Lübecker Mietspiegel 2023

Angaben zu örtlichen Vergleichsmieten

Im Auftrag der Hansestadt Lübeck (Fachbereich Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung) hat die Firma FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH, Hamburg den neuen Lübecker Mietspiegel 2023 erstellt.

Der Mietspiegel wurde unter Mitwirkung von zahlreichen Lübecker Mieterhaushalten und einer großen Anzahl von Wohnungsunternehmen und Vermietern erarbeitet.

Der neue Lübecker Mietspiegel ist eine Fortschreibung auf Basis einer repräsentativen Stichprobe aus dem mietspiegelrelevanten Mietwohnungsbestand der Stadt. Er gibt einen Überblick über die zurzeit am Markt tatsächlich gezahlten Mieten im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand. Der Stichtag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen, ist der 1. Mai 2023.

Weitere Informationen:
Lübecker Mietspiegel 2023 (PDF)
Lübecker Methodenbericht Mietspiegel 2023 (PDF)
Wohnlagenverzeichnis der Stadt Lübeck (PDF)

 

Fragen und Antworten (FAQs) zum Mietspiegel

 

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel vergleicht die Mieten von Wohnungen in einer Stadt oder Gemeinde, setzt aber keine Mieten fest. Dazu werden im Mietspiegel die ortsüblichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter Wohnfläche veröffentlicht.

 

 

Gilt ein Mietspiegel für alle Wohnungen?

Nein, ein Mietspiegel kann nur für den freifinanzierten Wohnungsbau angewendet werden.

Er gilt nicht für

  • Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist,
  • Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum nicht zum
    dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist,
  • Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist,
  • Mietverträge mit einer Staffelmietvereinbarung,
  • Mietverträge mit einer Mietanpassungsvereinbarung (Indexklausel),
  • vollständig untervermieteten Wohnraum,
  • Werks-, Dienst- und Hausmeisterwohnungen,
  • gewerblich oder teilgewerblich genutzte Wohnungen,
  • nicht abgeschlossene Wohnungen,
  • Wohnungen unter 25 m² Wohnfläche.

    Für vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen, die vermieterseitig nicht über ein Bad und/oder eine Sammelheizung verfügen, bietet der Mietspiegel lediglich einen
    Orientierungsrahmen.

 

 

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Einen Mietspiegel nennt man „qualifiziert“, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet wurde und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde. Mietspiegel ohne diese „Qualifizierung“ sind „einfache Mietspiegel“.

 

 

Warum erstellt die Stadt einen qualifizierten Mietspiegel?

Alle Städte ab 50.000 Einwohner müssen nach der Novellierung des Mietspiegelgesetzes einen Mietspiegel erstellen und regelmäßig fortschreiben.
Ein Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter und hilft in vielen Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

 

 

Wer erstellt den Mietspiegel?

Die Hansestadt Lübeck erstellt den Mietspiegel. Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten werden vom Institut FUB IGES Wohnen+Forschung+Umwelt in Hamburg , aufgrund einer empirischen Repräsentativerhebung ermittelt. Die einzelnen Arbeitsschritte werden im Arbeitskreis Mietspiegel besprochen.

Diesem Arbeitskreis gehören an:

  • Bezirksarbeitsgemeinschaft Süd-Ost im Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e. V.
  • Deutscher Mieterbund, Mieterverein Lübeck e. V.
    Gutachterausschuss für Grundstückswerte
  • Haus- und Grundbesitzerverein Lübeck e. V. (Haus & Grund)
  • Bereich Logistik, Statistik und Wahlen der Hansestadt Lübeck
  • Datenschutz der Hansestadt Lübeck

Zu den Sitzungen werden alle in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, der Behindertenbeauftragte sowie der Seniorenbeirat eingeladen.

 

 

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Der Mietspiegel wird aus Daten berechnet, die aus einer Befragung von Haushalten und Vermieterinnen und Vermietern stammen.

 

 

Wer wird in Lübeck befragt?

Aufgrund einer Zufallsstichprobe werden Mieter:innen und Vermieter:innen, die in Lübeck Wohnungen vermieten befragt.

 

 

Was geschieht mit den Daten aus der Befragung?

Die Daten werden durch das beauftragte Institut anonymisiert ausgewertet. Die Befragungsunterlagen werden nach der Auswertung vernichtet.

 

 

Müssen sich Vermieter:innen an den Mietspiegel halten?

Der Mietspiegel stellt keine Mietpreisempfehlung dar, es dürfen durchaus niedrigere, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere Mieten gefordert werden.

 

 

Wo finde ich das aktuelle Mietrecht?

Das aktuelle Mietspiegelrecht finden Sie unter:

Bürgerliches Gesetzbuch § 558 ff.
Mietspiegelverordnung
Mietspiegelreformgesetz
Art. 238 Einführungsgesetz BGB EGBGB

 

 

Mietspiegel der Hansestadt Lübeck 2023

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