Konzernstruktur

Beteiligungen der Hansestadt Lübeck

Die Hansestadt Lübeck ist, allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschafter:innen, an einer Reihe von Unternehmen (vorwiegend in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH) beteiligt. Dahinter steht der Gedanke, dass manche öffentliche Zwecke für die örtliche Gemeinschaft effizienter in privatrechtlicher Organisationsform erfüllt werden können als durch die Stadtverwaltung selbst. 

Dazu gehören im Wesentlichen

Daneben bieten die Sondervermögen

weitere Leistungen an. 

Übersicht unmittelbare Beteiligungen sowie mittelbare Beteiligungen ab 25 %

Übersicht städtischer Aufsichtsratsmitglieder

Beteiligungsbericht

Public Corporate Governance Kodex (PCGK) und Musterdokumente

 

Nachschlagewerk für Aufsichtsratsmitglieder

Für Personen, die die Hansestadt Lübeck in den Aufsichtsrat einer städtischen Gesellschaft bestellt hat – oder die vor der Entscheidung stehen, ein solches Amt anzunehmen – ist die Beteiligungssteuerung der Hansestadt Lübeck und speziell die Rolle, die die Aufsichtsräte darin einnehmen, in einem kurzen Nachschlagewerk beschrieben. Sie finden darin auch Hinweise zu Fragestellungen, die in der Aufsichtsratspraxis häufiger auftreten, z. B. zu Verfahren der Beschlussfassung."

Aufsichtsräte in städtischen Gesellschaften (Nachschlagewerk für von der Hansestadt Lübeck bestellte Aufsichtsratsmitglieder)

 

Gleichstellungsbericht (§ 1 Abs. 1a Gemeindeordnung)

Beteiligungscontrolling/Ansprechpartner:innen

Das könnte Sie auch interessieren