Bebauungspläne im Verfahren

Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen hat die Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich über die Planung zu informieren und hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

Bei Abgabe einer Stellungnahme erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen und Unterlagen zu Bebauungsplanentwürfen, für die aktuell eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Darüber hinaus können Sie auch in Unterlagen zu bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren Einsicht nehmen, sofern der betreffende Bebauungsplan noch nicht als Satzung beschlossen wurde.

Hinweis zur Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB:
Der zu den Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung jeweils abgedruckte Text entspricht inhaltlich weitgehend der Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten sowie in den Bekanntmachungen der Hansestadt Lübeck. Maßgeblich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bekanntmachung ist allein die Bekanntmachung in den beiden vorgenannten Medien.

 

Aktuelle Beteiligungsverfahren

 

 

 

Durchgeführte Beteiligungsverfahren zu in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen

Hinweis: Die nachfolgend zum Download bereitgestellten Unterlagen geben jeweils den Planungsstand zum Zeitpunkt des durchgeführten Beteiligungsverfahrens wieder. Aufgrund der Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes entsprechen die Unterlagen ggf. nicht mehr dem aktuellen Planungsstand. Unter der in der Bekanntmachung genannten Durchwahl können Sie sich ggf. zum aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

 

Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 01.07.2024 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt. Begrenzt wird das ca. 1,27 ha große Plangebiet

  • im Norden durch eine Hotelliegenschaft,
  • im Osten durch die Trave,
  • im Süden durch den Holstentorplatz sowie
  • im Westen durch die Willy-Brandt-Allee.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:

montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: (0451) 122 6158) zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download (PDF)

Planunterlagen

 

 

Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das ca. 11,6 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 32.77.00 – Europaweg / Ostseestraße – liegt im Stadtteil Travemünde und wird begrenzt

  • im Süden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Norden durch den Europaweg und die wohnbaulich genutzten Grundstücke der Siedlung „Kleines Haff“,
  • im Osten durch die Ivendorfer Landstraße.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe Unterlagen zum Download).

Ziel des Bebauungsplanes ist Planungsrecht für eine Wohnbebauung auf den Flächen der ehemaligen Ostsee-Akademie und des benachbarten Wirtschaftsgebäudes zu schaffen. Geplant sind Mehrfamilienhäuser für rund 125 Wohnungen (davon mindestens 30 % geförderte Wohnungen) sowie ca. 15 Reihenhäuser.

Mit Aufgabe der Ostsee-Akademie, die Kernstück des Pommernzentrums war, ist der Funktionszusammenhang mit dem übrigen Siedlungsgefüge nicht mehr gewahrt. Ein weiteres Ziel ist daher die Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem sonstigen Sondergebiet Soziales und Kultur zu einem allgemeinen Wohngebiet und einem urbanen Gebiet (Fläche südlich der Ostseestraße). Das urbane Gebiet ermöglicht eine bauliche Nutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken mit unterschiedlichen Nutzungsanteilen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird gegenüber dem bisherigen Planungsrecht nicht wesentlich verändert.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten).

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie eine Stellungnahme zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • vorzugsweise per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift an),
  • per Brief an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe vorangehende Kontaktdaten)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download

Planunterlagen

Umweltbezogene Informationen, Originalstellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie deren Auswertung:

Lübeck, 24.07.2024

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

 

Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße / Charlottenstraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Das ca. 4,5 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 02.33.00 liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Hüxter-tor/ Mühlentor/ Gärtnergasse der Hansestadt Lübeck und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Charlottenstraße
  • im Westen durch eine Fläche mit Versorgungsanlagen sowie einem Schulgrundstück,
  • im Süden durch einen Spiel- und Bolzplatz,
  • im Osten durch die Wohnbaugrundstücke an der Theodor-Heuss-Straße sowie der Kurt-Schumacher-Straße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan (siehe Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bereits bestehenden Sportanlage geschaffen werden, hier i.W. Errichtung von zwei (temporären) Traglufthallen sowie eines Kletterturms. Zudem erfolgt die planungsrechtliche Bestandssicherung bereits vorhandener baulicher Anlagen und Nutzungen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 Gelegenheit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung der Planung erfolgt auf dieser Internetseite der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download (siehe weiter unten).

