Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Hanstadt Lübeck werden Steuern erhoben. Die dazugehörige Zweitwohnsteuersatzung finden Sie unter hier. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.

Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.

Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Eigentümernachweis oder Nutzungsberechtigung für eine Wohnung
     
  • Erklärung zur Nutzung einer Wohnung
     

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Es fallen Steuern in Höhe der Nutzungstage der Zweitwohnung von 30% bis 100% an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Zweitwohnungsteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem die Steuerpflichtige/ der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt. 

Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe sowie die Änderung der Nutzung sind der Hansestadt Lübeck, innerhalb einer Woche durch die Steuerpflichtige / den Steuerpflichtigen anzuzeigen.
 

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Jede Zweitwohnung muss versteuert werden.

Hilfe & Kontakt:

Haushalt und Steuerung; Zweitwohnungssteuer

Anschrift

Mengstraße 16
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus(Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer