Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Reinigungspflichtig  ist  die  Hansestadt  Lübeck.  Sie  reinigt  die  Straßen  mit  Rücksicht  auf  ihre  Lage,  ihre  Verkehrsbedeutung  und  den  Verschmutzungsgrad,  soweit  die  Reinigungspflicht  nicht  auf die Anlieger übertragen wird (hierzu zählt auch die Schnee- und Glättebeseitigung = Winterdienst). 

Der Umfang der Reinigungsleistung und die Reinigungshäufigkeit ergeben sich aus der gültigen Straßenreinigungs‐ und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.

Hilfe & Kontakt:

Fax

+49 451 70760710

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr 
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00  - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Karte

Leaflet | Map data © OpenStreetMap, Presseamt der Hansestadt Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer