Falls Sie selbst eine Wohnung oder einzelne Zimmer an Geflüchtete vermieten möchten, dann können Sie einen privatrechtlichen Miet- oder Untermietvertag schließen. Ob eine Untervermietung erlaubt ist, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Vermieter oder durch einen Blick in Ihren Mietvertrag.
Die anfallenden Mietkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Hansestadt Lübeck übernommen werden. Um eine volle Kostenübernahme sicherzustellen, ist vom künftigen Mieter vor der vertraglichen Anmietung eine Kostenzusicherung beim Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck einzuholen. Bitte senden Sie eine Mail an asylleistung@luebeck.de
Voraussetzungen sind eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (in der Regel bei allen Geflüchteten aus der Ukraine erfüllt) und dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann.
Dann beachten Sie bitte zusätzlich noch die folgenden Mietobergrenzen:
In begründeten Einzelfällen kann von diesen Grenzen abgewichen werden.