Derzeit gibt es sieben Anbieter (Systembetreiber), die Verträge mit den jeweiligen Kommunen geschlossen haben und dabei in unterschiedlicher Höhe an den Einnahmen aus den Bezahlvorgängen partizipieren. Jeder Kraftfahrer kann selbst einen der zertifizierten und in Lübeck teilnehmenden Systembetreiber auswählen und dabei die für ihn passende Tarifstruktur auswählen.
Technisch haben sich zwei unterschiedliche Verfahrensweisen entwickelt. Gab es zunächst lediglich die alleinige Zulassung eines einzelnen Anbieters in einer Kommune, die zu einer Art Monopolstellung dort führte, ist es nun technisch möglich, im Rahmen einer wettbewerbsorientierten Struktur allen Systembetreibern in einer Kommune zu ermöglichen, Handy-Parken anzubieten. Da die jeweiligen Systembetreiber unterschiedliche Entgelte für die technischen Leistungen verlangen (Grundgebühren, Einzelbeträge je Parkvorgang), die Entscheidung dafür aber bei jedem Kraftfahrer selbst liegen sollte, ist es das Ziel, auch in Lübeck eine für alle Systembetreiber offene Möglichkeit zu schaffen, diese technische Zahlungsweise anzubieten. Die Systembetreiber sind dann selbst in der Verantwortung, mit günstigen bzw. den Kundenbedürfnissen entsprechenden Entgelten die Leistung anzubieten. Die Kraftfahrer sind damit in ihrer Entscheidung frei, welchen Anbietersie wählen. Ausschlaggebend kann neben den Entgelten auch sein, ob derjeweilige Betreiber auch in anderen Städten präsent ist, um auch dortParkvorgänge per Handy bezahlen zu können.
Für die Hansestadt Lübeck ist seitens der KWL wesentliche Voraussetzung, dass die Parkgebühren weiterhin vollständig an die KWL als Einnahmen der Hansestadt Lübeck gezahlt werden. Seitens des Bereichs Verkehrsangelegenheiten/Verkehrsüberwachung wird eine einfache und kostengünstige Kontrolle ermöglicht. Die Abfrage des Kennzeichens von der Datenplattform erfolgt durch die Überwachungskräfte mittels vorhandener Mobilfunkgeräte.
Die Kommunen bieten jedem Systembetreiber an, auf einer einheitlichen vertraglichen Grundlage Parkgebühren von ihren Kunden einzunehmen und an die Kommune abzuführen. Jeder Systembetreiber kann damit eigene geschäftliche Aktivitäten fortentwickeln wie z.B. die Struktur der Entgelte (sog. Transaktionsgebühren) oder auch Verbundleistungen mit anderen Bezahlvorgängen wie etwa ÖPNV-Ticketing.
Die Systembetreiber stimmen mit ihrer Vertragsunterzeichnung zu, dass die jeweiligen Daten des einzelnen Parkvorgangs auf einem zentralen Gateway gespeichert werden, so dass die Verkehrsüberwachung genau und nur dort festzustellen braucht, ob das Fahrzeug auch auf dem jeweiligen Parkplatz eingebucht ist.
Die Parkscheinautomaten werden nicht abgelöst und jeder Kraftfahrer hat die eigene Entscheidungsfreiheit, ob und bei welchem Systembetreiber der neue Service in Anspruch genommen werden soll. Eine Verbesserung wird dadurch eintreten, dass eine Abrechnung in kurzen Intervallen ermöglicht wird. Bislang konnten Parkscheine für angefangene halbe Stunden gelöst werden. Durch eine Änderung der Stadtverordnung Parkgebühren der Hansestadt Lübeck ist es ermöglicht worden, in kürzeren Intervallen (z.B. 6-Minuten) abzurechnen, wobei auch das bisherige Tagesticket nicht nur erhalten bleibt, sondern ausgeweitet wurde. Per Handy-Parken wird die Parkzeit minutengenau abgerechnet.
Für die technische Ausgestaltung bedient sich die KWL/die Hansestadt Lübeck der Hilfe des Vereins Smartparking e.V. , der den Mustervertrag zur wettbewerbsorientierten Plattformstruktur gemeinsam mit der Stadt Köln ausgearbeitet hat und die Geschäfte des deutschen Beirats zum Handyparken führt, dem u.a. ADAC, die Städte Köln und Wiesbaden, einige Systembetreiber etc. angehören. TelematicsPRO hat auch die technischen Voraussetzungen der Plattformlösung mit entwickelt und zertifiziert die technischen Leistungen der Systembetreiber. Die Werbung in Lübeck erfolgt durch die Systembetreiber selbständig aufgrund der untersciedlichen Tarifstrukturen.