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Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz

Jeder Mensch muss bestattet werden

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Bestattungspflicht, die durch die Bundesländer per Gesetz geregelt ist. In Schleswig-Holstein ist diese Pflicht im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) festgelegt und die Durchführung den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden. In der Hansestadt Lübeck ist der Bereich Gesundheitsamt zuständig.

Ihr Kontakt zum Gesundheitsamt

Servicenummer (0451) 122-5309
Servicenummer (0451) 122-5399
orb@luebeck.de

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Fragen zur Bestattungspflicht?

Wir beraten Sie gern während der Servicezeiten. Sie finden uns unter folgender Adresse:

Verwaltungszentrum Mühlentor
Bereich Gesundheitsamt
Haus Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck

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