Schuleingangsuntersuchung

Entwicklungsbeurteilung vor Schulbeginn

Jedem Kind soll ein guter Schulstart ermöglicht werden! Daher wurde die Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder eines Jahrgangs verpflichtend eingeführt.

(Rechtsgrundlage: Paragraph 27 Abs. 3 Schulgesetz)

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