Grundsteuer
FAQ zur neuen Grundsteuer ab 2025

Mit dem Jahr 2025 ist das neue Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen worden sind, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben sind. Auf dieser Grundlage besteht somit für alle Eigentümer (zunächst) keine Zahlungsverpflichtung mehr. Diese setzt erst wieder ein, wenn ihnen der neue Grundsteuerbescheid bekannt gegeben wurde.
Aktuell wird der Versand vorbereitet, so dass voraussichtlich ab Ende März 2025 mit der Versendung der Bescheide begonnen wird. Aufgrund eines Beschlusses der Lübecker Bürgerschaft soll die Versendung der Bescheide erst ab März 2025 durchgeführt werden. Bis dahin sollten auch keine freiwilligen Einzahlungen vorgenommen werden, da sich aufgrund der Neubewertung der Grundstücke die Steuerbeträge gegenüber den Vorjahren ändern werden.
Kontakt
Haushalt und Steuerung
Mengstraße 16
23552 Lübeck
Servicenummer (0451) 115
Mo. - Fr. von 07:00 bis 19:00 Uhr
Downloads
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, brauchen die Grundstückseigentümer nichts weiter zu veranlassen. Eine Abbuchung wird durch die Hansestadt Lübeck erst vorgenommen, wenn der Grundsteuerbescheid bekannt gegeben worden ist. Sofern ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, sollten die Zahlung ausgesetzt werden. Überweisungen, die vor Erteilung der neuen Grundsteuerbescheide ausgeführt werden, wird der Bereich Buchhaltung und Finanzen aus organisatorischen Gründen zurücküberweisen. Eine Verrechnung von eingehenden Zahlungen mit zukünftigen Grundsteuerbeträgen ist nicht möglich. Die Hansestadt Lübeck empfiehlt allen Grundstückseigentümern, die bisher Ihre Grundsteuer per Überweisung gezahlt haben, zukünftig auch vom SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch zu machen.