Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Auf das Innehaben einer Zweitwohnung in der Hansestadt Lübeck werden Steuern erhoben.
Die Zweitwohnungssteuersatzung steht hier zum Download bereit. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.

Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.

Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Das Innehaben einer Zweitwohnung wird dem Bereich Haushalt und Steuerung durch die Abgabe einer amtlich vorgeschriebenen Erklärung durch den Inhaber bekanntgegeben.

Bei Erwerb einer Zweitwohnung sind die Seiten des Kaufvertrages beizufügen, aus denen der Voreigentümer und das Übergabedatum hervorgehen.

Bei beruflich genutzten Zweitwohnungen von verheirateten Steuerpflichtigen ist der Arbeitsvertrag sowie ein Nachweis über die Steuerklasse der Erklärung beizufügen.

Bei Studenten und Schülern ist der Erklärung eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Bestätigung der Eltern (formlos) beizufügen aus der hervorgeht, dass es sich bei dem Hauptwohnsitz um die elterliche Wohnung handelt.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Steuer bemisst sich nach dem Lagefaktor der Zweitwohnung und wird für jede Wohnung individuell berechnet.
Der Lagefaktor berechnet sich wie folgt:
A
nzusetzender modifizierter Bodenrichtwert ÷ modifizierter Höchstbodenrichtwert +1

Der höchste modifizierte Bodenrichtwert für die Veranlagungsjahre 2023 – 2026 beträgt für Wohnungen 1700,00 €.
Der höchste modifizierte Bodenrichtwert für die Veranlagungsjahre 2023 – 2026 beträgt für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser 2106,00 €.
Nähere Angaben hierzu entnehmen Sie der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Zweitwohnungssteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tag, an dem der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt.
Sie endet mit Ablauf des Tages, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wird.
Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe sowie die Änderung der Nutzung sind der Hansestadt Lübeck innerhalb von 4 Wochen durch die Steuerpflichtige/ den Steuerpflichtigen anzuzeigen.
In Fällen der Mischnutzung hat die steuerpflichtige Person für jedes Kalenderjahr bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck abzugeben.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung ist jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung vorgehalten wird. Für jede Wohnung, die nicht Haupt- oder alleinige Wohnung in er Hansestadt Lübeck ist, ist eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben. Jede Zweitwohnung wird hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer geprüft.

Hilfe & Kontakt:

Haushalt und Steuerung; Zweitwohnungssteuer

Anschrift

Mengstraße 16
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus: Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl Parkplätze: 347
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer