Polizeiliche Kriminalstatistik und Zahlen der Frauenhäuser
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Lübeck verzeichnete in den vergangenen Jahren zunächst eine kontinuierliche Abnahme, dann eine Stagnation der polizeilich registrierten Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2017 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen - von 128 (2014) auf 257 (2017). Neu ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung (2017 in Lübeck 63 Fälle; §184i StGB) . Hintergrund für den Anstieg der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist auch die Veränderung des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (§177 Abs. 1 StGB).
Zahl Frauen und Kinder in Frauenhäuser Lübeck 2006-2017
In den Jahren 2014-17 fanden pro Jahr zwischen 400 und 338 Frauen und Kinder Schutz vor Gewalt in einem der beiden Lübecker Frauenhäuser. 2010 konnten in beiden Häusern – aufgrund der damals höheren Platzzahl - noch 487 Frauen und Kinder Zuflucht finden. Bis Ende 2011 verfügte Lübeck über 82 Frauenhaus-Plätze (AWO: 42, Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ 40 Plätze). Dann wurden die Plätze des AWO-Frauenhauses von der damaligen Landesregierung abgebaut. 2013 wurde es mit nur 15 (statt 36) vom Land finanzierten Plätzen wiedereröffnet. Auch die Stadt sparte daraufhin 6 städtische finanzierte Plätze ein. Aufgrund der dauerhaften Überbelegung beider Frauenhäuser und der hohen Zahl der Frauen und Kinder, die abgewiesen werden mussten (siehe unten), beschloss die Bürgerschaft im November 2017, rund 250.000 Euro für 14 zusätzliche Frauenhausplätze zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung legte 2019 ein befristetes Landesprogramm für 30 weitere Plätze auf, von denen 5 Plätze auf Lübeck entfallen.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für Lübeck verzeichnete in den vergangenen Jahren zunächst eine kontinuierliche Abnahme, dann eine Stagnation der polizeilich registrierten Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 2017 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen - von 128 (2014) auf 257 (2017).
Neu ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung (2017 in Lübeck 63 Fälle; §184i StGB)[1]. Hintergrund für den Anstieg der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist auch die Veränderung des „Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (§177 Abs. 1 StGB).
Von den 63 polizeilich bekannt gewordenen Opfern sexueller Belästigung in Lübeck 2017 waren 97% Frauen. Der Tatbestand (§184i StGB) wurde 2017 bundesweit neu eingeführt. Beispiele sind aufgedrängte Küsse oder Umarmungen sowie das „Begrapschen“ z.B. von Brust und Po. 60% aller Frauen in Deutschland haben im Lauf ihres Lebens mindestens eine Form sexueller Belästigung erlebt.
Die Zahl der weiblichen Opfer sexuellen Missbrauchs stieg zwischen 2014 und 2017 von 30 auf 59. Bei den Jungen schwankten die Zahlen zwischen 4 (Jahr 2016) und 11 Opfern (Jahr 2015). Von sexuellem Missbrauch an Kindern sind Mädchen (78%) stärker als Jungen betroffen. Trotzdem ist hier der Anteil männlicher Opfer (22%) höher als bei anderen Sexualdelikten.
In Schleswig-Holstein wurden 2017 445 Mädchen (82%) und 97 Jungen (18%) Opfer sexuellen Missbrauchs an Kindern (Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, Polizeiliche Kriminalstatistik 2017:42).
Laut Innenministerium bzw. Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein gab es in Lübeck in den Jahren 2014-2016 jährlich zwischen 25 und 32 weibliche Opfer einer Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung (§177/178 StGB; siehe Abb. 2.2) sowie 1-2 männliche Opfer. 2017 stieg die Zahl von 32 (2016) auf 56 weibliche Opfer (0 männliche), ein Anstieg von 75%, der laut LKA insbesondere auf die Strafrechtsänderung (§177 Abs. 1 StGB) zurückzuführen ist (Erläuterung: siehe „Sexualdelikte“).
Auch landesweit stieg die Zahl der weiblichen Opfer von 270 im Jahr 2014 auf 486 im Jahr 2017 (+80%). 129 der weiblichen Opfer (26%) lebten in einer Ehe/Partnerschaft mit dem Täter, 222 hatten „informelle soziale Beziehungen“(46%), 21 „formelle“ (4%) und 95 keine Beziehungen (19%) zum Täter (LKA, PKS SH 2017: 45).
Die Zahl der Polizeieinsätze “Häusliche Gewalt“ ist in den Jahren 2014-2017 von 103 auf 629 gestiegen. Hintergrund ist laut PD Lübeck eine Umstellung der Statistik seit 2014, auch zur Vereinheitlichung der Zahlen auf Landesebene. Landesweit gab es in Schleswig-Holstein laut Justizministerium 2015 3.280 polizeilich erfasste Fälle häuslicher Gewalt, 2016 3.721 und 2017 3.032.
