Nach europäischem Recht müssen die Mitgliedsländer – so auch Deutschland – sogenannte Natura 2000-Gebiete festlegen und sie nach Bundes- und Landesrecht unter Schutz stellen. Zu den Natura 2000-Gebieten gehören Europäische Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, sogenannte FFH-Gebiete. Weitergehende Informationen zu ”Natura 2000” erhalten Sie auf der Themenseite des Landesministeriums.
Ostseeküste am Brodtener Ufer
Traveförde
Grönauer Heide
Friedhofseiche Genin
Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee
Herrnburger Dünen
Lauerholz
Moorwälder am Wesloer Moor und am Herrnburger Landgraben