Unterkunft anbieten und finden

Hier können Sie Wohnraum für Geflüchtete anbieten oder finden

Wohin können sich Lübecker:innen wenden, die für kurze oder längere Zeit eine Unterkunft für aus der Ukraine geflüchtete Menschen anbieten möchten? Folgende Regelungen gelten und folgende Stellen helfen Ihnen hierbei weiter.

 

Vermietung von Wohnraum an Geflüchtete

Falls Sie selbst eine Wohnung oder einzelne Zimmer an Geflüchtete vermieten möchten, dann können Sie einen privatrechtlichen Miet- oder Untermietvertag schließen. Ob eine Untervermietung erlaubt ist, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Vermieter oder durch einen Blick in Ihren Mietvertrag.

Die anfallenden Mietkosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Hansestadt Lübeck übernommen werden. Um eine volle Kostenübernahme sicherzustellen, ist vom künftigen Mieter vor der vertraglichen Anmietung eine Kostenzusicherung beim Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck einzuholen. Bitte senden Sie eine Mail an asylleistung@luebeck.de

Voraussetzungen sind eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (in der Regel bei allen Geflüchteten aus der Ukraine erfüllt) und dass der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann.

Dann beachten Sie bitte zusätzlich noch die folgenden Mietobergrenzen:

*Bruttokaltmiete (Grundmiete inkl. Nebenkosten) exkl. Heizkosten

In begründeten Einzelfällen kann von diesen Grenzen abgewichen werden.

 

 

Gemeinschaftsunterkünfte

Wenn Sie längerfristig größere Wohneinheiten oder mehrere leere Wohnungen für Geflüchtete anbieten möchten, haben Sie die Möglichkeit, diese an die Hansestadt Lübeck zu vermieten. Der Wohnraum wird dann als Notunterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) für Geflüchtete zur Verfügung gestellt.

Folgendes ist zu beachten: Es werden keine einzelnen Wohnungen angemietet!

Ihr Angebot mit den wichtigsten Eckdaten:

Adresse des Objekts / Wohnfläche / Anzahl der Wohnungen und Zimmer / Zeitraum der möglichen Anmietung / Miethöhe – aufgeschlüsselt nach Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten (Heizungsart) / Kontaktdaten / wenn verfügbar Grundriss

schicken Sie bitte an:
fluechtlingsunterbringung@luebeck.de

 

 

Probewohnungen

Wenn Sie dauerhaft einzelne Wohnungen zur Nutzung durch Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, besteht die Möglichkeit diesen Wohnraum als sog. „Probewohnung“ anzubieten.

Die Hansestadt Lübeck prüft im Vorwege welche Geflüchteten als Bewohner:innen geeignet sind. Für das erste Jahr erfolgt die Anmietung dann durch die Betreuungspartner:in der Hansestadt Lübeck (Gemeindediakonie bzw. DRK/JUH) und eine Begleitung des Wohnens. Nach erfolgreichem Abschluss des Probewohnens erfolgt der Direktmietvertrag mit den Geflüchteten.

 Ihr Angebot mit den folgenden Angaben:

Adresse des Objekts / Wohnfläche / Anzahl der Zimmer / möglicher Mietbeginn / Miethöhe – aufgeschlüsselt nach Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten (Heizungsart) unter Beachtung der Mietobergrenzen! (siehe Hinweise zu Punkt 2) / Kontaktdaten

schicken Sie bitte an:
fluechtlingsunterbringung@luebeck.de

Hinweis: Eine Mietkaution kann erst bei Abschluss des Direktmietvertrags gefordert werden.

 

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