Ihre Sicherheit
Hilfreiche Tipps und Informationen

Hier finden Sie nicht nur die wichtigsten Rufnummern sondern auch hilfreiche Sicherheitstipps – von Hinweisen zu belastenden Ereignissen über Informationen zu Rauchwarnmeldern bis zu Informationen zum Katastrophenschutz in der Hansestadt Lübeck.
Wichtige Rufnummern
Wenn Sie Hilfe in der Not benötigen, sind Sie hier richtig. Hier finden Sie die Kontaktadressen vieler Notdienste in der Hansestadt.
- Notruf Polizei: 110
- Notruf Feuerwehr/Rettungsleitstelle: 112
- Fax-Notruf für Gehörlose: 112
- Polizeidienststellen in Lübeck: (0451) 131 - 0
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und Kinder: 08000 / 116016
- Apotheken-Notdienst – Notdienst-Kalender der Apotheken
- Der ärztliche Bereitschaftsdienst der KVSH ist erreichbar unter Tel.: 116 117
(Mo., Di. und Do. 18:00 bis 8:00 Uhr, Mi. und Fr. 13:00 bis 8:00 Uhr, Sa.,So. und feiertags ganztags 8:00 bis 8:00 Uhr)
Rauchwarnmelder – Tipps zur richtigen Handhabung
Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer. Meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit der Betroffenen stirbt an einer Rauchvergiftung, denn schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer - und lautlos.
Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 entsprechend aus-zustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.