Lärmaktionsplan

Online-Beteiligung erfolgreich durchgeführt

Der Lärmaktionsplan geht in die Beschlussphase

Der Entwurf des Lärmaktionsplans lag vom 18.11. bis zum 20.12.2024 zur Einsicht aus. Die Möglichkeit zur Stellungnahme wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt und es konnten Änderungshinweise, kleinere Fehler und Anmerkungen für die nächste Kartierung von Lärmproblemen gesammelt werden. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen. Jetzt geht die Endversion zur Zustimmung durch die Ausschüsse und die Bürgerschaft. Mit dem beschlossenen Lärmaktionsplan geht es an die Umsetzung der Maßnahmen.

Die Umsetzung von Maßnahmen setzt eine gründliche Prüfung durch die Fachbehörden voraus und die Abstimmung vieler Belange ist unumgänglich.

Haben Sie Fragen? Schauen Sie doch in die FAQ zum Thema Lärmaktionsplan oder schreiben Sie an laermaktionsplan@luebeck.de.

Kontakt

Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Verwaltungszentrum Mühlentor
Kronsforder Allee 2 - 6
23560 Lübeck

FAQ zum Lärmaktionsplan

 

FAQ zum Thema Lärmaktionsplan

 

Was ist Lärmaktionsplanung?

Die Lärmaktionsplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Bewertung und Minderung von Lärmbelastungen, insbesondere durch Verkehr, Industrie und andere Lärmquellen. Ziel ist es, die Lärmbelastung für Menschen und Umwelt zu verringern und lärmbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren.

 

 

Welche rechtliche Grundlage hat die Lärmaktionsplanung?

Die Lärmaktionsplanung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) umgesetzt wurde.

 

 

Welche Lärmquellen werden in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt?

Die Lärmaktionsplanung konzentriert sich auf Lärm aus folgenden Quellen:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Flugverkehr
  • Industrie- und Gewerbeanlagen

 

 

Wer ist für die Lärmaktionsplanung zuständig?

Die Zuständigkeit variiert je nach Lärmquelle:

  • Für Straßen- und Schienenverkehr sind in der Regel die Kommunen oder Landesbehörden zuständig, sowie das Eisenbahnbundesamt.
  • Fluglärm wird durch die zuständigen Luftfahrtbehörden überwacht.
  • Industrie- und Gewerbelärm fällt in die Verantwortung der Umweltbehörden.

 

 

Wie läuft die Lärmaktionsplanung ab?

  • Lärmkartierung: Erstellung von Karten, die die Lärmbelastung in bestimmten Gebieten darstellen.
  • Bewertung der Lärmbelastung: Analyse der Karten, um stark betroffene Gebiete zu identifizieren.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung: Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge und Bedenken einbringen.
  • Maßnahmenplanung: Entwicklung von Maßnahmen zur Lärmminderung (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Schallschutzwände).
  • Umsetzung und Überprüfung: Durchführung der Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit.

 

 

Wie oft wird die Lärmaktionsplanung durchgeführt?

Die Lärmaktionsplanung erfolgt alle fünf Jahre, um aktuelle Entwicklungen und neue Lärmbelastungen zu berücksichtigen.

 

 

Was können Maßnahmen der Lärmaktionsplanung sein?

Typische Maßnahmen sind:

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Lärmmindernde Straßendecken
  • Bau von Schallschutzwänden oder -fenstern
    Begrünung als natürliche Schallschutzmaßnahme
  • Förderung von leiseren Verkehrsmitteln, wie Fahrrädern oder Elektrobussen.
  • Einsatz lärmmindernden Technik (Reifen, E-Mobilität,etc.)

 

 

Wie können Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden?

Die Öffentlichkeit wird während des Verfahrens beteiligt, z. B. durch Informationsveranstaltungen, Online-Befragungen oder schriftliche Stellungnahmen. Ihre Meinungen und Vorschläge fließen in die Planung ein.

 

 

Welche Vorteile hat die Lärmaktionsplanung?

  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Schutz der Gesundheit
  • Förderung nachhaltiger Mobilität
  • Wertsteigerung von Wohngebieten

 

 

Wo kann ich mehr Informationen zur Lärmaktionsplanung finden?

  • Hier auf dieser Seite
  • Haben Sie noch weitere Fragen zur Lärmaktionsplanung?
    Schicken Sie uns eine Mail an: laermaktionsplan@luebeck.de

 

 

Warum wird Straßenverkehrslärm berechnet und nicht gemessen?

