Zahnärztliche Reihenuntersuchung

an Lübecker Kindergärten und Schulen

Der Zahnärztliche Dienst führt regelmäßig Reihenuntersuchungen an Lübecker Kindergärten und Schulen durch. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches Angebot, das die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis ergänzt. Unser Ziel ist die Sicherstellung der Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und eine weitere Verbesserung ihrer Zahn- und Mundgesundheit. Die Untersuchung findet in den Kindertagesstätten in Gruppen und in der vertrauten Umgebung der Kinder statt. Es werden Befunde zu Karies, Zahn- und Kieferfehlstellungen und Mundhygiene erfasst. Über Auffälligkeiten und Behandlungsbedürftigkeit werden die Sorgeberechtigten schriftlich informiert. Eine eventuell notwendige Therapie erfolgt in der Zahnarztpraxis/kieferorthopädischen Praxis Ihrer Wahl.

Die Zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden auf Grundlage von § 21 SGB V und dem GDG Schleswig-Holstein durchgeführt.

Häufig gestellte Fragen

 

Wie oft finden die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen statt?

Die Untersuchungen finden in der Regel einmal pro Schuljahr in allen Lübecker Schulen und Kindertagesstätten statt. Einige Einrichtungen werden zwei Mal im Schuljahr besucht, andere alle 2 Jahre.

 

 

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Termine werden im Vorwege mit der Kita-/ Schulleitung abgestimmt, sodass alle beteiligten Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte, Kinder und Eltern informiert werden können. Mit einigen einleitenden Worten beginnt die Untersuchung gruppen- bzw. klassenweise. Ein Kind nach dem anderen kommt an die Reihe, die „mutigsten“ beginnen meistens! Hygienestandards werden dabei selbstverständlich eingehalten. Es wird kein Kind gezwungen teilzunehmen. Besonders bei sehr jungen Kindern erleben wir oft, wie sie von der Gruppendynamik profitieren und ganz toll mitmachen! Im Kindergartenalter sind die Gruppenerzieher:innen mit anwesend. Spätestens ab der Mittelstufe kommen die Schüler:innen einzeln zu uns in den Raum.

 

 

Muss mein Kind an der Untersuchung teilnehmen?

Nein, es handelt sich in Schleswig- Holstein nicht um eine verpflichtende Untersuchung. Wenn Sie generell oder zu einem einzelnen Termin nicht wünschen, dass Ihr Kind teilnimmt, teilen Sie uns dies bitte formlos mit. Im Kindergarten benötigen wir vor der Untersuchung eine schriftliche Einverständniserklärung, die in der Regel mit dem Eintritt in den Kindergarten von der Einrichtung eingeholt wird.

 

 

Muss ich dem Zahnärztlichen Dienst Rückmeldung über die erfolgte Zahnbehandlung meines Kindes geben?

Nach unserer Untersuchung werden Sie als Sorgeberechtigte schriftlich informiert, wenn wir eine Vorstellung und Behandlung in der Zahnarztpraxis empfehlen. Eine Rückmeldung ist dann nicht notwendig. Wenn wir hingegen schwerwiegende oder andauernde Zahnschäden feststellen, erhalten Sie ein Schreiben per Post mit einer Behandlungsbescheinigung, die von der Zahnarztpraxis ausgefüllt und von Ihnen zurückgeschickt werden soll.

Wir wissen, dass es oft nicht einfach ist, einen zeitnahen Termin in einer Zahnarztpraxis zu finden, und dass Behandlungen sich oft lange hinziehen und auch herausfordernd sein können. Bitte nehmen Sie in so einem Fall unbedingt Kontakt mit uns auf. Es ist uns ein Anliegen, dass Ihr Kind gesund aufwächst und sich gut entwickeln kann. Dazu gehören auch gesunde Zähne. Kinderschutz ist eine unserer Aufgaben. Bei nicht gegebener Zusammenarbeit sehen wir uns in letzter Konsequenz verpflichtet, eine Information an das Jugendamt zu geben.

 

 

Kann ich bei Ihnen einen Termin zur Behandlung vereinbaren?

Leider führen wir keine zahnärztlichen Behandlungen durch. Bitte wenden Sie sich an die niedergelassenen Kolleg:innen (www.zahnaerzte-sh.de/zahnarztfinder/).

 

Ihr Kontakt zum
Zahnärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
zahngesundheit@luebeck.de

Servicezeiten:
Dienstag  09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag  15:00 - 17:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

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