Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Reinigungspflichtig ist die Hansestadt Lübeck. Sie reinigt die Straßen mit Rücksicht auf ihre Lage, ihre Verkehrsbedeutung und den Verschmutzungsgrad, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Anlieger übertragen wird (hierzu zählt auch die Schnee- und Glättebeseitigung = Winterdienst).
Der Umfang der Reinigungsleistung und die Reinigungshäufigkeit ergeben sich aus der gültigen Straßenreinigungs‐ und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck.
Hilfe & Kontakt:
Fax
+49 451 70760710
Internetadresse
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
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Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Karte













Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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