Hunde: anmelden / abmelden

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die An- und Abmeldung ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Entweder Sie kommen als Hundehalter persönlich während der Öffnungszeiten in die Mengstraße 16 oder
  • die entsprechenden Formulare werden postalisch an die Mengstraße 16 übersendet oder
  • die entsprechenden Formulare werden per Email (mit eingescannter Unterschrift) an steuern@luebeck.de übersendet

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden.
Eventuell zusätzlich erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer für ein Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und wird in Lübeck zum 1. Juli eines Jahres fällig. Hundehalter können zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni mehrere Teilbeträge einzahlen, beispielsweise zwei Hälften im Januar und im Juni oder auch sechs Sechstel in jedem der ersten sechs Kalendermonate, in jedem Fall wird am 1. Juli (Fälligkeitstermin) der Zahlungseingang der vollständigen Jahressteuer geprüft.


Der jährliche Steuersatz beträgt 

  • pro Hund 144 Euro​    

Ist der Hund als gefährlich eingestuft beträgt der Steuesatz 618 Euro pro Jahr. Ein Hund gilt dann als gefährlich, wenn die Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit feststellt. 

Die Zahlung der Hundesteuer kann per Banküberweisung, Bankeinzug oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

Stadtkasse Lübeck
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Mo.: 08:30 – 14:00 Uhr
Di.: 08:30 – 14:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ein Hund muss innerhalb von 14 Tagen beim Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck angemeldet werden.

Das entsprechende Formular finden Sie unter: Hund an- und abmelden

Zuständige Stelle:

Haushalt und Steuerung; Hundesteuer

Anschrift

Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen)
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus(Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer