Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung

In Deutschland genießen alle Menschen, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung, Schutz vor Diskriminierung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll hierzu Benachteiligungen aus den vorgenannten Merkmalen verhindern oder beseitigen. Auf Grundlage dieses Gesetzes beraten, forschen und informieren die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein über Themen wie Rassismus und Diskriminierung.

Die Hansestadt Lübeck informiert, auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)über das Thema Diskriminierung. Bei Bedarf vermittelt sie an entsprechende Beratungs- und Servicestellen weiter.
Die zentrale Anlaufstelle ist hier die Bürgermeisterkanzlei der Hansestadt Lübeck.

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