Automatensteuer
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In der Hansestadt Lübeck wird eine Vergnügungssteuer erhoben für das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsspielen in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereinsräumen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, wenn diese Spiele gegen Entgelt genutzt werden. Diese Regelung basiert auf § 33 i der Gewerbeordnung.
Die Satzung hierüber erhalten Sie unter: Satzung Vergnügungssteuer
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Do. 08:00 - 18:00 Uhr
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