- Die Anlage 1 wird folgendermaßen geändert:
a) Mit Datum vom 28.09.2023 gibt es einen Bürgerschaftsbeschluss, im Punkt 2 c heißt es: „Auf Aktivitäten, die von landes- und bundesrechtlichen Vorgaben abweichende besondere Standards in Lübeck formulieren sollen, wird verzichtet. Es werden von der Verwaltung Vorschläge gemacht, welche jeweils bestehenden Standards in der Regel als Planungsgrundlage dienen sollen. Dabei soll es in begründeten Einzelfällen Abweichungen geben können.“
Daher sind aus Anlage 1 folgende Punkte zu streichen:
EB_San_16 (Sanierungsstandard für kommunale Gebäude weiterentwickeln)
EB_San_17 (Personalkapazitäten für die teamübergreifende Weiterentwicklung der Standards schaffen)
EB_NB_11 (Lübecker Neubaustandard entwickeln)
EB_EE_15 (Standardisierten Planungs- u. Installationscheck für Photovoltaikanlagen entwickeln)
LB_Baum_16 (Städtebauliche Standards entwickeln und anwenden)
Diese Projekte werden nicht mehr weitergeführt.
b) EB_NB_07 (Nachverdichtungskonzept – Kataster - erstellen) und EB_NB_08 (Eine Stelle für Flächenmanagement schaffen) werden bis zur Haushaltssitzung vertagt.
c) In Aktivität EB_San_18 (Einbinden externer Energieberatung zum Planungsbeginn von Sanierungsprojekten) wird ausgeschlossen, dass eigene Lübecker Standards weiterentwickelt werden.
d) In Aktivität EB_NB_05 (Klimaschutz-Anforderungen als Lübeck-Standard für städtebauliche Verträge/Kaufverträge entwickeln) wird ausgeschlossen, dass eigene Lübecker Standards entwickelt werden.
e) Im Punkt RES_Besch_05 (Vergabeordnung der Hansestadt Lübeck auf Klimaschutz - und Nachhaltigkeit – ausrichten) „ausrichten“ wird durch „Integrieren“ ersetzt.
- Die Anlage 2 wird folgendermaßen geändert:
a) Der Punkt Mo-Fuss_03 (Prüfauftrag zur Mindestbreite von Fußverkehrsanlagen (2,5 m) vergeben und Sanierungsplan erstellen) wird gestrichen.
b) Der Punkt Mo_Miv_13 (Angleichung der Parkgebühren an die Kosten für die Nutzung des ÖPNV) wird zurückgestellt bis der Bericht nach Punkt 1a) vom VO/2023/12437-04-01 (“Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Q 1 2024 ein Konzept auszuarbeiten, in dem eine regional differenzierte und angemessene Erhöhung der Parkgebühren vorgeschlagen wird”.) vorliegt. Es sollen dabei zusätzlich die Parkgebühren, mit denen der umliegenden Gemeinden gegenübergestellt werden.
c) Bei der Umsetzung von Punkt Mo_Oepnv_01 (Treibhausgasneutralität als Rahmen für FNP, VEP und anderen Planwerken) werden bisherige Grundlagenbeschlüsse zur Aufstellung des FNP, VEP und andere Planwerke nicht in Frage gestellt.
d) Der Punkt EB_San_01 (Gläserne Baustelle in Lübeck schaffen) wird nicht umgesetzt.
e) Der Punkt EB_NB_02 (Private Haushalte: Materialstandard für den Neubau erarbeiten) wird nicht umgesetzt.
- Bis zur Haushaltssitzung wird der Bürgermeister aufgefordert, darzustellen, welche bisherigen Kosten zur Herstellung der Klimaneutralität 2035 der Verwaltung und den städtischen Unternehmen bekannt sind, wie diese finanziert werden sollen und ob der Finanzbedarf durch Drittmittel gedeckt werden kann.
- Die Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen. Der im Bürgerschaftsbeschluss vom 28.09.2023 beschlossene Punkt 2 „Bei der Vorlage von Maßnahmen und Aktivitäten ist jeweils die erzielbare Senkung der Treibhausgase, der konkrete Personalbedarf (auch wenn das Personal vorhanden ist) und der Finanzbedarf abzuschätzen….“ ist umzusetzen. Der Masterplan ist fortzuschreiben.
- Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zur Haushaltssitzung weitere Aktivitäten vorzuschlagen, die den Lübeckerinnen und Lübeckern tangible Unterstützung bei der Transformation anbieten, wie z.B. bei der Förderung privater Balkonsolaranlagen geschehen. Die dafür notwendigen Ressourcen sind im Haushaltsentwurf 2025 einzuplanen.
- Der Bürgermeister wird aufgefordert einen „Runden Tisch Klimaneutralität“ einzuberufen, um die bereits vorhandenen Erkenntnisse bzw. das Ergebniswissen von verschiedenen Fachleuten (Universitäten, Fachhochschulen, Firmen) zu bündeln.