Programm: Sanierung und Entwicklung

Altstadtsanierung mit langjähriger Erfahrung

Nach Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes im Jahr 1971 hat die Hansestadt Lübeck unverzüglich das Verfahren zur förmlichen Festlegung von Sanierungsgebieten eingeleitet. Die Bürgerschaft hat den gesamten Bereich der Lübecker Altstadt zum Untersuchungsgebiet erklärt und den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen am 27.1.1972 beschlossen.

Was 1972 mit drei Sanierungsgebieten begann, hat sich im Laufe der folgenden Jahre auf rd. 50 % der Altstadtfläche ausgeweitet. Insgesamt wurden 25 Sanierungsgebiete förmlich festgelegt. Diese umfassten 45 Altstadt-Blöcke ganz oder teilweise.

In knapp fünf Jahrzehnten wurden rd. 166 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel eingesetzt, die ein Mehrfaches an privaten Sanierungsinvestitionen auslösten und durch hohe Summen weiterer öffentlicher Fördergelder und mit Zuwendungen von Stiftungen ergänzt wurden.

Die letzten Maßnahmen im Programm „Sanierung und Entwicklung“ wurden 2020 beendet. Einen Überblick über die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt gibt der Abschlussbericht (PDF), 15 MB.

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