Institutionelle Förderung bietet nicht-kommunalen Kultureinrichtungen und Vereinen eine dreijährige Planungssicherheit, um den Betrieb zur Durchführung von ganzjährigen oder wiederkehrenden Kunst- und Kulturangeboten zu gewährleisten. Die institutionelle Förderung ist - im Unterschied zur Projektförderung - eine finanzielle Absicherung einer Einrichtung bezogen auf die Gesamtheit ihrer Tätigkeiten (Globalförderung). Sie ist Ausdruck gesamtstädtischer Anerkennung und gesellschaftlicher Wertschätzung für die zusätzlich zum kommunalen Angebot geleistete Kulturarbeit.
Für Akteur:innen der freien darstellenden Künste, die bisher nicht institutionell gefördert werden, beginnt eine neue Förderperiode ab 2027 bis 2029. Hierfür können Anträge bis zum 30.09.2025 gestellt werden.
Anträge für die Förderperiode 2028 bis 2030 können bis zum 30.09.2026 gestellt werden.
Merkblatt Institutionelle Förderung
In der aktuellen Förderperiode (2025 bis 2027) werden folgende zwölf Einrichtungen gefördert:
- Bücherpiraten e.V.
- Gemeinschaft Lübecker Künstlerinnen und Künstler e.V.
- Interkulturelle Begegnungsstätte e.V. - Haus der Kulturen
- KOLK 17 gGmbH - Figurentheater & Museum
- KulturTafel Lübeck e.V.
- Lübecker Musikschule der GEMEINNÜTZIGEN
- Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH
- Niederdeutsche Bühne Lübeck V.
- Overbeck-Gesellschaft – Kunstverein Lübeck
- Taschenoper Lübeck e.V.
- Theater am Tremser Teich
- Theater Combinale