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Partizipation von Frauen und Männern
Partizipation von Frauen und Männern
Beteiligung in der Bürgerschaft und den Aufsichtsräten
Frauen in Lübeck 2002 - 2014
Seit 2018 sitzen 14 Frauen und 35 Männer in der Lübecker Bürgerschaft. Der Anteil der Frauen liegt bei 29%, der der Männer bei 71%. In den Jahren 1998-2006 hatten Frauen (knapp) 40% der Sitze der Bürgerschaft inne.
Anteil der Frauen in Aufsichtsräten (%)- städtisch entsandte Lübeck 2013 – 2019
In Lübeck ist der Anteil der Frauen, die von städtischer Seite in die Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen entsandt wurden, von 28% Frauen (2013) auf 44% (2014/2018) gestiegen.
Der Anteil von 50% Frauen wurde zunächst allerdings noch nicht in jedem Aufsichtsrat erfüllt, wie in §15 Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG) vorgesehen. 2017 bestätigte das OVG Schleswig, dass die paritätische Gremienbesetzung in §15 GstG insbesondere auch für die Entsendung in Aufsichtsräten gilt. Daraufhin beschloss die Bürgerschaft im Mai 2019, eine zu jeweils 50% mit Frauen und Männern besetzte Liste für die Aufsichtsräte.
www.schleswig-holstein.de
www.gleichstellung-sh.de/Gremienbesetzung.html
www.ln-online.de

Seit 2018 sitzen 14 Frauen und 35 Männer in der Lübecker Bürgerschaft. Der Anteil der Frauen liegt bei 29%, der der Männer bei 71%. In den Jahren 1998-2006 hatten Frauen (knapp) 40% der Sitze der Bürgerschaft inne.

In der Bürgerschaft waren 2018 von 49 Mitgliedern 14 Frauen. Deutlich wird, dass Parteien, die eine Regelung zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen bzw. Männern haben (z.B. Grüne, Linke) i.d.R. mehr Frauen entsenden als andere. Bei der SPD kommen die Frauen trotz „Quote“ bei der Listenaufstellung aufgrund der hohen Zahl der - meist männlichen - Direktmandate kaum zum Zuge In der Bürgerschaft waren 2018 von 49 Mitgliedern 14 Frauen. Deutlich wird, dass Parteien, die eine Regelung zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen bzw. Männern haben (z.B. Grüne, Linke) i.d.R. mehr Frauen entsenden als andere. Bei der SPD kommen die Frauen trotz „Quote“ bei der Listenaufstellung aufgrund der hohen Zahl der - meist männlichen - Direktmandate kaum zum Zuge.
Der Vergleich der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein zeigt, dass Lübeck mit nur 29% Frauen hinter Kiel (39%) und Flensburg (34,9%) liegt.
„Gender-Ranking“ 73 deutscher Großstädte: Lübeck auf Platz 61
Im „Gender-Ranking“ 73 deutscher Großstädte der Fernuniversität Hagen (Holtkamp/ Wichmann, Genderranking deutscher Großstädte 2017) belegte Lübeck 2017 nur Platz 61. 2009 lag die Hansestadt noch auf Platz 4. Damit gehört Lübeck inzwischen zu den Schlusslichtern, was die Beteiligung von Frauen in der Kommunalpolitik betrifft.

In den meisten Ausschüssen der Bürgerschaft waren 2018 mehr Männer als Frauen vertreten, z.B. im Hauptausschuss (10 Männer/ 83,4%; 2 Frauen/ 16,6%), aber auch im Bau-, Wirtschafts- oder Kulturausschuss. In den Ausschüssen für Jugendhilfe, Schule und Soziales waren mehr Frauen als Männer vertreten. Nur im Jugendhilfeausschuss ist Parität vorgeschrieben. In §4(6) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck (Fassung vom 23.02.2006) ist geregelt, dass bei der Bildung des Jugendhilfeausschusses zu gewährleisten ist, “dass Frauen und Männer zu gleichen Anteilen vertreten sind.“

Nur zwei Frauen hatten 2018 den Vorsitz eines Ausschusses inne, aber 11 Männer (85%).

Der Anteil der Frauen an den Senator:innen in Lübeck lag 2018 bei 50%. Zwei der vier Senator:innen waren (und sind) Frauen. Laut „Genderranking deutscher Großstädte“ ist auch bundesweit der Frauenanteil unter den Dezernent:innen gestiegen: von 18,5% 2008 auf 29,1% 2017. www.boell.de

Den höchsten Anteil von Frauen unter den Partei-Mitgliedern hatten 2017 Bündnis90/Die Grünen mit 45%, gefolgt von den „Unabhängigen“ (DU) mit 37%, „grün+alternativ+links“ (GAL) mit 36% und der SPD mit 35%.


In Lübeck ist der Anteil der Frauen, die von städtischer Seite in die Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen entsandt wurden, von 28% Frauen (2013) auf 44% (2014/2018) gestiegen.
Der Anteil von 50% Frauen wurde zunächst allerdings noch nicht in jedem Aufsichtsrat erfüllt, wie in §15 Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein (GstG) vorgesehen. 2017 bestätigte das OVG Schleswig, dass die paritätische Gremienbesetzung in §15 GstG insbesondere auch für die Entsendung in Aufsichtsräten gilt. Daraufhin beschloss die Bürgerschaft im Mai 2019, eine zu jeweils 50% mit Frauen und Männern besetzte Liste für die Aufsichtsräte.
www.schleswig-holstein.de www.gleichstellung-sh.de www.ln-online.de

57% der Einwohner:innen der Hansestadt ab 60 Jahren sind Frauen. Der Anteil der Frauen im Beirat für Senior:innen lag 2018 bei nur 29%. Eine neue Regelung in der Satzung zum Beirat hatte in der vorherigen Legislaturperiode zu einem hohen Anteil von Frauen beigetragen, allerdings standen 2018 nicht ausreichend Frauen zur Verfügung.