Straßenverkehrslärm wird oft berechnet und nicht direkt gemessen, weil die Berechnung in vielen Fällen effizienter, reproduzierbarer und praktischer ist. Die wichtigsten Gründe dafür sind:

  • Zeit- und Kostenersparnis
    Die Messung von Verkehrslärm ist zeitaufwendig und teuer, da sie über längere Zeiträume und unter unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden müsste. Berechnungen ermöglichen es, Lärmsituationen schnell und kosteneffizient zu analysieren.
  • Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit
    Die Berechnung von Lärm basiert auf standardisierten Modellen (z. B. die Richtlinien der EU-Umgebungslärmrichtlinie oder anderen Normen). Dies stellt sicher, dass Ergebnisse untereinander vergleichbar sind, unabhängig von Messzeitpunkt oder -ort.
  • Berücksichtigung verschiedener Szenarien
    Mit Modellen können unterschiedliche Szenarien simuliert werden, etwa Änderungen des Verkehrsaufkommens, neue Straßenführungen oder Tempolimits. Messungen hingegen erfassen nur den aktuellen Zustand und erlauben keine Vorhersagen.
  • Repräsentativität
    Eine Messung erfasst immer nur einen spezifischen Ort und Zeitpunkt. Verkehrsgeräusche können jedoch je nach Uhrzeit, Wochentag oder Wetter stark schwanken. Berechnungen beruhen auf statistischen Daten und geben eine umfassendere Darstellung des durchschnittlichen Lärmpegels.
  • Praktische Umsetzung großer Projekte
    Bei der Lärmkartierung für Städte oder große Gebiete wäre es logistisch unmöglich, an allen relevanten Punkten Lärm zu messen. Berechnungen ermöglichen es, flächendeckend den Lärmpegel zu ermitteln.
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
    Viele gesetzliche Vorgaben (z. B. in der EU-Umgebungslärmrichtlinie) sehen explizit vor, dass der Lärmpegel durch Modellrechnungen ermittelt wird. Diese Modelle beruhen auf Verkehrsdaten (z. B. Fahrzeuganzahl, Geschwindigkeiten) und anderen Faktoren wie Straßenbeschaffenheit.

Zusammengefasst wird Straßenverkehrslärm berechnet, weil dies effizienter und praxisnaher ist, insbesondere, wenn große Gebiete oder langfristige Planungen (Lärmaktionsplan, Verkehrsentwicklungsplan,) betrachtet werden sollen. Messungen werden nur ergänzend eingesetzt, z. B. um Modelle zu validieren oder punktuell genauere Daten (z.B. Verkehrsversuche oder bauliche Umgestaltungen) zu erhalten.

 

 

 

Online Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger

Die erste Phase der Bürger:innenbeteiligung ist beendet.

Die Auswertung finden Sie hier.

 

 

Lärmkarten für Lübeck

Die Lärmkartierung 2022/2023 (vierte Stufe) ist abgeschlossen. Die Karten sind nach den jeweiligen Quellen in Straßen, Schienen und Industrie- Gewerbelärm unterteilt.

In den Karten werden die Lärmpegel wie folgt dargestellt:

LDEN= Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Dies ist ein gewichteter Mittelwert, der 12 Tagesstunden (von 6 Uhr bis 18 Uhr), 4 Abendstunden (von 18 Uhr bis 22 Uhr) und 8 Nachtstunden (von 22 Uhr bis 6 Uhr) umfasst.

LNight: Nachtlärm-Index
Der Nachtlärm-Index betrifft nur die 8 Nachtstunden, die allerdings aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (z.B. Vermeidung von Schlafstörungen und Folgeerkrankungen) besonders bedeutsam sind.

Lärmkarten und Statistiken zum Herunterladen:

Weitere Infos finden Sie auch im Lärmportal Schleswig-Holstein

Die Lärmkarten liegen vom 6. September 2023 bis zum 15. Oktober 2023 im Lichthof in der Königsstraße 55 in 23552 Lübeck aus.

 

 

Ziele und Aufgaben des Lärmaktionsplans

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist, die Lärmbelastung der Bevölkerung deutlich zu reduzieren, denn Lärm kann krankmachen. Dazu beachtet die Umgebungslärmrichtlinie den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken sowie von einigen Gewerbeanlagen (u.a. Häfen) und Flughäfen (in Schleswig-Holstein betrifft das nur den Flughafen Fuhlsbüttel in Hamburg). Sport-, Freizeit- und Nachbarschaftslärm werden nicht behandelt.