Zusätzlich werden die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt:

Montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6117 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich hierzu äußern:

  • vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de),
  • schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder
  • während eines vereinbarten Termins unter Tel.: (0451) 122 6117.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Unterlagen zum Download

  1. Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.33.00
  2. Übersichtsplan: Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans 02.33.00 sowie Ziele der Planung und Lage der Neubauvorhaben
  3. Bebauungsplan 02.33.00, Planoriginal
  4. Teil A: Planzeichnung des Bebauungsplans 02.33.00 mit Planzeichenerklärung
  5. Teil B: Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans 02.33.00
  6. Begründung zum Bebauungsplan 02.33.00

Lübeck, 26.07.2024                                                 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

 

Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 zum Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk und umfasst räumlich die Freifläche zwischen den Straßen Schwartauer Allee, Josephinenstraße, Hochstraße und Elisenstraße. Es schließt nördlich an den Marie-Juchacz-Weg an. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 1,07 ha. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigt der Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit dem Bebauungsplan 05.49.00 – Marie-Juchacz-Weg (Wilhelmshöhe) – wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die Errichtung einer Kita als auch einen Erweiterungsbau für die Schule „Wilhelmshöhe“ zu schaffen. Darüber hinaus wird mit dem Bebauungsplan die Errichtung von neuem Wohnraum ermöglicht. Planungsrechtlich gesichert wird im Übrigen eine öffentlich zugängliche Grün- und Freifläche (hier: Spielplatz) mit einer Erschließung über mehrere Zuwegungen.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständiger Sachbearbeiter Tel.: (0451) 122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail, schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: (0451) 122 6131) zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter unter der Tel.: (0451) 122 6131 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download (PDF)
Planunterlagen

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (Umweltakte)

 

 

Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 die Weiterführung des Verfahrens für den Bebauungsplan 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – gemäß § 215a Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde bislang auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich aufgestellt. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht, sodass nach § 13b BauGB begonnene Bebauungsplanverfahren nicht auf dieser Rechtsgrundlage abgeschlossen werden können. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht es, solche Bebauungsplanverfahren unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.12.2024 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zum Satzungsbeschluss zu bringen. Hierzu ist der der Bebauungsplan 19.03.00 gemäß § 215a Abs. 1 BauGB für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, den Umweltbereich nach § 2a BauGB und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ergänzt worden.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 19.03.00 – Niendorf / Holzkoppel – liegt im Stadtteil Moisling, Ortsteil Nien­dorf / Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp sowie entlang der Grundstücke Hellkamp 29 bis 35 als Überplanungsbereich des Bebauungsplanes 19.01.00 – Niendorf -Hellkamp –.

Begrenzt wird das ca. 1,65 ha große Plangebiet wie folgt:

  • im Nordosten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Holzkoppel,
  • im Nordwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Grundstücke Niendorfer Hauptstraße 93 b – 97 a,
  • im Südwesten durch die rückwärtigen Gartengrundstücke der Wohnbebauung entlang der Straße Hellkamp und der Niendorfer Hauptstraße sowie
  • im Südosten durch eine landwirtschaftliche Fläche.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Wohngebiets mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Während des Beteiligungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: (0451) 122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download (PDF)

Planunterlagen

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)

 

 

Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 03.06.2024 die Wiederaufnahme des Verfahrens für den Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – gemäß § 215a Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde ursprünglich auf der Grundlage des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beachtung der Regelung zum Ausgleich abgeschlossen. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht und auf dieser Rechtsgrundlage aufgestellte Bebauungspläne sind unwirksam. Der nachfolgend in das Baugesetzbuch aufgenommene § 215a BauGB ermöglicht bis zum 31.12.2024 die Heilung solcher Bebauungspläne.

Zur Behebung der Fehler wird für den bisher nicht rechtswirksamen Bebauungsplan 23.27.00 gemäß § 215a Abs. 2 BauGB ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht mit naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung einschließlich Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB erstellt.

Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Ortsteil Schönböcken, zwischen dem Steinrader Damm und dem Flutgraben, westlich des Campingplatzes sowie östlich des Grundstückes Steinrader Damm Nr. 36 und zwischen dem Steinrader Damm und der Schönböckener Hauptstraße östlich des Sportplatzes.

Begrenzt wird das ca. 4,1 ha große Plangebiet wie folgt:

für den nördlichen Bereich:
- im Norden durch den Flutgraben,
- im Osten durch den Campingplatz Lübeck-Schönböcken am Steinrader Damm 12
- im Westen durch das Grundstück Steinrader Damm 36
- im Süden durch die Hälfte des Steinrader Damms nördlich der Grundstücke des Steinrader Damms 23, 25, 27, 29, 31, 33a, 35 und 37

für den südlichen Bereich:
- im Norden durch die Grundstücke des Steinrader Damms 35, 37, 39 und 39a
- im Osten durch das Grundstück des Steinrader Damms 33a
- im Westen durch den Sportplatz des Fußball-Club-Dornbreite Lübeck v. 1958 e. V.
- im Süden durch die nördlichen Grundstücksbereiche der Schönböckener Hauptstraße 6a und 8

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne (siehe unten, Unterlagen zum Download). Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines Wohngebiets zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Reihenhäusern sowie mit einer Kindertagesstätte geschaffen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, die zugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen.