Wegweisungen
Bei akuter Gefahr kann die Polizei in Schleswig-Holstein eine sogenannte „Wegweisung“ aussprechen, d.h. sie kann die gewalttätige Person für mehrere Tage der Wohnung verweisen. In Lübeck sprach die Polizei in den Jahren 2014-2017 pro Jahr zwischen 11 (2014) und 38 (2017) Wegweisungen aus. Landesweit gab es in Schleswig-Holstein laut Justizministerium 2015 382 Wegweisungen, 2016 550 und 2017 540 nach §201a LVwG.
Grundlage hierfür ist das seit 2002 bestehende „Gesetz zur Verbesserung des Zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung". Ein Rechtsanspruch auf Wegweisung des Partners besteht für Frauen allerdings nicht.
Die Zahl der anhängigen Verfahren „Gewalt in der Familie“ bei der Staatsanwaltschaft im Landgerichtsbezirk Lübeck stieg in den vergangenen Jahren stark an. 2013 wurden weit mehr als doppelt so viele Verfahren gezählt als 2003 (2003: 875 Verfahren, 2013: 1963). Im Berichtszeitraum, also zwischen 2014 und 2017, blieb die Zahl der Verfahren allerdings relativ konstant. 2014 gab es 1834 Verfahren, 2017 waren es 1819.
Allerdings wurden auch viele Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Grund für die Einstellung von Verfahren war vor allem, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht begründen konnte. Im Jahr 2017 wurde ca. die Hälfte der Verfahren (915 von 1819) aus diesem Grund eingestellt. Taten können von der Staatsanwaltschaft auch als "geringfügig" eingeschätzt und deshalb eingestellt werden. Dies war 2017 in 509 Verfahren der Fall. 2017 kam es zu 134 Anklagen, 2016 sogar zu 167.
Der Frauennotruf Lübeck bietet telefonische, persönliche und schriftliche Beratungen für Opfer von sexueller Gewalt, Belästigungen und Stalking. Die Mitarbeiterinnen des Vereins unterstützen Frauen auch dabei, Selbsthilfegruppen zu initiieren und sich mit anderen Frauen auszutauschen.
2017 nahmen 621 Personen (von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen oder unterstützende Personen) Beratung in Anspruch, dabei ging es bei 315 Personen um häusliche Gewalt, bei 402 um sexualisierte Gewalt und bei 35 um Stalking. Die Zahl der beratenen Personen schwankte zwischen 683 im Jahr 2015 und 621 im Jahr 2017.
Während die Zahl der Beratungen zu sexualisierter Gewalt und Stalking relativ konstant blieb, stieg die Zahl der Beratungen zu häuslicher Gewalt zwischen 2015 und 2017 von 199 auf 315 (+58%).
Sexuelle Belästigungen und Opfer von Vergewaltigungen werden „sichtbarer“
Die Zahl der Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Lübeck ist in den Jahren 2014-17 gestiegen. Aufgrund von Gesetzesänderungen werden mehr Opfer, die früher im Dunkelfeld blieben, auch statistisch „sichtbar“. Die Einführung des Tatbestands der sexuellen Belästigung beispielsweise hat erst dazu geführt, dass in Lübeck 2017 63 Opfer registriert werden konnten. Verändert wurde auch §177 Abs. 1 StGB, wodurch die Zahl der Opfer von Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen um 75% auf 56 stieg.
Häusliche Gewalt auf hohem Niveau – Zahl der Frauenhaus-Plätze reicht nicht
Im Bereich der „Häuslichen Gewalt“ registrierte die Polizei in den vergangenen Jahren mehr Einsätze (2017: 629 Einsätze), jedoch v.a. aufgrund einer Umstellung der Zählweise/Statistik. Die Staatsanwaltschaft registrierte gleichbleibend hohe Verfahrenszahlen (2017: 1819) und die Frauenhäuser in Lübeck konnten zwischen 2014 und 2017 jährlich zwischen 338 und 400 Frauen und Kinder aufnehmen. Allerdings mussten 2016 aufgrund nicht ausreichender Frauenhaus-Plätze auch über 770 Frauen und Kinder abgewiesen werden. Auch bei den Frauenprojekten (Aranat, biff, Frauennotruf) sind die Nutzungszahlen weiterhin hoch.
Handlungsoptionen für Lübeck
Vorrangig muss es lokal darum gehen, von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder zu schützen und ihnen ein gewaltfreies und zukunftsträchtiges Leben zu ermöglichen.
Die vorgelegten Zahlen belegen, dass sexualisierte und häusliche Gewalt Straftaten sind, die deutlich überproportional Frauen betreffen. Deshalb bedarf es nach wie vor der Frauenfacheinrichtungen und Frauenhäuser.
Was die Kommune beitragen kann:
Sicherung der Finanzierung der Frauenprojekte durch eine Fortsetzung der kommunalen Budgetverträge über das Jahr 2020 hinaus mit Dynamisierungsklausel. Entscheidend ist, dass die vorhandene hohe Qualität und Quantität gesichert bleibt.
Fortdauernde Bekräftigung gegenüber der Landesregierung, dass die Zahl der Plätze in Frauenhäusern in Lübeck dem tatsächlichen Bedarf angepasst, sprich erhöht, werden muss.
Im Rahmen der Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ gemeinsam mit den Frauenprojekten prüfen, welche ggf. notwendigen Maßnahmen noch fehlen und zur Umsetzung bringen.