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Berechnung von strategischen Lärmkarten als auch die Aufstellung eines Aktionsplans. Die Lärmkarten und der Aktionsplan müssen spätestens alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Mit Hilfe der strategischen Lärmkarten werden die Belastungen der Bevölkerung ermittelt und dargestellt. Anschließend werden im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans u.a. Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lärmbelastungen entwickelt und geprüft. Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle. 

Verkehrslärm war und ist eine bedeutende Gesundheitsgefahr für die Lübecker Bevölkerung. Viele Millionen Menschen in der EU sind von Lärm betroffen und können dadurch krank werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kommunen aufgefordert, die Lärmsituation vor Ort zu überprüfen und Maßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen. Deshalb wurden neue Lärmberechnungen vom Land Schleswig Holstein in Auftrag gegeben, um die Gesundheitsbelastungen der Bürger:innen zu analysieren.

Eine Analyse der Verkehrslärmsituation findet alle fünf Jahre statt. Ein Vergleich der Lärmbetroffenheiten zu den vorherigen Jahren ist dieses Mal nicht möglich, weil EU-weit ein neues Berechnungsverfahren angewendet wurde. Das hat zur Folge, dass bei einer ähnlichen Lärmsituation die Zahl der Lärmbetroffenen rechnerisch um das 1,5 - 2,5-fache gegenüber der letzten Lärmkartierung steigt. Erste Berechnungen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein vom Januar 2023 ergaben allein für Lübeck 50615 Menschen, die durch Straßenlärm ganztägig belastet sind. Nachts, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind entsprechend dem Berechnungsverfahren 36940 Menschen von Lärm belastet.

Ebenfalls neu: In dem aktuellen EU-Berechnungsverfahren wird die gesundheitliche Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung mitbetrachtet. Die gesundheitlichen Folgen durch chronischen Lärmstress führen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer Reihe von Problemen. Folgen wie z.B. die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen steigen nach statistischer Betrachtung bei etwa 9502 Lübecker:innen an. Geschätzt führt der Straßenverkehrslärm darüber hinaus bei 2475 Menschen in Lübeck zu starken Schlafstörungen und bei 20 Personen gar zu ischämischen Herzkrankheiten. Straßenverkehrslärm hat gravierende Folgen auf die Gesundheit der Bürger:innen.

Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, dass eine Dauerbelastung von etwa 65dB(A) tags zu chronischem Lärmstress führt. Neben 9750 Wohnungen im Lübecker Stadtgebiet sind zwei Krankenhäuser und eine Schule ganztägig betroffen. Weitere Verkehrslärmbelastungen durch Schienenverkehr, Autobahnen und Bundesstraßen liegen zwar nicht im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck, dennoch werden diese zusätzlichen Lärmquellen mit betrachtet.

Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm, insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung zusammengestellt. Flächen, die als Ruhe- und Erholungszonen ausgewiesen sind, sollen als „ruhige Gebiete“ erhalten bleiben.

Melden Sie sich bitte per Mail bei klimaleitstelle@luebeck.de oder per Telefon unter der Behördennummer 115 an.

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

 

 

Lärmaktionsplan: Aktuelle Planwerke und Rechtliche Hintergründe

Mit der Verabschiedung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union neue Akzente im Lärmschutz gesetzt. Diese Richtlinie verfolgt das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungs­­lärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Mehr dazu erfahren Sie auf dem Themenportal des Landesministeriums.

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Durchführung der Lärmkartierung als auch die Aufstellung eines Aktionsplans.

Der aktuelle Lärmaktionsplan (PDF) (dritte Umsetzungsstufe) wurde 2018/2019 veröffentlicht und am 28.11.2019 von der Bürgerschaft beschlossen. Die nächste Überprüfung erfolgt zum 18. Juli 2024.

Die Lärmkarten sind alle 5 Jahre nach Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten, das heißt aktuell zum 30. Juni 2022. Die Lärmkarten können seit Dezember 2022 über das „Geoportal Umgebungslärm“  des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.  

Für die Hansestadt Lübeck, die als Ballungsraum eingeordnet wird, sind Lärmkarten auszuarbeiten für

  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr
  • Häfen und einige lärmrelevante Industrie- bzw. Gewerbeanlagen

 

 

Beteiligung der Bürger:innen am Lärmaktionplan

Die Beteiligung ist beendet.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Lärmaktionsplan

wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre wertvolle Teilnahme und aktive Mitwirkung am Lärmaktionsplan bedanken. Ihre Beteiligung ist von großem Wert und trägt dazu bei, unsere Gemeinschaft zu einem ruhigeren und angenehmeren Ort zum Leben zu machen.