Zusätzlich werden die Unterlagen im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten ausgelegt: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6154 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).

Während des Beteiligungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail), oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin unter der Tel.: (0451) 122 6154 oder schreiben Sie eine E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download (PDF)
Planunterlagen

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen

Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)

 

 

Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg

Für das Plangebiet des Bebauungsplans 09.13.00 Bornkamp / Schärenweg wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Da Verfahren nach § 13b BauGB gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) nicht mit den Richtlinien der Europäischen Union vereinbar sind, wird ein erneutes unabhängiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Der Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – wird nunmehr im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 09.13.00 liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohn-siedlung Bornkamp gelegene Freifläche sowie Teile des nördlich angrenzenden Kleingarten-geländes.

Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet

  • im Osten durch die B207 neu,
  • im Süden durch die Straße Bornkamp,
  • im Westen durch die östliche Grenze der Grundstücke Großer Belt 2 - 16 und Falstering 2 - 8a und
  • im Norden durch das Gelände des Vereinsheims des Kleingartenvereins Vorrader Straße.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Wohngebietes für unterschiedliche Nutzergruppen (allgemeines Wohnen, Studierendenwohnen) auf bisher brachliegenden Flächen angrenzend an das Wohngebiet Bornkamp.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 13.05.2024 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de .

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Unterlagen zum Download (PDF):

 

 

Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 18.03.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – und der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 05.50.00 liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld / Vorwerk. Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet

  • im Osten durch die Schwartauer Landstraße,
  • im Süden durch den Müritzweg,
  • im Westen durch die Wohnbebauung der Netzestraße Nr. 3 und Nr. 5 sowie
  • im Norden durch die Bebauung der Schwartauer Landstraße Nr. 81a und Nr. 81.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtspan (siehe unten: Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2025. In dieser Zeit liegen der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die zugehörige Begründung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr.

Die Unterlagen können auch unter den untenstehenden Links abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Ansprechpartnerin:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6135 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das Sie oben auf dieser Internetseite „Bebauungspläne im Verfahren“ zum Download finden.

Unterlagen zum Download (PDF):

Planunterlagen
Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan 05.50.00
Luftbild mit Geltungsbereich Bebauungsplan 05.50.00
Entwurf des Bebauungsplans 05.50.00 (Planoriginal)
Teil A Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 mit Planzeichenerklärung und Nebenzeichnungen (A3/A4-Druckfassung)
Teil B Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes 05.50.00 (A4-Druckfassung)
Begründung zum Bebauungsplanentwurf 05.50.00 (mit städtebaulichem Konzept im Anhang)
Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan
Berichtigung des Flächennutzungsplanes – 150. Änderung

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen
Umweltbezogene Stellungnahmen Bereichsbeteiligung
Umweltbezogenen Stellungnahme frühzeitige Beteiligung
Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Untersuchungen und Gutachten
Artenschutzrechtliche Stellungnahme, Stand 14.09.2022
Energiekonzept, Stand 08.09.2022
Erschütterungsgutachten, Stand 25.07.2023
Überprüfung auf Kampfmittelbelastung, Stand 08.03.2022
Orientierende Altlastenerkundung - Bericht, Stand 01.03.2023
Orientierende Altlastenerkundung -  Anlagen
Schalltechnische Untersuchung – Bericht, Stand 22.02.2024
Schalltechnische Untersuchung – Anlagen
Wasserwirtschaftliche Begleitplan, Stand 14.10.2023

Sonstige Quellen umweltbezogener Informationen
Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck (beschlossen am 04.03.2008)

 

 

Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 abgesehen.

