Fördermöglichkeiten

Auf Grundlage der denkmalrechtlichen Genehmigung besteht die Möglichkeit, finanzielle Fördermittel zu beantragen. Hierzu stehen dem/der Denkmaleigentümer:in verschiedene Optionen zur Wahl, beispielsweise Zuwendungen der Hansestadt Lübeck oder andere Fördermittelgeber.

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