Gewalt gegen Frauen

Kontakt in Notsituationen

Die Lübecker Frauenfacheinrichtungen und –häuser haben aus Anlass des Internationalen Tages „Nein zu Gewalt an Frauen“ am 25. November 2020 einen neuen Flyer herausgebracht, der kompakt und übersichtlich die wichtigsten Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen darstellt. Der Flyer im Handy-Format ist insbesondere für betroffene Frauen – aber auch für Nachbar:innen, Freund:innen, Verwandte – für Menschen, die der Betroffenen Hilfestellung bieten wollen. Er liegt an ganz vielen öffentlichen Stellen in der Stadt Lübeck aus – ein Online-Exemplar finden Sie hier

In Notsituationen finden Sie hier Hilfe. Außerdem steht Ihnen unter 08000 / 116 016 rund um die Uhr das kostenfreie bundesweite Hilfetelefon zur Verfügung. Unter www.frauenhaus-suche.de kann tagesaktuell die Aufnahmekapazität aller Frauenhäuser und Schutzwohnungen bundesweit öffentlich eingesehen werden.

Ein Erklärvideo dazu finden Sie hier:

Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner geworden. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet leider alltäglich auch in Lübeck statt. Frauenhäuser und Frauenfachberatungsstellen in Lübeck bieten Frauen Schutz, Hilfe und Unterstützung. Einige der Fachberatungsstellen bieten auch präventive Schulungs-Angebote für Schulen, Kitas und Unternehmen an. Das Frauenbüro beteiligt sich an Arbeitskreisen zum Thema „Gewalt an Frauen“.


Broschüre „Nur Mut! Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehungen“ (in 15 Sprachen)

Die Broschüre "Nur Mut! Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehungen" wurde 2023 aktualisiert und ist in 15 Sprachen hier zu finden.

Herausgeberinnen sind das schleswig-holsteinische Gleichstellungsministerium und das Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt des Landes Schleswig-Holstein.


„Lübeck wird orange“
Ein breites Bündnis zahlreicher Frauenfacheinrichtungen, ehrenamtlicher Frauenorganisationen, der Evangelischen Kirche und dem Frauenbüro bereitet seit mehreren Jahren gemeinsam koordinierte Veranstaltungen durch, die auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht und aufzeigt, wo es Hilfs- und Unterstützungsangebote in der Hansestadt Lübeck gibt.

Unter www.luebeck-wird-orange.de finden Sie mehr Informationen zu den Akteur:innen und eine Übersicht der diesjährigen Veranstaltungen zum Internationalen Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“.


KIK AK gegen häusliche Gewalt in Lübeck
KIK ist die Abkürzung für "Koordinations- und Interventionskonzept bei häuslicher Gewalt". Der KIK-AK in Lübeck beschäftigt sich -wie landesweit- mit dem Thema der Gewalt in Paarbeziehungen und der Umsetzung und Verbesserung des Gewaltschutzes. In Lübeck arbeiten zusammen: Das Amtsgericht, die Staatsanwaltschaft, die Polizei, Frauenfacheinrichtungen, Beratungsstellen, Einrichtungen der freien Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, des Bereiches Familienhilfe-Jugendamt, niedergelassene Rechtsanwältinnen und ein Angebot der Täterarbeit.
Der Arbeitskreis trifft sich viermal jährlich. Interessierte Fachkräfte sind willkommen. Zielgruppe sind Fachleute, die beruflich mit dem Problem der häuslichen Gewalt beschäftigt bzw. damit konfrontiert sind. 
Der AK verbessert die interdisziplinären Zusammenarbeit und Intervention gegen häusliche Gewalt, vermittelt Information über die Intervention und Prävention in Fällen innerfamiliärer Gewalt und über die Hilfelandschaft in Lübeck und betreibt Öffentlichkeits- und Fortbildungsarbeit. 
KIK Schleswig-Holstein

KIK Koordination Lübeck: Natalie Lessin, Tel.: 0451 / 75078, E-Mail: kik@frauennotruf-luebeck.de

Das Thema „Gewaltschutz und Flucht“  umfasst viele komplexe Fragestellungen. In der Broschüre „F.A.Q. häufig gestellte Fragen an der Schnittstelle Gewaltschutz und Flucht“ , herausgegeben von der bff Frauen gegen Gewalt e.V. und der Frauenhauskoordinierung e.V., werden die wesentlichen Fragestellungen kurz und übersichtlich dargestellt. Es geht um

  1. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelungen
  2. Geschlechtsspezifische Gewalt als Asylgrund und im Asylverfahren
  3. Ehe- und Familienrecht
  4. Medizinische Versorgung und Sozialleistungen
  5. Finanzierung von Beratung und Schutz für geflüchtete Frauen
  6. Gewaltschutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen, die in Unterkünften leben
  7. Aufnahme von Geflüchteten Frauen ins Frauenhaus
  8. Können geflüchtete Frauen zu ihrem Schutz eine Namensänderung beantragen?
  9. Welche Auswirkungen hat das neue Sexualstrafrecht auf aufenthaltsrechtliche Regelungen?
  10. Kirchenasyl
  11. Unter welchen Voraussetzungen hat die Geburt eines Kindes in Deutschland Auswirkungen auf den Aufenthaltstitel geflüchteter Eltern?
  12. (Neue) Wege aus der Duldung
  13. Die Bedeutung der Istanbul-Konvention für den Schutz geflüchteter Frauen

Die Broschüre finden Sie hier.

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