Natura 2000-Gebiete

Schutz nach europäischem Recht

Nach europäischem Recht müssen die Mitgliedsländer – so auch Deutschland – sogenannte Natura 2000-Gebiete festlegen und sie nach Bundes- und Landesrecht unter Schutz stellen. Zu den Natura 2000-Gebieten gehören Europäische Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, sogenannte FFH-Gebiete. Weitergehende Informationen zu ”Natura 2000” erhalten Sie auf der Themenseite des Landesministeriums.