Schuleingangsuntersuchung

Entwicklungsbeurteilung vor Schulbeginn

Jedes Kind soll die Chance auf einen guten Schulstart erhalten, deshalb ist diese Untersuchung nach  Paragraph 27 Abs. 3 Schulgesetz als Pflichtuntersuchung eingeführt worden. Es werden alle schulpflichtigen Kinder schriftlich eingeladen durch das Gesundheitsamt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

 

Wann findet die Untersuchung statt?

Wir beginnen mit den Untersuchungen nach den Herbstferien. Sie dauern bis zu den Sommerferien vor Einschulung an.

 

 

Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung untersucht?

Wir führen einen Hör- und Sehtest durch und untersuchen u.a. die sprachlichen, die fein- und grobmotorischen Fähigkeiten Ihres Kindes. Es findet auch eine kurze körperliche Untersuchung statt.

 

 

Wie erhalte ich einen Termin für die Untersuchung?

Sie erhalten ca. vier Wochen vor der Untersuchung eine schriftliche Einladung von dem Gesundheitsamt.

 

 

Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?

Einladung zur Untersuchung, Gelbes Vorsorgeheft, Impfausweis, Schuleingangsprofil der Kindertagesstätte, eventuell vorhandene Arztberichte, ggf. einen Übersetzer und natürlich Ihr Kind.

 

 

Was kostet die Untersuchung?

Es entstehen für Sie als Eltern keinerlei Kosten.

 

 

Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?

Die Untersuchung findet in den Räumen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Erdgeschoss des Gesundheitsamtes statt.

Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck

 

 

Was geschieht mit den Untersuchungsergebnissen?

Die Ergebnisse werden mit den Eltern besprochen und anschließend an die Schule übermittelt, sowie anonym statistisch ausgewertet.

 

Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de

Unsere Sprechzeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
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