Vorlage - 2023/11957-01-03
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Beschlussvorschlag
- Oberste Priorität bei der Senkung der Treibhausgase in Lübeck hat der Aufbau von Wärmenetzen für das klimaneutrales Heizen durch die Stadt und der Ersatz von fossilen Energiequellen durch erneuerbare Energien durch die Stadtwerke. Kleinere Maßnahmen ohne größeren Effekt sollten gegenüber diesem Ziel nicht prioritär verfolgt werden.
- Auf Maßnahmen, die von landes- und bundesrechtlichen Vorgaben abweichende besondere Baustandards in Lübeck formulieren sollen, wird verzichtet (Maßnahmen EB NB 1, EB NB 2, EB NB 5, EB NB 11).
- Auf Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, Parkmöglichkeiten einzuschränken und / oder zu verteuern, wird verzichtet (Maßnahmen MO MIV 13, MO MIV 14, MO MIV 20).
- Die Zahl der Informations- und Werbekampagnen (über 20) wird gestrafft. Verzichtet werden soll u. a. auf Kampagnen zum Wohnungstausch (EB NB 10), Spritsparen / Umsteigen (MO MIV 12), Heizungstausch (EB EE 22).
- Es wird keine Rückbaustrategie für das Gasnetz entwickelt (EB EE 31), vielmehr wird eine Strategie entwickelt, wie das vorhandene Netz für andere Energieträger ertüchtigt werden kann.
- Die bei den Maßnahmen aufgeführten Stellenzuwächse werden nicht mitbeschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie neue Stellenbedarfe für die Umsetzung des Masterplans durch Umschichtungen innerhalb der Verwaltung erwirtschaftet werden können.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ansprechstelle in der Verwaltung aufzubauen, die bei der Fördermittelakquise in jenen Bereichen unterstützt, die von WiFö / KWL nicht abgedeckt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlagen