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Lärmaktionsplan

Online-Beteiligung bis 25.10.2023

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist, die Lärmbelastung der Bevölkerung deutlich zu reduzieren, denn Lärm kann krank machen. Dazu beachtet die Umgebungslärmrichtlinie den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken sowie von einigen Gewerbeanlagen (u.a. Häfen) und Flughäfen (in Schleswig-Holstein betrifft das nur den Flughafen Fuhlsbüttel in Hamburg). Sport-, Freizeit- und Nachbarschaftslärm werden nicht behandelt.

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Berechnung von strategischen Lärmkarten als auch die Aufstellung eines Aktionsplans. Die Lärmkarten und der Aktionsplan müssen spätestens alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Mit Hilfe der strategischen Lärmkarten werden die Belastungen der Bevölkerung ermittelt und dargestellt. Anschließend werden im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans u.a. Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lärmbelastungen entwickelt und geprüft. Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. 

Online-Beteiligung zum Lärmaktionsplan

Wichtiger Baustein bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit, da die Bürger:innen in der Regel am besten wissen, wo die Lärmprobleme gravierend sind. Deshalb startet die Klimaleitstelle der Hansestadt Lübeck am Freitag, 8. September 2023 eine digitale Umfrage: Alle Lübecker:innen können aktiv werden und konstruktiv mitarbeiten. Auf den digitalen Karten lassen sich Orte markieren, an denen der Straßenverkehrslärm als sehr störend empfunden wird. Dabei können den markierten Orten konkrete Lösungsvorschläge zugeordnet werden. Ebenfalls lassen sich sogenannte „Ruhige Orte“ markieren, die vor weiterer Lärmbelästigung durch Straßenverkehr geschützt werden sollten. Die Online-Beteiligung findet im Zeitraum vom 8. September bis 25. Oktober 2023 statt.

Zur Online-Beteiligung auf der interaktiven Lärmkarte

Hinweis: Aufgrund der hohen Beteiligung nimmt die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrslärm war und ist eine bedeutende Gesundheitsgefahr für die Lübecker Bevölkerung. Viele Millionen Menschen in der EU sind von Lärm betroffen und können dadurch krank werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kommunen aufgefordert, die Lärmsituation vor Ort zu überprüfen und Maßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen. Deshalb wurden neue Lärmberechnungen vom Land Schleswig Holstein in Auftrag gegeben, um die Gesundheitsbelastungen der Bürger:innen zu analysieren.
Die Ergebnisse sind auf dem Digitalatlas Nord aufrufbar:

Neben der Lärmbelastung durch Straßenverkehr sind hier auch die weiteren Lärmquellen Industrie- und Hafen-, Luft- und Schienenverkehr abrufbar. Auch ausgewiesene „Ruhige Gebiete“ können eingesehen werden.
Eine Analyse der Verkehrslärmsituation findet alle fünf Jahre statt. Ein Vergleich der Lärmbetroffenheiten zu den vorherigen Jahren ist dieses Mal nicht möglich, weil EU-weit ein neues Berechnungsverfahren angewendet wurde. Das hat zur Folge, dass bei einer ähnlichen Lärmsituation die Zahl der Lärmbetroffenen rechnerisch um das 1,5 - 2,5-fache gegenüber der letzten Lärmkartierung steigt. Erste Berechnungen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein vom Januar 2023 ergaben allein für Lübeck 50615 Menschen, die durch Straßenlärm ganztägig belastet sind. Nachts, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind entsprechend dem Berechnungsverfahren 36940 Menschen von Lärm belastet.

Ebenfalls neu: In dem aktuellen EU-Berechnungsverfahren wird die gesundheitliche Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung mitbetrachtet. Die gesundheitlichen Folgen durch chronischen Lärmstress führen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer Reihe von Problemen. Folgen wie z.B. die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen steigen nach statistischer Betrachtung bei etwa 9502 Lübecker:innen an. Geschätzt führt der Straßenverkehrslärm darüber hinaus bei 2475 Menschen in Lübeck zu starken Schlafstörungen und bei 20 Personen gar zu ischämischen Herzkrankheiten. Straßenverkehrslärm hat gravierende Folgen auf die Gesundheit der Bürger:innen.

Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, dass eine Dauerbelastung von etwa 65dB(A) tags zu chronischem Lärmstress führt. Neben 9750 Wohnungen im Lübecker Stadtgebiet sind zwei Krankenhäuser und eine Schule ganztägig betroffen.
Weitere Verkehrslärmbelastungen durch Schienenverkehr, Autobahnen und Bundesstraßen liegen zwar nicht im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck, dennoch werden diese zusätzlichen Lärmquellen mit betrachtet.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm, insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung zusammengestellt. Flächen, die als Ruhe- und Erholungszonen ausgewiesen sind, sollen als „ruhige Gebiete“ erhalten bleiben.

