Hafenärztlicher Dienst

Maritime Gesundheitsvorsorge und Hygieneinspektion

Willkommen auf der Seite des Hafenärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes der Stadt Lübeck.

Die Hafenärztliche Dienste der Länder sind für die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes im Bereich des Hafens zuständig.

Diese Abteilung ist verantwortlich für die Seuchenabwehr und die Verhinderung der grenzüberschreitenden Verbreitung von Infektionskrankheiten über die Häfen und Flughäfen, gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005).

Infektionsgefahren in der Seeschifffahrt können vom Trinkwasser, von Lebensmitteln, Waren, Vektoren und infizierten Personen an Bord ausgehen.

Regelmäßige Inspektionen der Schiffe sollen eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten verhüten und bekämpfen, um die Gefahren für die Öffentliche Gesundheit abzuwenden und gleichzeitig eine unnötige Beeinträchtigung des Internationalen Verkehrs und Handels vermeiden.

Die Aufgaben des Hafenärztlichen Dienstes in Lübeck umfassen:

  • Vollzug der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zur Verhütung der Einschleppung von Infektionskrankheiten.
  • Prüfung der Seegesundheitserklärung (Maritime Declaration of Health) einlaufender Schiffe und Erteilung der Freien Verkehrserlaubnis (Free Pratique).
  • Ausstellung von Schiffshygienebescheinigungen gemäß Artikel 39 IGV (Bescheinigungen über die Schiffshygienekontrolle - Ship Sanitation Control Certificate (SSCC) und über die Befreiung von der Schiffshygienekontrolle - Ship Sanitation Control Exemption Certificate (SSCEC). Hinweis: Alle Schiffe im internationalen Verkehr benötigen diese Bescheinigung, Gültigkeit max. 6 Monate.
  • Verschreibung (nachträglich) von Medikamenten nach BtMVV für den Gebrauch an Bord auf Anforderung der Lieferapotheke.
  • Überprüfung und Zertifizierung des Trinkwassers (bakteriologisch und chemisch) und der Trinkwasserversorgungsanlagen an Bord von Schiffen, Flugzeugen und Tankfahrzeugen. Beratung bezüglich Sanierungs- und Präventionsmaßnahmen.
  • Einleitung und Kontrolle von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.
  • Begutachtung von Schiffsbauplänen hinsichtlich Gesundheitsverträglichkeit und Hygiene.
  • Hygienische Überwachung der Schiffe und Umschlagsanlagen, Überprüfung der Abwasser- und Abfallbeseitigung.
  • Medizinische Beratung für Schiffsleitungen, medizinisch tätige Schiffsoffiziere und Besatzungsmitglieder in Fragen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, der Hygiene und Krankenfürsorge gemäß der KVO 2007.

 

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