Gleichstellungsgesetze und Frauenförderpläne tragen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Frauen und Männern und zur Frauenförderung in unterrepräsentierten Bereichen bei – ohne die betrieblichen Belange zu vernachlässigen. Die Beschäftigten der Hansestadt Lübeck haben inzwischen viele Möglichkeiten, ihre Berufstätigkeit mit familiären und anderen lebensverlaufsbedingten Bedarfen in Einklang zu bringen. Sie können
- flexible Arbeitszeiten nutzen
- in Teilzeit arbeiten
- wenn gewünscht nach Elternzeit bis zu einem Jahr auf ihre alte Stelle zurückkehren
- vor Rückkehr aus der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen
- ggf. Telearbeit nutzen