Wenn Sie auf eine bezahlbare Wohnung angewiesen sind, können Sie, sofern Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, beim Team Wohnungsvermittlung einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Darüber hinaus können Sie die Vermittlung einer geförderten Wohnung beantragen. Dann unterstützen wir Sie dabei, eine Wohnung zu finden.
Die Hansestadt Lübeck gibt regelmäßig einen qualifizierten Mietspiegel heraus.
Zuhause leben Lübeck e.V. - Kompetenzzentrum für Wohnraumanpassung und Barrierereduzierung wird vom Bereich Soziale Sicherung zusammen mit einigen Lübecker Wohnungsunternehmen geführt und hat zum Ziel, älteren Menschen durch die Beratung über Wohnraumanapassung oder Hilfsmittel dabei zu unterstützen, dass sie möglichst lange in den eigenen Wohnungen leben können.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz zu beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das eigene Einkommen nicht ausreichend ist.
Sofern sei bereits Mietrückstände haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, werden Sie vom Team Unterkunftssicherung beraten und bei der Bewältigung dieser Probleme unterstützt.
Übersicht:
Mietspiegel
Für die Hansestadt Lübeck wird regelmäßig ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Mit den dort ermittelten Vergleichsmieten können Sie als Mieter:in oder Vermieter:in die Höhe einer Wohnungsmiete beziehungsweise die Zulässigkeit einer Erhöhung besser einschätzen. Hierzu wird ein Mietspiegelrechner angeboten.
Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Ihren Haushalt (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.
Wohnberechtigung und Wohnungsvermittlung
Wenn Ihr Haushaltseinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, können Sie beim Team Wohnungsvermittlung reinen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dieser berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Wir unterstützen Sie gerne, eine geeignete Wohnung zu finden. Im Bereich des geförderten sozialen Wohnungsbaus gibt es Wohnungen, für die die Hansestadt Lübeck das Benennungsrecht hat. Wenn eine dieser Wohnungen frei wird, ist der Vermietende verpflichtet, sie der Hansestadt Lübeck zu melden, damit das Team Wohnungsvermittlung Vorschläge für künftige Mieter:innen machen kann. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins, dem eine Einkommensprüfung vorausgeht. Dieser berechtigt dann zum Bezug so einer geförderten Wohnung.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie unter:
Zuhause leben Lübeck e.V. - Kompetenzzentrum für Wohnraumanpassung und Barrierereduzierung
Die Musterausstellung zur kostenfreien Information und Beratung am Kolberger Platz 1 in Lübeck möchte Ihnen Anregungen geben und den Wunsch vieler älterer Menschen aufgreifen, möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Da oft schon kleine Veränderungen im häuslichen Bereich die Selbstständigkeit und Sicherheit in den eigenen Wänden erhalten können, werden individuelle Lösungen unterstützt sowie kleinere und größere Alltagshilfen präsentiert. Die umfangreiche Ausstellung enthält viele interessante Gegenstände für den täglichen Gebrauch. Alles kann angefasst und ausprobiert werden.
Ihre Fragen zu Wohnraumanpassungsmaßnahmen und den Hilfsmitteln werden von zertifizierten Wohnberater:innen und Wohnberatern gern beantwortet. Für Informationen zum Thema ‚Älter werden in Lübeck’ und zum derzeitigen Hilfs- und Unterstützungssystem stehen Mitarbeiter:innen der Hansestadt Lübeck und weitere Kooperationspartner:innen zur Verfügung.
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter:innen als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
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