Erbbaurecht

Die Alternative zum Grundstückserwerb

Die Hansestadt Lübeck ist einer der größten Erbbaurechtsausgeber Deutschlands mit mehr als 8.000 Erbbaurechten. Bereits im Jahr 1919 wurden auf Lübecker Boden Erbbaurechte bestellt. Bis in die heutige Zeit ist die Bestellung und Verlängerung von Erbbaurechten ein Mittel, steigenden Bodenpreisen zu begegnen und auf diese Weise Bürger:innen den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat durch die Beschlüsse zur Neuregelung von Erbbaurechten für Wohnbebauung sowie zur Neuregelung von Erbbaurechten für Mehrfamilienhäuser (ab 6 Wohneinheiten), gewerbliche Nutzungen und Gemeinbedarfsnutzungen Grundlagen geschaffen, um diesen sozialen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen. Daneben werden viele weitere soziale Nutzungszwecke durch Ermäßigungen begünstigt.

Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken bleibt die Bestellung von Erbbaurechten auch weiterhin ein wichtiges Instrument, um Einfluss auf zukünftige städtebauliche und gesellschaftliche Entwicklungen nehmen zu können.

Erbbaurecht - einfach erklärt!

Im folgenden Video erklärt der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. das Erbbaurecht. Die Hansestadt Lübeck ist Mitglied im Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.

Die Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten in der Hansestadt Lübeck erfolgt durch den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Abteilung Erbbaurechtsmanagement. Gerne stehen wir unseren Erbbauberechtigten und den Erwerber:innen von Erbbaurechten für Auskünfte zur Verfügung.  

Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken ab 1. Januar 2026 befristet möglich

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beim Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken (betrifft: Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser) beschlossen. Entsprechend können alle Erbbauberechtigten sowie zukünftige Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt Lübeck kaufen. Die bisherige Regelung der Sperrfrist, wonach das jeweilige Grundstück frühestens nach 15 Jahren durch den oder die Erbbauberechtigte:n angekauft werden kann, wird bis Ende 2026 ausgesetzt. Interessierte Erbbauberechtigte erhalten auf Antrag die Möglichkeit zum Ankauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes, soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegensprechen.

 Der Kaufpreis der Grundstücke wird auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck bestimmt. Die Bodenrichtwertekarte ist unter www.danord.gdi-sh.de einsehbar. Einen Antrag auf Mitteilung des Kaufpreises finden Sie hier.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beim Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken (betrifft: Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser) beschlossen. Entsprechend können alle Erbbauberechtigten sowie zukünftige Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt Lübeck kaufen. Die bisherige Regelung der Sperrfrist, wonach das jeweilige Grundstück frühestens nach 15 Jahren durch den oder die Erbbauberechtigte:n angekauft werden kann, wird bis Ende 2026 ausgesetzt. Interessierte Erbbauberechtigte erhalten auf Antrag die Möglichkeit zum Ankauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes, soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegensprechen.

Lübecker Serviceleistungen des Erbbaurechtsmanagements

 

Erteilung einer Übertragungsgenehmigung bei Kauf/Verkauf eines Erbbaurechtes

Von der Hansestadt Lübeck ausgegebene Erbbaurechte bedürfen im Veräußerungsfall einer Übertragungsgenehmigung durch die Erbbaurechtsausgeberin (HL). Die Genehmigung wird unter Vorlage der Übertragungsurkunde (z.B. Erbbaurechtskaufvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung) durch das beurkundende Notariat angefragt. Nach Abschluss einer Schuldübernahmeerklärung zwischen der Hansestadt Lübeck und den neuen Erbbauberechtigten wird die benötigte Übertragungsgenehmigung erteilt.

Bearbeitungsdauer: 5-10 Arbeitstage

 

 

Erteilung einer Genehmigung zur Belastung eines Erbbaurechtes

Erbbaurechte, die von der Hansestadt Lübeck ausgegeben wurden, können nur unter Vorlage einer Belastungsgenehmigung durch die Erbbaurechtsausgeberin (HL) belastet werden. Die Hansestadt Lübeck kann diese Belastungsgenehmigung nach Prüfung des Sachverhaltes erteilen.
Wir empfehlen bereits vor Beurkundung der jeweiligen Bestellungsurkunde Kontakt zwecks Vorabprüfung bzgl. der Höhe der Belastung aufzunehmen. Die Genehmigung kann jedoch erst nach Beurkundung erteilt werden. Die Genehmigung wird unter Vorlage der Belastungsurkunde durch das beurkundende Notariat angefragt.

