Erhaltungssatzungen der Hansestadt Lübeck

Städtebauliche Erhaltungsatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch

Neben dem Denkmalrecht ist eine städtebauliche Erhaltungssatzung ein wichtiges Instrument, das geschützte charakteristische Stadtbild mit seiner Vielzahl erhaltenswerter Gebäude, Straßenzüge und Ensembles in seiner Qualität zu erhalten und mitzugestalten. 

Konkretes Ziel der Erhaltungsatzungen in der Hansestadt Lübeck ist der Schutz der UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt mit der sogenannten Pufferzone sowie die Erhaltung städtebaulich bedeutsamer Quartiere außerhalb der Altstadt und in Travemünde. 

Zurzeit sind 15 Bereiche im Lübecker Stadtgebiet geschützt, für 3 weitere ist der Erlass einer Städtebaulichen Erhaltungssatzung geplant.

Für folgende Vorhaben muss ein Antrag auf Genehmigung in den Satzungsgebieten gestellt werden:
(Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend)

A. Rückbau baulicher Anlagen, z.B.:

  • Voll- oder Teilabbruch eines Hauptgebäudes
  • Voll- oder Teilabbruch eines Nebengebäudes
  • Abbruch von Balkonen u./o. anderer untergeordneter Gebäudeteile
  • Abbruch von Einfriedungen

B. Änderung baulicher Anlagen, z.B.:

  • Aufstockung, einschließlich Ausbau von Mezzaningeschossen und Dachanhebungen
  • Dachausbau und –umbau, einschließlich Einbau von Gauben und Dachflächenfenstern sowie Anlage von Dachterrassen
  • Änderung/Erneuerung von Dächern und ihren Detailanschlüssen
  • Änderung von Fenster- Tür- und Toröffnungen
  • Einbau/Austausch neuer Fenster, Türen und Tore
  • Änderung/Erneuerung der Gebäudeaußenhaut
  • Änderung/Erneuerung von Farbanstrichen
  • Anbau/Einhausung von Balkonen 

C: Nutzungsänderung baulicher Anlagen z.B.:

  • Umnutzung eines Haupt- oder Nebengebäudes
  • Umnutzung von Freiflächen 

D: Errichtung baulicher Anlagen z.B.:

  • Errichtung eines Hauptgebäudes oder Nebengebäudes
  • Erweiterung durch Anbauten, einschließlich Anbau von Wintergärten
  • Errichtung von Garagen, Carports, Bootshäusern, Gartenhäusern u.ä. 
  • Anlage von Stellplätzen, Tiefgaragen, Rampen, Abgrabungen
  • Errichtung von Einfriedungen
  • Errichtung von Werbeanlagen

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