Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist, die Lärmbelastung der Bevölkerung deutlich zu reduzieren, denn Lärm kann krankmachen. Dazu beachtet die Umgebungslärmrichtlinie den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken sowie von einigen Gewerbeanlagen (u.a. Häfen) und Flughäfen (in Schleswig-Holstein betrifft das nur den Flughafen Fuhlsbüttel in Hamburg). Sport-, Freizeit- und Nachbarschaftslärm werden nicht behandelt.
Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet sowohl die Berechnung von strategischen Lärmkarten als auch die Aufstellung eines Aktionsplans. Die Lärmkarten und der Aktionsplan müssen spätestens alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Mit Hilfe der strategischen Lärmkarten werden die Belastungen der Bevölkerung ermittelt und dargestellt. Anschließend werden im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans u.a. Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lärmbelastungen entwickelt und geprüft. Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit spielt dabei eine zentrale Rolle.
Verkehrslärm war und ist eine bedeutende Gesundheitsgefahr für die Lübecker Bevölkerung. Viele Millionen Menschen in der EU sind von Lärm betroffen und können dadurch krank werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kommunen aufgefordert, die Lärmsituation vor Ort zu überprüfen und Maßnahmen zum Lärmschutz umzusetzen. Deshalb wurden neue Lärmberechnungen vom Land Schleswig Holstein in Auftrag gegeben, um die Gesundheitsbelastungen der Bürger:innen zu analysieren.
Eine Analyse der Verkehrslärmsituation findet alle fünf Jahre statt. Ein Vergleich der Lärmbetroffenheiten zu den vorherigen Jahren ist dieses Mal nicht möglich, weil EU-weit ein neues Berechnungsverfahren angewendet wurde. Das hat zur Folge, dass bei einer ähnlichen Lärmsituation die Zahl der Lärmbetroffenen rechnerisch um das 1,5 - 2,5-fache gegenüber der letzten Lärmkartierung steigt. Erste Berechnungen des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein vom Januar 2023 ergaben allein für Lübeck 50615 Menschen, die durch Straßenlärm ganztägig belastet sind. Nachts, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind entsprechend dem Berechnungsverfahren 36940 Menschen von Lärm belastet.
Ebenfalls neu: In dem aktuellen EU-Berechnungsverfahren wird die gesundheitliche Auswirkung von Lärm auf die Bevölkerung mitbetrachtet. Die gesundheitlichen Folgen durch chronischen Lärmstress führen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einer Reihe von Problemen. Folgen wie z.B. die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen steigen nach statistischer Betrachtung bei etwa 9502 Lübecker:innen an. Geschätzt führt der Straßenverkehrslärm darüber hinaus bei 2475 Menschen in Lübeck zu starken Schlafstörungen und bei 20 Personen gar zu ischämischen Herzkrankheiten. Straßenverkehrslärm hat gravierende Folgen auf die Gesundheit der Bürger:innen.
Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, dass eine Dauerbelastung von etwa 65dB(A) tags zu chronischem Lärmstress führt. Neben 9750 Wohnungen im Lübecker Stadtgebiet sind zwei Krankenhäuser und eine Schule ganztägig betroffen. Weitere Verkehrslärmbelastungen durch Schienenverkehr, Autobahnen und Bundesstraßen liegen zwar nicht im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck, dennoch werden diese zusätzlichen Lärmquellen mit betrachtet.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm, insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden im Lärmaktionsplan mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastung zusammengestellt. Flächen, die als Ruhe- und Erholungszonen ausgewiesen sind, sollen als „ruhige Gebiete“ erhalten bleiben.
Melden Sie sich bitte per Mail bei klimaleitstelle@luebeck.de oder per Telefon unter der Behördennummer 115 an.
Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.