Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Hanstadt Lübeck werden Steuern erhoben. Die dazugehörige Zweitwohnsteuersatzung finden Sie hier. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.
Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.
Hilfe & Kontakt:
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Karte













Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer