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, Große Börse (ab 18 Uhr).

Den statistischen Wahlbericht finden Sie später hier.

Eine Übersicht zu den aktuellen Wahlergebnissen finden Sie am Wahlabend in der Wahlstatistik-App. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail an wahlen@luebeck.de oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 1224040.

 

Melden Sie sich gern als Wahlhelfer:in unter: wahlhelfende@luebeck.de oder alternativ online über das Anmeldeformular für Wahlhelfer

Foto: Levgen Skrypko / stock.adobe.com

 

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