Fördermöglichkeiten

Zukunft für Geschichte.

Die Hansestadt Lübeck fördert gezielt hochwertige und herausragende Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, die einen besonderen denkmalpflegerischen Mehraufwand erfordern. Voraussetzung hierfür ist eine enge Abstimmung mit der Denkmalpflege und ein entsprechender Antrag auf finanzielle Unterstützung. Der Antrag bildet die Grundlage für die Festlegung einer fiktiven Zuwendungssumme. Nach der ordnungsgemäßen Durchführung der genehmigten Maßnahme und Vorlage eines Verwendungsnachweises mit den entsprechenden Rechnungsbelegen kann die Zuwendung ausgezahlt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten.
  • Halten Sie während des gesamten Prozesses engen Kontakt mit der Denkmalpflege.
  • Auf Basis Ihres Antrags erhalten Sie eine Zusage zur möglichen Zuwendung.
  • Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung.

Bitte beachten Sie, dass die Zuwendungen der Hansestadt Lübeck freiwillige Leistungen sind und kein Rechtsanspruch darauf besteht. Die Zuwendung erfolgt ausschließlich maßnahmenbezogen und ist keine Pauschalförderung. Die Höhe der Zuwendung wird prozentual auf Basis der entstandenen Kosten berechnet, wobei der Prozentsatz 10 % beträgt und die maximale Zuwendung 8.000 Euro pro Maßnahme nicht überschreiten kann.

Für eine ausführliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Sprechen Sie uns gerne an!

Neben der direkten Förderung aus öffentlichen Mitteln, gibt es verschiedene Institutionen, die finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Denkmalen anbieten. Gerne möchten wir Ihnen einen Überblick über einige dieser Fördermöglichkeiten geben:

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme und helfen Ihnen dabei, Ihre Anliegen bestmöglich zu vertreten.

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