Das 4,1 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – liegt im Stadtteil Buntekuh und wird begrenzt

  • südlich durch die Moislinger Allee,
  • westlich durch den Pinassenweg,
  • nordöstlich durch den Stadtteilpark Wiesental und
  • östlich durch einen Grünstreifen und die Bebauung westlich des Schaluppenwegs.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die Entwicklung eines Wohnquartiers in Form von Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 05.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6118 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält dann erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe vorangehend)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 01.02.2024

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Unterlagen zum Download:

Gutachten:

 

 

Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Da sich durch den Bebauungsplan der Zulässigkeitsmaßstab in dem Gebiet nach § 34 BauGB nicht nur unwesentlich ändert, wird er nunmehr als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplans 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – liegt im Stadtteil Travemünde,

  • südöstlich des Landschaftsschutzgebiets Brodtener Winkel, der Straße Kowitzberg und des kleinen Parks nördlich der Bebauung an der Scheteligstraße
  • nordwestlich der Straßen Strandweg, Strandredder und Helldahl und
  • nordöstlich der Straße Leegerwall.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zeigen die Übersichtspläne
(siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen (siehe unten)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: (0451) 122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail, schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins Tel.: (0451) 122 6131 zur Niederschrift abgeben.

Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer öffentlichen Veranstaltung am 14.11.2023 um 18.00 Uhr in der Aula der Stadtschule Travemünde, Hirtengang 10, 23570 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ein Zugang zur Schule ist über den Schulhof vom Hirtengang aus und an diesem Abend auch über die Torstraße möglich.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 10.11.2023

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Unterlagen zum Download:

 

 

Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.09.00 – Palinger Weg / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Schlutup, Stadtbezirk Schlutup. Es umfasst ehemalige Betriebsflächen östlich des Palinger Weges.

Begrenzt wird das ca. 1,4 ha große Plangebiet durch:

  • den Palinger Weg im Westen,
  • den Lauer Weg und Tannenschlag im Osten,
  • die Mecklenburger Straße im Norden und
  • die Grundstücke des Palinger Weges Nr. 7 sowie die Grundstücke Tannenschlag Nr. 2, 2a, 4 und 6.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan (siehe unten, Unterlagen zum Download).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 27.09.2023 um 18.00 Uhr
in der Aula der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck, vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter (siehe untenstehende Downloads)
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ihre Stellungnahme

Sofern Sie Anregungen, Bedenken oder Hinweise zu der vorliegenden Planung vorbringen möchten, bestehen während o. g. Frist folgende Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme:

  • per E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de (bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Adresse an),
  • per Brief an: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
  • oder mündlich zur Niederschrift im i-Punkt der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck (bitte gerne nach vorheriger Terminabsprache mit der Sachbearbeiterin, siehe unten)

Bitte nutzen Sie bevorzugt die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Stellungnahme per E-Mail, die uns die Erfassung und Auswertung erheblich erleichtert. Im Voraus vielen Dank dafür.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122-6158 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download:

 

 

Bebauungsplan 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.39.00 – Bei der Lohmühle / Grünzug – liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Holstentor Nord.

Begrenzt wird das ca. 8,0 ha große Plangebiet

  • im Norden durch das Schulgelände der Schulen an der Georg-Kerschensteiner-Straße und die Wohnbebauung an der Schwartauer Allee 139, 139 b-c,
  • im Osten durch die Schwartauer Allee,
  • im Süden durch die Straße Bei der Lohmühle sowie
  • im Westen durch die Straße An der Hansehalle.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan. (Downloads weiter unten)

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Neuordnung des Areals. Planerisches Ziel ist es, durch eine Neubebauung der Flächen mit Wohn- und Gewerbebauten einen städtebaulichen Übergang zwischen den Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen im Süden und der Wohnbebauung im Nordosten zu schaffen. Es soll dem Bedarf nach Wohnungen im Geschosswohnungsbau entsprochen und zudem die vorhandenen Grünflächen im nördlichen Teil des Bebauungsplans zu einer breiteren Grünverbindung mit Aufenthaltsqualität entwickelt werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer

Öffentlichen Veranstaltung am 29.08.2023 um 18:00 Uhr

im Hotel Viva, Bei der Lohmühle 25, 23554 Lübeck vorgestellt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Zudem wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 06.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Unterlagen können über die unten stehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6136 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass sie für das Baugebiet keine Interessentenliste führt.

 

 

Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 31.09.00 – Ivendorfer Landstraße / Solarpark aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (148. Änderung).

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 31.09.00 Ivendorfer Landstraße / Solarpark liegt im Stadtteil Travemünde, Ortsteil Ivendorf. Begrenzt wird das ca. 2,7 ha große Plangebiet:

  • Im Norden durch ein angelegtes Feldgehölz,
  • im Osten durch die Bahnlinie Lübeck – Travemünde,
  • im Süden durch eine Grünlandfläche mit Wanderweg,
  • im Westen durch die Ivendorfer Landstraße,

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Realisierung eines Solarparks zur Energieversorgung.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 11.10.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.

Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

 

 

Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling –

Für die im nachfolgenden Übersichtplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden.

