Automatensteuer

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

In der Hansestadt Lübeck wird eine Vergnügungssteuer erhoben für das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsspielen in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereinsräumen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, wenn diese Spiele gegen Entgelt genutzt werden. Diese Regelung basiert auf § 33 i der Gewerbeordnung.
Die Satzung hierüber erhalten Sie unter: Satzung Vergnügungssteuer

Hilfe & Kontakt:

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer