Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz
Jeder Mensch muss bestattet werden
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In der Bundesrepublik Deutschland besteht Bestattungspflicht, die durch die Bundesländer per Gesetz geregelt ist. In Schleswig-Holstein ist diese Pflicht im Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) festgelegt und die Durchführung den örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden. In der Hansestadt Lübeck ist der Bereich Gesundheitsamt zuständig.
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23560 Lübeck