Übersichtsplan

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das künftige Zentrum des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges von der Niendorfer Straße bis zur südlich angrenzenden Bahnstrecke Hamburg-Lübeck.

Das ca.7,6 ha große Plangebiet wird

  • im Nordwesten durch die Niendorfer Straße zwischen Sterntaler Weg und dem Oberbüssauer Weg sowie die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Andersenring 39-49;
  • im Nordwesten durch den Sterntalerweg;
  • im Nordwesten durch die westliche Grundstücksgrenze des Blockheizkraftwerks Niendorfer Straße;
  • im Süden durch den Sterntalerweg, die Bahnlinie Lübeck – Hamburg und den Bahnhaltepunkt Moisling sowie den Moislinger Mühlenweg;
  • im Osten durch die Straße Kiewittredder und das Schulgelände der Schule Moislinger Mühlenweg;
  • im Westen durch den Oberbüssauer Weg.

begrenzt.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Dienstleistungen, einem Senior:innenwohnheim und neuen attraktiven und nachfragegerechten Geschosswohnungen rund um den „Moislinger Markt“ geschaffen werden.

Die Entwicklung des neuen Stadtteilzentrums Moisling wird durch ein auf alle Verkehrsträger ausge­richtetes Mobilitätskonzept unterstützt, durch das zusammen mit dem neuen Bahn­haltepunkt Moisling, neben dem KfZ-Verkehr, dem ÖPNV, dem Rad- und Fuß­gänger:innen­verkehr eine wachsende Bedeutung zukommen wird.

Die Inhalte der Bauleitplanung basieren auf den Inhalten des Rahmenplans „Neue Mitte Moisling“, der von der Lübecker Bürgerschaft am 23.02.2023 beschlossen wurde.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin (0451) 122 6126 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Planzeichnung (DIN A3)
Planzeichnung (Original) BP 21.01.00
BP 21.01.00 Teil B – Text: textliche Festsetzungen
Begründung BP 21.01.00
Übersichtsplan o.M.
Geotechnische Stellungnahme
Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13 a BauGB
Bestand Biotop- und Nutzungstypen
FNP-Bestand
FNP-Änderung - Planung
Städtebaulicher Rahmenplan - Entwurf
Erschließung Bahnhaltepunkt Moisling
Gesamterschließung Neue Mitte Moisling
Bebauungsplanverfahren-Ablauf

 

 

Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 20.06.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 26.13.00 – Schlutup / Lauer Weg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 26.13.00 Schlutup / Lauer Weg liegt im Stadtteil Schlutup. Begrenzt wird das ca. 0,8 ha (8.270 m²) große Plangebiet:

  • im Norden durch die Grundstücke Lauer Weg 22 und 25a sowie Selmsdorfer Weg 2,
  • im Osten durch die Bebauung Lauer Weg 27 – 41,
  • im Süden durch die Grundstücke Lauer Weg 36 und 43 sowie
  • im Westen durch die Bebauung Lauer Weg 24 bis 34.

Die detaillierte Abgrenzung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Übersichtsplan.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die vorgesehene Nachverdichtung der Wohnbaugrundstücke Lauer Weg 27 bis 41 sowie 24 bis 34.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 15.03.2023 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der Planunterlagen Gelegenheit zu weiterer Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben.

Zusätzlich werden die Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 08.03.2023 um 18.00 Uhr in der Willy-Brandt-Schule, Beim Meilenstein 2, 23568 Lübeck vorgestellt.

Die Unterlagen können über die untenstehenden Links abgerufen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Ansprechpartner:in: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Tel.: (0451) 122 6138 oder schreiben Sie eine E-Mail an: bebauungsplanung@luebeck.de

Unterlagen zum Download (PDF):

Luftbild Maßstab 1:5000
Luftbild Maßstab 1:1000
Katasterplan
Städtebaulicher Entwurf Variante A
Städtebaulicher Entwurf Variante C
Projektbeschreibung
Planauszug Schmutzwasserkanäle

 

 

Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Strecknitz / Rothebek. Es umfasst das Flurstück 93, Flur 6 der Gemarkung Strecknitz.

Begrenzt wird das ca. 775 m² große Plangebiet durch den Libellenweg und den Falkenhusener Weg sowie die Grundstücke Falkenhusener Weg 87 und Libellenweg 30.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan:

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von zwei freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 17.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6138 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Beteiligungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6138) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Unterlagen zum Download:
Übersichtsplan Geltungsbereich
Luftbild mit Geltungsbereich
Städtebaulicher Entwurf
Projektbeschreibung

 

 

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