Die Hansestadt ist eine der größten Arbeitgeberinnen in Lübeck. Zudem hat der Öffentliche Dienst Vorbildcharakter in Bezug auf die Gleichstellung und Förderung von Frauen. Daher stellen wir hier die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern bei der Hansestadt Lübeck dar.
Bei der Hansestadt Lübeck, d.h. der Stadt- (oder Kern-)verwaltung, den Entsorgungsbetrieben, den SeniorInneneinrichtungen, den Lübecker Schwimmbädern und dem Kurbetrieb Travemünde, waren im Jahr 2017 insgesamt 4.572 Personen beschäftigt, davon 2.514 Frauen (55%) und 2.058 Männer.
Der hohe Frauenanteil erklärt sich a) durch eine hohe Teilzeitquote und b) „frauentypische“ Arbeitsplätze z.B: im Reinigungsdienst und bei den SeniorInneneinrichtungen (85%). Bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck hingegen liegt der Anteil der Frauen nach wie vor bei nur 13%. Bei der Berufsfeuerwehr gab es 2017 1,27% Frauen (2013: 0,7%). Von 312 Feuerwehrbeschäftigten waren 3,5 Frauen.
An den Gemeinschaftsschulen sowie Grund- und Gemeinschaftsschulen in Lübeck gab es 2017 keine einzige Schulleiterin, aber 12 Schulleiter (100% Männer), die Gymnasien wurden von einer Frau (14%) und sechs Männern (86%) geleitet.
Etwas besser sah es an den Berufsschulen aus, die von 3 Männern (60%) und 2 (40%) Frauen geleitet wurden. An den Förderzentren gab es drei weibliche (50%) und drei männliche Leitungen. An den Grundschulen dagegen gab es mehr weibliche (70%) als männliche (30%) Schulleitungen.
In den Schulsekretariaten dagegen arbeiten fast ausschließlich Frauen, als Schul-Hausmeister fast nur Männer.
Erstmals hat die Hansestadt Lübeck einen Bericht zur Gleichstellung bei den städtischen Gesellschaften der Hansestadt Lübeck vorgelegt. Hintergrund hierfür ist die entsprechende Verpflichtung nach §1 Abs. 1a der Gemeindeordnung, die besagt, dass auch die „…Gesellschaften Maßnahmen ergreifen sollen, die der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen…“ und das über die Maßnahmen hierzu alle vier Jahre unter Beteiligung der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten zu berichten ist.
Der Bericht wurde am 27.10.2020 dem Hauptausschuss der Bürgerschaft vorgelegt – und gibt erstmals eine Übersicht über die Beschäftigungs- und Bezahlungssituation von Frauen und Männern bei den städtischen Gesellschaften.
Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf S. 12-14 des Berichtes; eine Pressemeldung dazu können Sie hier nachlesen.
Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften
Abb. 3.49 Anteil Frauen in Führungspositionen (%) städtische Gesellschaften, Lübeck 2019
Städtische Gesellschaften: 72% Männer in Führung. Nur eine Geschäftsführerin.
Der 1. Bericht zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in städtischen Gesellschaften 2016-2019 der Hansestadt Lübeck belegt, dass von den Führungspositionen in den städtischen Gesellschaften 28% von Frauen und 72% von Männern besetzt sind.
Besonders wenige Frauen sind in den Geschäftsführungen zu finden. Von 19 Gesellschaften hatte nur eine einzige eine weibliche Geschäftsführerin (0,5%).
In der bundesweiten Studie „Frauen in Top-Management-Organen öffentlicher Unternehmen“ der Universität Friedrichshafen, die im Juli 2020 veröffentlicht wurde, steht die Hansestadt Lübeck im Vergleich der 69 Städte mit 8,3% abgeschlagen auf Platz 58. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Abb. 3.49 b Anteil Frauen in Führungspositionen einzelne städtische Gesellschaften, Lübeck 2019
13 von 19 städtischen Gesellschaften weniger als 50% Frauen in Führung
Der Anteil der Frauen in Führungspositionen der städtischen Gesellschaften variiert zwischen null und 100%. 13 der 19 Gesellschaften hatten deutlich unter 50% Frauen in Führung. Sechs dieser Gesellschaften hatten keine einzige Frau (0 %) in Führung.
Maßnahmen für mehr Frauen in der Belegschaft, in Führung und Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften
Der 2020 vorgelegte Bericht zur Situation von Frauen und Männern in den städtischen Gesellschaften stellt dar, wie z.B. die Stadtwerke, der Stadtverkehr oder die Hafengesellschaft (LHG) die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung von Frauen (z.B. Führungspositionen, Entgeltgleichheit) voranbringen wollen. Hintergrund für die Erstellung des Berichts ist, dass 2016 die Gemeindeordnung Schleswig-Holsteins um§ 1a erweitert wurde und nun alle vier Jahre ein entsprechender Bericht vorzulegen ist.
Wegen der wenigen Frauen in Führung und noch weniger in den Geschäftsführungen fordert das Frauenbüro der Hansestadt Lübeck daher Verantwortliche für Gleichstellung (in den städtischen Gesellschaften) und ambitioniertere Ziele. Zur detaillierten Pressenmitteilung des Frauenbüros mit konkreten Forderungen kommen Sie hier.