Ihre Beiträge, Ideen und Anregungen haben uns geholfen, die Lärmbelastung in unserer Stadt besser zu verstehen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln, um sie zu reduzieren. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Lebensqualität in Lübeck zu steigern und die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger zu fördern.

Dank Ihrer Mitwirkung können wir:

  • Lärmbelastungen in verschiedenen Stadtteilen analysieren
  • Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln
  • Verbesserungen für den öffentlichen Verkehr, Straßeninfrastruktur und Stadtplanung vorschlagen
  • Unsere Stadt leiser und lebenswerter gestalten

Ihre Unterstützung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer leiseren, gesünderen und harmonischeren Umgebung für alle. Wir schätzen Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft, an diesem wichtigen Projekt teilzunehmen.

Wir werden Sie regelmäßig über den Fortschritt des Lärmaktionsplans auf dem Laufenden halten und sind stets offen für weitere Vorschläge und Anregungen von Ihrer Seite. Gemeinsam können wir unsere Stadt zu einem noch besseren Ort machen.

Die Umfrage ist im Lesemodus hier verfügbar.

Nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Teilnahme und Ihr Engagement. Zusammen sind wir stark!

Auswertung der Beteiligung Phase 1

 

 

Lärmkartierung Häfen, Industrie- und Gewerbeanlagen

Im Zuge der Fortschreibung der EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 für die Hansestadt Lübeck sind Lärmkarten für den Industrie- und Gewerbelärm sowie den Hafenlärm zu erstellen.

Dabei sind Industrie- und Gewerbegelände zu erfassen, soweit sich in ihnen eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IED-Anlagen) befinden. Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt sind zu kartieren, wenn sie eine Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr aufweisen können.

Die zu kartierenden Lübecker IED-Anlagen und Häfen im Ballungsraum Lübeck wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SchleswigHolstein (LLUR) in Abstimmung mit dem Umweltamt der Hansestadt Lübeck zusammengestellt. Im Geoportal-Umgebungslärm des Landes Schleswig-Holstein können die betroffenen Gebiete angesehen werden.   Nicht relevante Anlagen wurden entsprechend ausgeschlossen.

Der Bericht zur Lärmkartierung 2022 im Rahmen der EU-Umgebungslärm-Richtlinie für IED-Anlagen und Häfen in der Hansestadt Lübeck vom 3. Juni 2022 dazu finden Sie hier:

Lärmkartierung Hafen und Gewerbe

 

 

Lärmaktionsplanung von Eisenbahnstrecken

Für die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken, sowie für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, mit über 30.000 Zugbewegungen pro Jahr, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürger:innen an der derzeitigen Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Auf der Seite  www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich stellt das EBA auch Flyer und eine Broschüre als Download zur Verfügung. Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung durch das EBA können mit einem interaktiven und kostenfreien Kartendienst: https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ betrachtet werden.

 

 

Ruhige Gebiete

Ein Teil der Lärmaktionsplanung befasst sich mit der Festlegung von sogenannten ruhigen Gebieten. Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie sind diese Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Da es zurzeit keine gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für die ruhigen Gebiete gibt, wurden auf Grundlage des vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz erstellten Landschaftsplanes im landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“ folgende Möglichkeiten zur Festsetzung entwickelt.

Um die unterschiedlichen Strukturen der Gebiete zu verdeutlichen, sind diese in drei Kategorien unterteilt:

  • Erholungsgebiete sind großflächige Gebiete, die einen weitgehend naturbelassenen, land- und forstwirtschaftlichen genutzten Naturraum bilden. Sie ermöglichen eine Naherholung weitgehend ohne Störungen, wozu technische Bauwerke und Straßen im Naturraum gehören.
  • Stadtoasen sind innerstädtische ruhige Gebiete, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, der Erholung dienen und sich in räumlicher Nähe zu Wohngebieten befinden.
  • Ruhige Achsen sind Verbindungswege zwischen Stadtoasen abseits der Hauptverkehrswege oder schnelle und effiziente Rad- und Fußwegverbindungen in einer attraktiven naturnahen Umgebung.

Derzeit sind in der Hansestadt Lübeck 55 ruhige Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 6.230 ha ausgewiesen.

Übersichtskarte: Ruhige Gebiete

 

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