Vereinigte Testamente

Die Geschichte der Stiftung Vereinigte Testamente

Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und der Geldentwertung war eine Vielzahl von Lübecker Stiftungen nicht mehr in der Lage, ihrem angedachten Stiftungszweck nachzukommen.

Um diesen Stiftungen, deren Vermögen nicht aus Grundvermögen bestand, erneut wirtschaftliche Kraft zu verleihen, entschloss sich der Senat der Freien und Hansestadt Lübeck die Stiftung Vereinigte Testamente ins Leben zu rufen.

Die hauptsächliche Aufgabe dieser Stiftungen war die "Armenfürsorge". Auch wenn zunächst nur von einer Verwaltungsgemeinschaft gesprochen wurde, so ist doch die Stiftung Vereinigte Testamente als eine durchaus selbständige Stiftung geschaffen worden. Sie wurde auch jederzeit als eine solche geführt.

So wurden z.B. Grundrechte stets unter dem Namen der Stiftung in das Grundbuch eingetragen. Letztendlich sind die Vermögen der einzelnen Stiftungen so unentwirrbar miteinander verschmolzen, dass aus tatsächlicher Übung heraus die einheitliche Vermögensgemeinschaft "Vereinigte Testamente" entstanden ist.

Die bestehenden Zweifel an der Selbständigkeit der Stiftung sind 1941 durch den nochmaligen Zusammenschluss der Stiftungen der Vereinigten Testamente zu der einheitlichen Stiftung "Vereinigte Testamente" endgültig behoben worden. In der Stiftung sind bis heute über 180 Einzelstiftungen eingegliedert worden.

Im Laufe der Zeit wurde der Stiftungszweck nach und nach angepasst. Die Stiftung erfüllt auch heute noch eine Aufgabe von großer sozialer Bedeutung. Das Vermögen der Stiftung wurde für den Bau von Alten- und Pflegeheimen und Altenwohnungen eingesetzt. Zu den Schwerpunkten zählen heute die Unterhaltung und Modernisierung der o.g. stiftungseigenen Einrichtungen.


Das Vermögen der Stiftung Vereinigte Testamente

Das Vermögen der Stiftung Vereinigte Testamente besteht aus Grundstücken, Gebäuden, Hypothekenforderungen und Kapital. Es wird im Vermögensnachweis ausgewiesen.


Die Organe der Stiftung Vereinigte Testamente

Die Stiftung Vereinigte Testamente wird von der Hansestadt Lübeck nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein verwaltet. Die Hansestadt Lübeck darf durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen nicht begünstigt werden.

Die Hansestadt Lübeck vertritt die Stiftung im Regelfall gerichtlich und außergerichtlich. Soweit die Hansestadt Lübeck entsprechend der Bestimmung des § 181 BGB in der Vertretung der Stiftung gehindert ist, wird diese durch einen Vorstand wahrgenommen, der aus drei Mitgliedern besteht.

Sie werden vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Die Vorstandsmitglieder sollen Bürger der Hansestadt Lübeck, sie dürfen jedoch nicht deren Bedienstete sein. Zur rechtswirksamen Vertretung der Stiftung genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern.

Die Stiftung wird vertreten durch den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.

 

Zweck der Stiftung

Aufgabe der Stiftung "Vereinigte Testamente" ist:

unmittelbar und ausschließlich Lübecker Bürger, die infolge ihrer wirtschaftlichen Not der Hilfe bedürfen, zu unterstützen. Sie erfüllt diesen Zweck:

  • Durch Gewährung von Unterstützungen.
  • Durch Förderung von bestehenden Alten- und Pflegeheimen.
  • Durch Schaffung von neuen Alten- und Pflegeheimen.

 

 

Stiftungssatzung

Die Stiftung Vereinigte Testamente wird als Stiftung des bürgerlichen Rechts nach dem Stiftungsgesetz -StiG (GVOBl. Schl.-H. 2000 Nr. 5 S. 208) und nach der Satzung der Stiftung Vereinigte Testamente vom 23.01.1959, zuletzt geändert durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27.05.1982, geführt.

 

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