Eine Belastungsgenehmigung kann regelmäßig bis zu einer Höhe von 95 % des im Erbbaurechtskaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises ohne Zubehöranteile (z.B. Einbauküche) erteilt werden. Sollte zur Finanzierung werterhöhender Maßnahmen (z.B. Sanierung) eine höhere Belastung gewünscht werden, bitten wir zur weiteren Prüfung um Übersendung des ausgefüllten Fragebogens zur Beleihung von Erbbaurechten.

Abhängig von den Regelungen im Erbbaurechtsvertrag kann ein Entgelt gemäß der aktuellen Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von derzeit € 134,47 inkl. 19 % USt. (je Recht) anfallen.

Bearbeitungsdauer: 5-10 Arbeitstage

 

 

Erteilung einer Stillhalteerklärung oder Zustimmungserklärung bei Belastung eines Erbbaurechtes (ggb. finanzierenden Kreditinstituten)

Für Erbbaurechte, die von der Hansestadt Lübeck ausgegeben wurden, kann im Rahmen der Belastung mit Grundschulden eine Stillhalteerklärung (Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG) oder Zustimmungserklärung gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut abgegeben werden.

In einer Stillhalteerklärung verpflichtet sich die Erbbaurechtsausgeberin (HL), in einem möglichen Zwangsversteigerungsverfahren auf Wertersatz für ein bestehendes Vorkaufsrecht zu verzichten und Erbbauzinsen, hinsichtlich zukünftig fällig werdender Raten, zugunsten des Erstehers/ der Ersteherin stehen zu lassen.

In einer Zustimmungserklärung erteilt die Erbbaurechtsausgeberin (HL) insbesondere vorab ihre Zustimmung zu einer Veräußerung durch eine/n Insolvenzverwalter:in oder im Wege einer Zwangsversteigerung.

Die Erklärungen können bei Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde und nach Erteilung der Belastungsgenehmigung erteilt werden. Anträge können formlos über ein Notariat oder direkt durch die (zukünftigen) Erbbauberechtigten gestellt werden. Die Hansestadt Lübeck verwendet ausschließlich eigene Vordrucke für die benötigten Erklärungen.

Das derzeit gültige Entgelt gemäß der aktuellen Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck beträgt € 126,14 inkl. 19 % USt. (je Recht).

Bearbeitungsdauer: 5-10 Arbeitstage

 

 

Vorzeitige Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrages für Wohnbebauung (EFH, ZFH, DH, RH, MFH)

Erbbaurechte für Wohnbebauung, die von der Hansestadt Lübeck ausgegeben wurden, können gemäß den Bürgerschaftsbeschlüssen vom 30.03.2023 und 22.05.2025 im Fall von Mehrfamilienhäusern gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 25.11.2022, gewerbliche Nutzungen und Gemeinbedarfsnutzungen vorzeitig verlängert werden.

Die Konditionen für eine vorzeitige Erbbaurechtsverlängerung auf Grundlage der aktuell gültigen Bodenrichtwerte werden den Erbbauberechtigten oder durch sie beauftragten Dritten (bei Vorlage einer formlosen Vollmacht) auf Anfrage mitgeteilt.

 

 

Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes an die Erbbauberechtigten

Mit Erbbaurechten belastete Grundstücke der Hansestadt Lübeck können gemäß den Bürgerschaftsbeschlüssen vom 30.03.2023 und 22.05.2025 an die jeweiligen Erbbauberechtigten veräußert werden. Dabei ist die Möglichkeit des Ankaufs durch die Erbbauberechtigten für 15 Jahre auszusetzen, nachdem

  1. das Erbbaurecht auf das Grundstück herausgegeben wurde
  2. das Erbbaurecht auf einen Dritten übertragen wurde. Die Möglichkeit des Ankaufs besteht ohne Einschränkungen bei Übertragungen an Ehe- und Lebenspartner*innen, sofern der Erbbaurechtsvertrag mindestens 15 Jahre besteht und diese am Tag der Übertragung seit mindestens 15 Jahren am Erbbaugrundstück mit erstem Wohnsitz gemeldet sind.

 

Kontakt 

Servicenummer (0451) 115
liegenschaften@luebeck.de

Servicezeiten:
Montag  08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag  08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag  08:00 - 16:00 Uhr
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