Der Vorstand des Forums für Migrant:innen bestand 2018 aus 2 Frauen (40%) und 3 Männern, der Rat aus 8 Frauen (53%) und 7 Männern. In der Satzung des Forums ist eine Regelung zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern vorgesehen, die auch zu einer entsprechend hohen Beteiligung von Frauen führt.

Über die „Listen“ der Parteien und Wählervereinigungen traten im Jahr 2018 243 Personen zur Kommunalwahl in Lübeck an, darunter 87 Frauen (36%) und 156 Männer (64%). „Direkt“ traten 93 Frauen (34%) und 180 Männer (66%) in den 25 Wahlkreisen Lübecks an.
Frauen öfter in Spitzenpositionen, aber seltener in Politik und Gremien von Hochschulen, Wirtschaft und Kirche vertreten - Rechtliche Regelungen führen zu höherer Beteiligung.
Auffällig ist, dass die Zahl einzelner Frauen in „Spitzenpositionen“ in Lübeck zunimmt. So ist im Berichtszeitraum die erste weibliche Präsidentin der IHK in ihrem Amt bestätigt worden, erstmals stehen Präsidentinnen und Kanzlerinnen an der Spitze von Universität und Technischer Hochschule, zwei Bundestags- und zwei Landtagsabgeordnete aus Lübeck sind Frauen und zwei von vier Senator:innen.
Dennoch sind sie -trotz ihrer guten Qualifikation und ihres vielfachen ehrenamtlichen Engagements auch in Lübeck– immer noch deutlich weniger als Männer in relevanten Gremien und Entscheidungspositionen vertreten.
Frauen führen (Geschäftsführerinnen) auch den DGB Landesbezirks Lübeck Schleswig-Holstein Südost (seit 2015) und der ver.di Region Lübeck-Ostholstein (seit 2016).
Einzelne Frauen in Spitzenpositionen können jedoch nicht die bestehenden strukturellen Unterrepräsentanzen von Frauen ausgleichen. Nach wie vor sind wesentlich weniger Frauen als Männer in den Parteien, der Bürgerschaft (71% Männer) und deren Ausschüssen und Beiräten sowie im Land- (68,5% Männer) und Bundestag vertreten. Auch die Gremien der Kammern (Vollversammlung der IHK: 78% Männer; der HWK: 89% Männer), Gewerkschaften (Vorstand DGB Stadtverband Lübeck: 86% Männer; IG Metall Lübeck-Wismar: 73% Männer) und Hochschulen (Präsidium Musikhochschule: 100% Männer; Senat der Universität: 73% Männer) und die Aufsichtsräte von Lübecker Unternehmen wie Dräger und SLM Solutions (Ranking-Plätze 132 bzw. 162 von 184) sind Frauen immer noch eher „Ausnahme-Erscheinungen“.
Was funktioniert?
Rechtliche Regelungen (z.B. für die Besetzung der Hochschulräte, der Nordkirche, des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Lübeck) und substanzielle Selbstverpflichtungen (z.B. im Forum für Migrant:innen in Lübeck) tragen zu einem höheren Frauenanteil bei. Allgemeine Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen, Frauen beteiligen zu wollen, führen dagegen faktisch meist nicht zu einer angemessenen Beteiligung, wie der Blick in unterschiedliche Entscheidungsstrukturen zeigt – unabhängig davon ob Lübecker Gremien oder Landesgremien.
Die Kommune selbst kann insbesondere bei den städtischen Entscheidungsgremien, d.h. bei der Partizipation von Frauen an kommunalpolitischen Entscheidungen (Kommunalpolitik, Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien) auf eine größere Beteiligung von Frauen hinwirken.
Kommunalpolitik
Gründe für die Unterrepräsentanz von Frauen und Hinweise, wie mehr Frauen für Kommunalpolitik gewonnen werden könnten, finden sich im Bericht „Frauen in Lübeck 2014“ www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/verwaltung/frauenbuero/veroeffentlichungen/fachpublikationen.html oder hier: www.frauen-macht-politik.de/helene-weber-kolleg.html
Was die Kommune zu einer höheren Beteiligung von Frauen beitragen kann:
- Konzept für mehr Frauen in der Kommunalpolitik
Erarbeitung eines fraktionsübergreifenden kommunalen Konzeptes zur Erhöhung der Wahl- und stärkeren Bürger:innenbeteiligung sowie zur Gewinnung neuer Interessent:innen und aktiver Personen für die Kommunalpolitik.
Dieses sollte als Ziel die Steigerung des Anteils von Frauen -und ggf. anderer bisher unterrepräsentierter Gruppen- in der Kommunalpolitik beinhalten.
- Neue Gremienkultur entwickeln
Neue Formen der Gremienkultur (Sitzungszeit, - abläufe, Dauer der Redebeiträge etc.) erproben und etablieren.
- Selbstverpflichtung der Bürgerschaft / Parteien
Selbstverpflichtung der Bürgerschaft/der Parteien, in Ausschüssen und anderen Gre-mien von jeder Partei je eine Frau und einen Mann zu entsenden (bzw. ggf. „rotierend“).