Der gesundheitliche Umweltschutz (wird allgemein auch bezeichnet als umweltbezogener Gesundheitsschutz ) beschäftigt sich mit Gesundheitsgefährdungen und -beeinträchtigungen der Bevölkerung, die mit Belastungen aus der Umwelt in Verbindung gebracht werden und möglichen Schutzmaßnahmen.
Verankert ist die Aufgabe des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes in § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesund- dienst (GDG). Als Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes liegt die Zuständigkeit beim Land (Gesundheitsministerium und Landesamt für soziale Dienste) und den Kreisen und kreisfreien Städten (z.B. Gesundheitsämter / Fachdienste für Gesundheit bzw. Umwelt). In Lübeck werden diese Aufgaben vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) sowie vom Gesundheitsamt wahrgenommen.
Der Bereich Umwelt-, Natur- und Umweltschutz überwacht die Trinkwasser- sowie Schwimm- und Badegewässerqualität im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden. Hier kümmert sich der Bereich UNV auch um die Qualität der Innenraumluft. Besonders sensibel wird Trinkwasser und die Raumluft in Krankenhäusern und ambulanten OP-Räumen überwacht.