Wichtigster Baustein in der Lärmaktionsplanung ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit, meist wissen die Bürger:innen am besten, wo die Lärmprobleme gravierend sind. Deshalb hat die Klimaleitstelle eine digitale Umfrage zu Lärmproblemen gestartet: Alle Bürger:innen haben die Möglichkeit, aktiv zu werden und konstruktiv mitzuarbeiten. Auf den digitalen Karten lassen sich Orte markieren, an den der Straßenverkehrslärm als sehr störend empfunden wird. Dabei können konkrete Lösungsvorschläge den markierten Orten zugeordnet werden. Ebenfalls lassen sich die sogenannte „Ruhige Orte“ markieren, die vor weiterer Lärmbelästigung durch Straßenverkehr geschützt werden müssen. Die Onlinekarten der Hansestadt Lübeck zur Beteiligung finden Sie bis zum 25. Oktober hier auf dieser Seite.

Zusätzlich wird analog in den Schaufenstern des Lichthofs in der Königstraße informiert und eine Bürgersprechstunde zum Verkehrslärm eingerichtet. Die Bürgersprechstunde findet im Lichthof nach vorheriger Anmeldung statt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben an den Onlineumfrage teil zu nehmen, können Sie ebenfalls die Bürgersprechstunde nutzen.

Melden Sie sich bitte per Mail bei klimaleitstelle@luebeck.de oder per Telefon unter der Behördennummer 115 an.

Termine:

  • 20.Sept. von 8:30-10:30
  • 27.Sept. 8:30-10:30
  • 28 Sept. 16:00-18:00
  • 11.Okt. 13:30-15:30
  • 13.Okt. 13:20-15:30

 

Lärmaktionsplan:  Rechtliche Hintergründe und Bearbeitungsstand

Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union neue Akzente im Lärmschutz gesetzt. Diese Richtlinie verfolgt das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungs­­lärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Mehr dazu erfahren Sie auf dem Themenportal des Landesministeriums.

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Durchführung der Lärmkartierung als auch die Aufstellung eines Aktionsplans.

Der aktuelle Lärmaktionsplan (PDF) (dritte Umsetzungsstufe) wurde 2018/2019 veröffentlicht und am 28.11.2019 von der Bürgerschaft beschlossen. Die nächste Überprüfung erfolgt zum 18. Juli 2024.

Die Lärmkarten sind alle 5 Jahre nach Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten, das heißt aktuell zum 30. Juni 2022. Die Lärmkarten können seit Dezember 2022 über das „Geoportal Umgebungslärm“  des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.  

Für die Hansestadt Lübeck, die als Ballungsraum eingeordnet wird, sind Lärmkarten auszuarbeiten für

  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr
  • Häfen und einige lärmrelevante Industrie- bzw. Gewerbeanlagen

 

 

Lärmkartierung Häfen, Industrie- und Gewerbeanlagen

Als Ballungsraum hat die Hansestadt Lübeck auch Häfen und lärmrelevante Industrie- und Gewerbeanlagen [IED-Anlagen gemäß der Industrieemissionsrichtlinie] zu kartieren. Hierunter fallen die sich auf dem Lübecker Stadtgebiet befindlichen Häfen und aktuell 5 weitere Industriebetriebe.

Welche Gebiete und Anlagen das im Einzelnen sind, kann voraussichtlich im September 2022 über das „Geoportal Umgebungslärm“  des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.  

Detaillierte Informationen werden dann im Ergebnisbericht zur Lärmkartierung und dem dazugehörigen Erläuterungsbericht an dieser Stelle bereitgestellt.

Ergebnisbericht zur Lärmkartierung - Hafen (2012)
Erläuterungsbericht zur Lärmkartierung - Hafen (2012)

Hinweis: In 2017 erfolgte keine Überarbeitung der Lärmkarten für Industrie- und Gewerbeanlagen, da es in diesen Bereichen keine wesentlichen Änderungen gegeben hat.

 

 

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Haupteisenbahnstrecken

Für die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken, sowie für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, mit über 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürger:innen an der derzeitigen Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Auf der Seite  www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich stellt das EBA auch Flyer und eine Broschüre als Download zur Verfügung. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung durch das EBA können mit einem interaktiven und kostenfreien Kartendienst: https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/   betrachtet werden.

 

 

Festlegung  von ruhigen Gebieten

Ein Teil der Lärmaktionsplanung befasst sich mit der Festlegung von sogenannten ruhigen Gebieten. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind diese Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Da es zurzeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die ruhigen Gebiete gibt, wurden auf Grundlage des vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz erstellten Landschaftsplanes im landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“ folgende Möglichkeiten zur Festsetzung entwickelt.

Um die unterschiedlichen Strukturen der Gebiete zu verdeutlichen, sind diese in drei Kategorien unterteilt:

  • Erholungsgebiete sind großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen, land- und forstwirtschaftlichen genutzten Naturraum bilden. Sie ermöglichen eine Naherholung weitgehend ohne Störungen, wozu technische Bauwerke und Straßen im Naturraum gehören.
  • Stadtoasen sind innerstädtische ruhige Gebiete, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, der Erholung dienen und sich in räumlicher Nähe zu Wohngebieten befinden.
  • Ruhige Achsen sind Verbindungswege zwischen Stadtoasen abseits der Hauptverkehrswege oder schnelle und effiziente Rad- und Fußwegverbindungen in einer attraktiven naturnahen Umgebung.

Derzeit sind in der Hansestadt Lübeck 55 ruhige Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 6.230 ha ausgewiesen.

Übersichtskarte: Ruhige Gebiete

 

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