Der Masterplan Klimaschutz (MAKS) wurde im September 2023 beschlossen (VO/2023/11957-01). Die zugehörigen Aktivitäten sollten den Ausschüssen laut Votum der Bürgerschaft (VO/2023/11957-02) vor Umsetzungsbeginn erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dabei seien die erzielbare Senkung der Treibhausgase und der Ressourcenbedarf abzuschätzen. Dies „überholend“ wurde am 30.11.2023 mit Beschluss der Bürgerschaft (VO/2023/12644) die Klimaneutralität 2035 beschlossen.
Gut 100 Aktivitäten des MAKS befinden sich derzeit in Umsetzung (s. Anlage 1). Ergänzend zu den im MAKS als „begonnen“ vermerkten Aktivitäten sind als Folge des Haushaltsbegleitbeschlusses, des Stellenplans für 2024 und des Starts der kommunalen Wärmeplanung weitere Aktivitäten dazugekommen.
Für die zeitgleiche Umsetzung aller prioritären Aktivitäten des MAKS fehlen aktuell die Ressourcen (insbesondere Personal). Deshalb hat der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz mit externer Unterstützung zweier Institute, dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH (ifeu) und der Energielenker projects GmbH (Dienstleiter für das Programm „European Energy Award“ – eea*) eine Bewertung nach Dringlichkeit und Effektivität zur Zielerreichung der Senkung der Treibhausgase vorgenommen. Die folgenden Fragestellungen waren dafür relevant:
- Wie hoch ist das erzielbare Einsparpotenzial?
- Wie groß ist der Einfluss der Kommune?
- Welche Aktivitäten sind Voraussetzung für die Erlangung des EEA-Goldstandards *?
Detailinformationen zur Vorgehensweise sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Die mit hoher Dringlichkeit bewerteten Aktivitäten sind in der Anlage 2 aufgeführt: Diese Aktivitäten sollen vorrangig umgesetzt werden. Die meisten Aktivitäten der Anlage 2 können nach positiver Entscheidung der Bürgerschaft direkt in die Umsetzung gehen, da die Ressourcen vorhanden sind. Wo dies nicht der Fall ist, wird eine separate Vorlage erforderlich. Dieses ist in der Anlage 2 (Spalte Personalbedarf soll/ist) entsprechend vermerkt. Die Bürgerschaft muss dann jeweils entscheiden, ob zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Folglich werden für die Zustimmung zu dieser Vorlage keine neuen Kosten ausgelöst. Die erste Seite der Anlage 2 beschreibt den Aufbau der Tabelle (Anlage 2).
Die in Anlage 2 nicht gelisteten Aktivitäten bleiben für die Erreichung der Klimaneutralität weiterhin erforderlich, haben aber eine geringere Dringlichkeit.
Mit den Beschlussvorschlägen zu Nr. 1. und Nr. 2. soll die Umsetzung des bereits beschlossenen Masterplans beschleunigt werden. Was am Meisten bringt, erhält Priorität.
Der Beschluss zu Nr. 3. ist erforderlich, um den Bürgerschaftsbeschluss vom 30.11.2023 (VO/2023/12644) zur Klimaneutralität 2035 umzusetzen: Diese umfassende Überarbeitung des MAKS mit dem Zieljahr 2035 - inklusive der Abschätzung der damit verbundenen Kosten - erfolgt parallel im Verlauf des Jahres 2024 und im Sachzusammenhang mit:
- Dem kommunalen Wärmeplan: Die Wärmewende wird in Lübeck einen großen Handlungs- und Kostendruck erzeugen
- Dem Forschungsprojekt „Instrumente für die kommunale Klimaschutzarbeit“: Das ifeu-Institut erarbeitet im Rahmen des Projektes Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Lübecker MAKS
- Dem EEA-Prozess, der Lübeck zum Goldstandards dieses Zertifizierungssystems begleitet.
Die eingegangenen Anmerkungen der beteiligten städtischen Bereiche und Gesellschaften werden bei der Fortschreibung des MAKs berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck kann nur klimaneutral werden, wenn die Zivilgesellschaft in diesen Prozess eingebunden und mitgenommen wird. Die Stadtverwaltung hat zwar viele Hebel in der Hand, kann insgesamt aber weniger als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen beeinflussen. Öffentlichkeitsarbeit ist und bleibt deshalb essenziel wichtig.
(* European Energy Award Gold – Partner mit Auszeichnung Gold: Bei 75 Prozent und mehr der für die jeweilige Kommune maximal erreichbaren Punkte erhält die Kommune für ihr besonders erfolgreiches Engagement vom Europäischen Association European Energy Award AISBL die eea-Auszeichnung in Gold)